Betreff
Stadtwerke Rheine GmbH
Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH
Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH
- Vertretung in den Beteiligungsgesellschaften
Vorlage
498/20
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine entsendet den Geschäftsführer der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, Herrn Dennis Schenk und als dessen persönlichen Stellvertreter Herrn Dieter Woltering in die Gesellschafterversammlungen nachfolgend aufgeführter Beteiligungsunternehmen

 

·         Stadtwerke Bernburg GmbH

·         ASEW Energie und Umwelt Service GmbH & Co. KG

·         Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw)

·         Windpark Hohenfelde III Verwaltungs GmbH

·         Windpark Hohenfelde III GmbH & Co. KG

·         Windpark Gollmitz Verwaltungs GmbH

·         Windpark Gollmitz GmbH & Co. KG

·         Trianel GmbH

·         Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG (TGH)

·         Trianel Gasspeicher EPE GmbH & Co. KG (TGE)

·         Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG (TKL)

·         Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE)

·         Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG (TOW)

·         Trianel Windpark Borkum II GmbH & Co. KG (TWB II)

·         Trianel Wind Solar GmbH & Co. KG

·         Renewable Service GmbH

 

und bevollmächtigt diesen, die Stadt Rheine in den Gesellschafterversammlungen dieser Gesellschaften zu vertreten und neben der Wahrnehmung der organschaftlichen Rechte als Geschäftsführer der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH die Rechte der Stadt Rheine gemäß § 113, § 108 GO NW einschließlich etwaiger Stimmrechte wahrzunehmen.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine entsendet die Geschäftsführerin der Stadtwerke Rheine GmbH, Frau Dorothee Heckhuis und als deren persönlichen Stellvertreter Herrn Dennis Schenk in die Gesellschafterversammlung des nachfolgend aufgeführten Beteiligungsunternehmen

 

·         Radio Steinfurt Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG

 

und bevollmächtigt diese, die Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung dieser Gesellschaft zu vertreten und neben der Wahrnehmung der organschaftlichen Rechte als Geschäftsführerin der Stadtwerke Rheine GmbH die Rechte der Stadt Rheine gemäß § 113, § 108 GO NW einschließlich etwaiger Stimmrechte wahrzunehmen.

 

3.      Der Rat der Stadt Rheine entsendet den Geschäftsführer der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, Herrn Dennis Schenk und als dessen persönliche Stellvertreterin Frau Dorothee Heckhuis in die Gesellschafterversammlungen nachfolgend aufgeführter Beteiligungsunternehmen

 

·         BT Biogas-Transport GmbH

·         Netzgesellschaft Neuenkirchen Beteiligung mbH

 

und bevollmächtigt diesen, die Stadt Rheine in den Gesellschafterversammlungen dieser Gesellschaften zu vertreten und neben der Wahrnehmung der organschaftlichen Rechte als Geschäftsführer der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH die Rechte der Stadt Rheine gemäß § 113, § 108 GO NW einschließlich etwaiger Stimmrechte wahrzunehmen.

 

4.      Der Rat der Stadt Rheine entsendet den Geschäftsführer der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH, Herrn Dieter Woltering und als dessen persönlichen Stellvertreter Herrn Dennis Schenk in die Gesellschafterversammlung des nachfolgend aufgeführten Beteiligungsunternehmens

 

·         Gemeindewerke Neuenkirchen GmbH

 

und bevollmächtigt diesen, die Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung dieser Gesellschaft zu vertreten und neben der Wahrnehmung der organschaftlichen Rechte als Geschäftsführer der Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH die Rechte der Stadt Rheine gemäß § 113, § 108 GO NW einschließlich etwaiger Stimmrechte wahrzunehmen.

 

 

5.      Der Rat der Stadt Rheine entsendet den Geschäftsführer der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH, Herrn Dennis Schenk und als dessen persönliche Stellvertreterin Frau Dorothee Heckhuis in die Gesellschafterversammlungen nachfolgend aufgeführter Beteiligungsunternehmen

 

·         Westfalen Tarif GmbH

·         Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe-GmbH

 

und bevollmächtigt diesen, die Stadt Rheine in den Gesellschafterversammlungen dieser Gesellschaften zu vertreten und neben der Wahrnehmung der organschaftlichen Rechte als Geschäftsführer der Stadtwerke Rheine GmbH die Rechte der Stadt Rheine gemäß § 113, § 108 GO NW einschließlich etwaiger Stimmrechte wahrzunehmen.

 


Begründung:

 

Gemäß § 113 Abs. 2 Gemeindeordnung NW vertritt ein vom Rat bestellter Vertreter die Gemeinde in Gesellschafterversammlungen. Außerdem sieht § 108 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. Abs. 5 Gemeindeordnung NW vor, dass sich eine Gemeinde an einer GmbH - auch mittelbar - nur beteiligen darf, wenn sichergestellt ist, dass die Gemeinde einen angemessenen Einfluss, i. d. R. in einem Überwachungsorgan (Aufsichtsrat) erhält und dieser Einfluss durch Gesellschaftsvertrag gesichert wird. Aus dieser Vorschrift wird die Rechtsfolge hergeleitet, dass es den Gemeinden verboten ist, auf die ihnen nach dem Beteiligungsverhältnis zustehenden Einflussmöglichkeiten zu verzichten.

 

Dies hat zur Folge, dass die Kommunalaufsicht verschiedentlich verlangt hat, dass die Vertretung in der Gesellschafterversammlung des Beteiligungsunternehmens durch vom Rat entsandte Mitglieder erfolgen solle. Dies begegnet erheblichen rechtlichen Bedenken, da die Vertretung einer Gesellschaft durch ihre Geschäftsführer ein gesetzlich zwingend vorgeschriebenes Strukturmerkmal der GmbH ist (§ 35 GmbHG), das nicht zur Disposition der Gesellschafter steht. Folglich können die Stadtwerke Rheine GmbH oder eines ihrer Tochterunternehmen in der Gesellschafterversammlung eines Beteiligungsunternehmens nur durch ihre Geschäftsführer, nicht durch Mitglieder des Rates wirksam vertreten werden, und zwar auch dann nicht, wenn der Gesellschaftsvertrag des Beteiligungsunternehmens dies vorsehen würde. Die Vorgaben der Gemeindeordnung und des GmbH-Gesetzes stehen damit im Widerspruch.

 

Gem. § 108 Abs. 5 Gemeindeordnung NW gilt als Vertreter der Gemeinde auch ein Geschäftsführer, der von der Gemeinde oder auf ihre Veranlassung oder ihren Vorschlag in das Organ oder Gremium entsandt oder gewählt worden ist. Durch die Entsendung des Geschäftsführers in die Gesellschafterversammlung des Beteiligungsunternehmens würden folglich sowohl die Vorgaben der Gemeindeordnung als auch die Vorgaben des GmbH-Gesetzes gewahrt.

 

Folgende Beteiligung bestehen derzeit

 

Stadtwerke Rheine GmbH:

-               Radio Steinfurt Betriebsgesellschaft mbH & Co. KG

 

Energie- und Wasserversorgung Rheine GmbH:

-               BT Biogas-Transport GmbH

-               Stadtwerke Bernburg GmbH

-               Gemeindewerke Neuenkirchen GmbH

-               ASEW Energie und Umwelt Service GmbH & Co. KG

-               Energiehandelsgesellschaft West mbH (ehw)

-               Windpark Hohenfelde III Verwaltungs GmbH

-               Windpark Hohenfelde III GmbH & Co. KG

-               Windpark Gollmitz Verwaltungs GmbH

-               Windpark Gollmitz GmbH & Co. KG

-               Trianel GmbH

-               Trianel Gaskraftwerk Hamm GmbH & Co. KG (TGH)

-               Trianel Gasspeicher EPE GmbH & Co. KG (TGE)     

-               Trianel Kohlekraftwerk Lünen GmbH & Co. KG (TKL)

-               Trianel Erneuerbare Energien GmbH & Co. KG (TEE)

-               Trianel Onshore Windkraftwerke GmbH & Co. KG (TOW)

-               Trianel Windpark Borkum II GmbH & Co. KG (TWB II)

-               Trianel Wind Solar GmbH & Co. KG

-               Renewable Service GmbH

-               Netzgesellschaft Neuenkirchen Beteiligung mbH

 

Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH

-               Westfalen Tarif GmbH

-               Tarifgemeinschaft Münsterland/Ruhr-Lippe-GmbH