Betreff
Stadtwerke Rheine GmbH - Zuführung zur Kapitalrücklage
Vorlage
497/20
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt gemäß § 272 Abs. 2 Ziff. 4 HGB, der Kapitalrücklage der Stadtwerke Rheine GmbH
einen Betrag von 5.573.000 EUR zuzuführen.
Begründung:
Im Mai 2017 hat
der Rat der Stadt Rheine entschieden, am Standort des Freibades ein neues
Hallenbad zu errichten.
Der Neubau soll,
wie im Haushaltsplan 2020 vorgesehen, mit einer Zuführung zur Kapitalrücklage
in zwei Raten finanziert werden. Entgegen der ursprünglichen Planung soll in
diesem Jahr lediglich ein Betrag von 5.573.000 EUR der Kapitalrücklage
zugeführt werden (siehe Vorlage 379/20).