Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung zur Fortsetzung der anerkannten
Arbeit des Kinderschutzzentrums Rheine mit dem deutschen Kinderschutzbund,
Ortsverband Rheine, vertragliche
Verhandlungen zu Jugendhilfeleistungen im Produktbereich „Förderung der
Erziehung junger Menschen und Familien“ zu führen und mit Wirkung zum
01.01.2021 mit nachfolgend aufgeführten Leistungen und Stellenanteilen
abzuschließen
a.
Präventionsleistungen
der Beratungsstelle im Umfang von 0,5 VZÄ (Vollzeitäquivalent)
b.
Beratung
und therapeutische/diagnostischen Leistungen von einer Sozialfachkraft im Umfang von 0,5 VZÄ
c.
Beratung
und therapeutische/diagnostischen Leistungen von einer Fachkraft der
Psychologie im Umfang von 0,5 VZÄ
d.
Leistungen
der Teamassistenz im Umfang von 0,5 VZÄ
2.
Berechnungsgrundlage
für die unter Nr. 1 dargestellten Leistungen sollen die jeweiligen
KGST-Tabellenwerte von Tarifbeschäftigten je nach Anforderungs- und
Stellenprofil bilden.
3.
Die Höhe
der Sach- und Gemeinkosten werden mit 20% der Personalkosten festgelegt. Basis
dafür bildet der jeweils aktuelle KGST-Tabellenwert von Tarifbeschäftigten der
Entgeltgruppe SuE 12.
4.
Im
Vertrag soll eine Vereinbarung über ein differenziertes Berichtswesen sowie
eine Verpflichtung zu regelmäßigen Qualitätsdialogen (jährlich) aufgenommen
werden.
5.
Der
Träger bringt weiterhin einen Eigenanteil von 3 % an den Personalkosten in die
Gesamtfinanzierung ein.
6.
Für den
Vertrag soll eine Laufzeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2025 fixiert werden.
Begründung:
Leistungen der
Beratung im Problemfeld der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
werden seit dem 01.08.1988 vom Kinderschutzbund in Rheine angeboten.
In den Folgejahren
konnte sukzessive ein Ausbau der Beratungsleistungen sowie der präventiven
Angebote für Rheine und umliegender Kommunen erreicht werden. Aufgrund der
internen Qualifizierungsbemühungen des Trägers ist die Beratungsstelle seit
einigen Jahren als zertifiziertes Kinderschutzzentrum anerkannt. Die Leistungen
werden im Wesentlichen zentral in einem von der Stadt Rheine zur Verfügung
gestellten Gebäude, An der Stadtmauer 9, angeboten. Dort ist der Sitz der
Beratungsstelle.
Die Stadt Rheine
unterstützt den Kinderschutzbund auf der Basis von Vereinbarungen gemeinsam mit
dem Jugendamt des Kreises Steinfurt seit mehreren Jahren bei nachfolgen
Stellen:
1.
Ein
Stellenanteil Dipl. Psychologie
2.
Ein
Stellenanteil therapeutisch, diagnostischer sozialer Arbeit
3.
Ein
Stellenanteil präventiver sozialer Arbeit
4.
Ein
Stellenanteil Teamassistenz
Danach werden 2/3
der Aufwendungen der 75%-Fachkraftstellen (Nr. 1-3) durch die die Stadt Rheine
finanziert sowie 1/3 der Aufwendungen der Fachkraftstellen durch den Kreis
Steinfurt. Zusätzlich finanziert die Stadt Rheine eine 50%-Anteil an den
Aufwendungen für die bislang mit 50% beschäftigte Teamassistenz.
Zur Vereinfachung
(2/3 mal ¾) hat die Stadt Rheine in der Vergangenheit drei Fachkraftstellen mit
jeweils ca. 50% Stellenanteilen und eine Teamassistenz mit ca. einem 25%
Stellenanteil unterstützt.
Da in den letzten
Jahren die Verhandlungen zwischen dem Träger und den Jugendämtern nicht immer
zum gleichen Zeitraum erfolgt waren und auch unterschiedliche Schwerpunkte
aufzuweisen hatten, wird für die Fortschreibung des Vertrags in Absprache mit
dem Träger ein eigenständiges Vertragsmodell nur mit der Stadt Rheine
favorisiert. Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen des Kreisjugendamtes
wird dort in Zukunft eine vergleichbare Vertragsanpassung beabsichtigt.
Verantwortliche
beider Vertragsparteien haben sich in 2020 mehrfach zu Verhandlungsgesprächen
getroffen. Themen waren unter anderem eine konkrete und differenzierte
Beschreibung der Teilleistungen (Leistungsgruppen) der Arbeit der
Beratungsstelle, das Berichtswesen sowie eine bedarfsorientierte Sicherung der
Arbeit der Beratungsstelle. In den Gesprächen konnte Einvernehmen zu den
Eckpunkten der Beschlussvorlage erzielt werden.
Die unter Nr. 1
der Beschlussvorlage dargestellten Leistungsumfänge bei den Fachkraftstellen
stellen eine Fortschreibung der bestehenden Stellenanteile und damit die
weitere Sicherstellung der etablierten Beratungsleistungen in diesem
Arbeitsfeld dar.
Der Stellenanteil
für die Teamassistenz soll auf einen Anteil von einem 0,5 VZÄ ausgebaut werden,
um den ablauforganisatorischen und individuellen Bedürfnissen der Zielgruppe
besser gerecht werden zu können. Mit dieser Anpassung kann einer landesweiten
Empfehlung zu Erziehungsberatungsstellen gefolgt werden, die ein Verhältnis von
1:3 von Teamassistenz zu Fachkräften postuliert.
Basis und Anlage
des neuen Vertrages bildet eine neu überarbeitete Leistungsbeschreibung mit 10
Leistungsgruppen, zu denen zukünftig jährlich differenzierte
Leistungsmengenerfassungen erfolgen sollen.
Leistungsgruppen
Leistungsgruppe 1:
Prävention, Information, Beratung
Leistungsgruppe 2: Beratung von Kinder, Jugendlichen und Familien zum Thema sexuelle
Gewalt
Leistungsgruppe 3: Diagnostische Untersuchungen und Stellungnahmen im Kontext von
sexuellen Grenzverletzungen
Leistungsgruppe 4: Mitwirkung in Fachgremien und Arbeitskreisen
Leistungsgruppe 5: Anonyme Fallberatung nach § 8b SGB VIII
Leistungsgruppe 6: Anonyme Fallberatung nach § 8a SGB VIII
Leistungsgruppe 7: Coaching und Therapie von sexuell grenzverletzenden Kindern und
Jugendlichen im Rahmen der Jugendhilfe
Leistungsgruppe 8: Coaching und Therapie von Kindern und Jugendlichen mit sexuell grenzverletzenden Erfahrungen im
Rahmen der Jugendhilfe
Leistungsgruppe 9: Beratung von Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes und
der Spezialdienste der Stadt Rheine bei Fragestellungen zum Bereich Gewalt
Leistungsgruppe 10: Unterstützung des Jugendamtes bei der Entwicklung und Konzipierung
Spezieller
Angebote im Zusammenhang mit dem Thema Gewalt
Die Regelungen zu
den Sach- und Gemeinkosten mit 20% an den Personalkosten auf der Basis von
KGST-Tabellenwerte orientiert sich an vergleichbaren Regelungen mit anderen
Trägern von Beratungsleistungen in Bereich der Jugendhilfe, die in den
vergangenen Jahren Gegenstand von Beratungen und Beschlüssen waren.
Das Berichtswesen
und die Publikationen des Trägers hatten sich in der Vergangenheit an der
Gesamtaufgabenpalette der Beratungsstelle orientiert. Zukünftig sollen
Informationen und Daten gesondert für die Stadt Rheine erhoben werden. Damit
dienen diese zur besseren Vorbereitung auf den beabsichtigten Qualitätsdialog,
der jährlich stattfinden soll.
Der Eigenanteil in
Höhe von 3% schreibt die bisherige Förderquote konsequent fort. Der Träger ist
nach eigener Aussage nicht in der Lage, eine höhere Eigenanteilquote zu
erbringen. Spenden, die der Träger regelmäßig einnimmt, setzt dieser für
zusätzliche Angebote und Leistungen der Arbeit im Feld ein.
Um eine
Sicherstellung der qualifizierten Beratungsleistung zu erreichen, besteht
zwischen dem Träger und der Stadt Rheine Einvernehmen zur Vertragsdauer über
einen Zeitraum von 5 Jahren.