Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt mit Wirkung zum 01.01.2021 für das Jahr 2021 die
Gebührensätze gemäß der als Anlage 1 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung „Straßenreinigungs-
und Winterdienstgebühren 2021“.
2.
Der Rat der
Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung
von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine -Straßenreinigungs- und
Gebührensatzung- vom 08.12.2020. (Anlage 3)
Begründung:
Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.
Zu 1. Bezüglich
der Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 beigefügte
Gebührenbedarfsberechnung „Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren
2021“ verwiesen.
Zu 2. Neben der
Änderung von gesetzlichen Grundlagen ergibt sich aufgrund der vom Rat der Stadt
Rheine in seiner Sitzung vom 23.06.2020 beschlossenen Auflösung der Technische
Betriebe Rheine AöR zum Jahreswechsel und gleichzeitigen Errichtung der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Technische Betriebe Rheine die Notwendigkeit,
die Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von
Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine
-Straßenreinigungs- und Gebührensatzung- neu zu fassen. Die Änderungen können der als Anlage 2 beigefügten
Synopse entnommen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Gebührenbedarfsberechnung „Straßenreinigungs- und Winterdienstgebühren 2021“
Anlage 2: Synopse Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine -Straßenreinigungs- und Gebührensatzung-
Anlage 3: Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine -Straßenreinigungs- und Gebührensatzung-
Anlage 3.1: Straßenverzeichnis als Anlage zur Satzung über die Straßenreinigung und Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine -Straßenreinigungs- und Gebührensatzung-