Betreff
EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH - Wirtschaftsplan 2021
Vorlage
499/20
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Gesellschaftereinlage für 2021 um einen zusätzlichen Betrag in Höhe der deklarierten coronabedingten Mehraufwendungen bzw. Mindererträgen von 121.400 EUR zu erhöhen.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrates der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH den Vertreter in der Gesellschafterversammlung, Herrn Dr. Peter Lüttmann, den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan 2021 der EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH gem. § 7 Absatz 10 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages festzustellen.

 


Begründung:

 

Die EWG Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH hat im ablaufenden Wirtschaftsjahr und auch im kommenden Wirtschaftsjahr verschiedene Maßnahmen zur Stärkung der Innenstadt unternommen bzw. wird noch weitere Maßnahmen unternehmen. Darüber hinaus kam es und wird es auch weiterhin zu geringeren Einnahmen aus Veranstaltungen und der Nutzung der KLV-Anlage kommen. Auf Grund dieser außergewöhnlichen Belastungen durch die Corona-Pandemie hat der Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2020 dem Rat der Stadt Rheine empfohlen, im nächsten Jahr eine zusätzliche Gesellschaftereinlage in Höhe der deklarierten Mehraufwendungen bzw. Mindereinnahmen in Höhe von 121.400 EUR zu leisten. Über das Ergebnis der Beratungen wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

Gemäß § 7 Absatz 10 Buchstabe f des Gesellschaftsvertrages stellt die Gesellschafterversammlung den Wirtschaftsplan fest. Nach § 13 Absatz 1 des Gesellschaftsvertrages wird der Wirtschaftsplan vor einer Feststellung durch die Gesellschafterversammlung im Aufsichtsrat beraten. Der Aufsichtsrat hat in seiner Sitzung am 3. Dezember 2020 den als Anlage beigefügten Wirtschaftsplan beraten. Über das Ergebnis der Beratungen wird in der Sitzung mündlich berichtet.

 

Für die Beschlussfassung des Vertreters der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung bedarf es gemäß § 113 Absatz 1 Gemeindeordnung NW eines Beschlusses des Rates der Stadt Rheine.

 

Die im Wirtschaftsplan ausgewiesenen Gesellschaftereinlagen durch die Stadt Rheine stimmen mit dem Haushaltsplanentwurf überein (siehe nachstehende Tabelle), lediglich in 2021 soll die Gesellschaftereinlage um einen zusätzlichen Betrag in Höhe der deklarierten coronabedingten Mehraufwendungen bzw. Mindererträgen von 121.400 EUR erhöht werden.

 

 

bisher bereitgestellt

(HH-Plan-Entwurf 2021)
EUR

Wirtschaftsplan 2021

EUR

Differenz

EUR

2021

900.000

900.000

0,00

2022

900.000

900.000

0,00

2023

900.000

900.000

0,00

2024

900.000

900.000

0,00

 

Das Land NRW hat mit dem Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) die Regelung geschaffen, coronabedingte Belastungen zu isolieren. Das Gesetz findet somit auch Anwendung auf die o. g. coronabedingten Mehraufwendungen in Höhe von 121.400 EUR.

 

 


Anlage:

 

Wirtschaftsplan 2021 inkl. Liquiditätsplanung und Stellenplan 2021