Betreff
Vertragliche Vereinbarung zwischen dem deutschen Kinderschutzbund, Ortsverband Rheine, und der Stadt Rheine zur Finanzierung der Beratungsstelle in den Aufgabenbereichen der Vernachlässigung und Misshandlung von Kindern und Jugendlichen, sowie der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche
Vorlage
508/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Jugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung zur Fortsetzung der anerkannten Arbeit des Kinderschutzzentrums Rheine mit dem deutschen Kinderschutzbund, Ortsverband Rheine,  vertragliche Verhandlungen zu Jugendhilfeleistungen im Produktbereich „Förderung der Erziehung junger Menschen und Familien“ zu führen und mit Wirkung zum 01.01.2021 mit nachfolgend aufgeführten Leistungen und Stellenanteilen abzuschließen

 

a.      Präventionsleistungen der Beratungsstelle im Umfang von 0,5 VZÄ (Vollzeitäquivalent)

b.      Beratung und therapeutische/diagnostischen Leistungen von  einer Sozialfachkraft im Umfang von 0,5 VZÄ

c.      Beratung und therapeutische/diagnostischen Leistungen von einer Fachkraft der Psychologie im Umfang von 0,5 VZÄ 

d.      Leistungen der Teamassistenz im Umfang von 0,5 VZÄ

 

2.      Berechnungsgrundlage für die unter Nr. 1 dargestellten Leistungen sollen die jeweiligen KGST-Tabellenwerte von Tarifbeschäftigten je nach Anforderungs- und Stellenprofil bilden.

 

3.      Die Höhe der Sach- und Gemeinkosten werden mit 20% der Personalkosten festgelegt. Basis dafür bildet der jeweils aktuelle KGST-Tabellenwert von Tarifbeschäftigten der Entgeltgruppe SuE 12.

 

4.      Im Vertrag soll eine Vereinbarung über ein differenziertes Berichtswesen sowie eine Verpflichtung zu regelmäßigen Qualitätsdialogen (jährlich) aufgenommen werden.

 

5.      Der Träger bringt weiterhin einen Eigenanteil von 3 % an den Personalkosten in die Gesamtfinanzierung ein.

 

6.      Für den Vertrag soll eine Laufzeit vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2025 fixiert werden.

 

 


Begründung:

 

Leistungen der Beratung im Problemfeld der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche werden seit dem 01.08.1988 vom Kinderschutzbund in Rheine angeboten.

In den Folgejahren konnte sukzessive ein Ausbau der Beratungsleistungen sowie der präventiven Angebote für Rheine und umliegender Kommunen erreicht werden. Aufgrund der internen Qualifizierungsbemühungen des Trägers ist die Beratungsstelle seit einigen Jahren als zertifiziertes Kinderschutzzentrum anerkannt. Die Leistungen werden im Wesentlichen zentral in einem von der Stadt Rheine zur Verfügung gestellten Gebäude, An der Stadtmauer 9, angeboten. Dort ist der Sitz der Beratungsstelle.

 

Die Stadt Rheine unterstützt den Kinderschutzbund auf der Basis von Vereinbarungen gemeinsam mit dem Jugendamt des Kreises Steinfurt seit mehreren Jahren bei nachfolgen Stellen:

1.      Ein Stellenanteil Dipl. Psychologie

2.      Ein Stellenanteil therapeutisch, diagnostischer sozialer Arbeit

3.      Ein Stellenanteil präventiver sozialer Arbeit

4.      Ein Stellenanteil Teamassistenz

 

Danach werden 2/3 der Aufwendungen der 75%-Fachkraftstellen (Nr. 1-3) durch die die Stadt Rheine finanziert sowie 1/3 der Aufwendungen der Fachkraftstellen durch den Kreis Steinfurt. Zusätzlich finanziert die Stadt Rheine eine 50%-Anteil an den Aufwendungen für die bislang mit 50% beschäftigte Teamassistenz.

Zur Vereinfachung (2/3 mal ¾) hat die Stadt Rheine in der Vergangenheit drei Fachkraftstellen mit jeweils ca. 50% Stellenanteilen und eine Teamassistenz mit ca. einem 25% Stellenanteil unterstützt.

 

Da in den letzten Jahren die Verhandlungen zwischen dem Träger und den Jugendämtern nicht immer zum gleichen Zeitraum erfolgt waren und auch unterschiedliche Schwerpunkte aufzuweisen hatten, wird für die Fortschreibung des Vertrags in Absprache mit dem Träger ein eigenständiges Vertragsmodell nur mit der Stadt Rheine favorisiert. Nach Rücksprache mit den Verantwortlichen des Kreisjugendamtes wird dort in Zukunft eine vergleichbare Vertragsanpassung beabsichtigt.

 

Verantwortliche beider Vertragsparteien haben sich in 2020 mehrfach zu Verhandlungsgesprächen getroffen. Themen waren unter anderem eine konkrete und differenzierte Beschreibung der Teilleistungen (Leistungsgruppen) der Arbeit der Beratungsstelle, das Berichtswesen sowie eine bedarfsorientierte Sicherung der Arbeit der Beratungsstelle. In den Gesprächen konnte Einvernehmen zu den Eckpunkten der Beschlussvorlage erzielt werden.

 

Die unter Nr. 1 der Beschlussvorlage dargestellten Leistungsumfänge bei den Fachkraftstellen stellen eine Fortschreibung der bestehenden Stellenanteile und damit die weitere Sicherstellung der etablierten Beratungsleistungen in diesem Arbeitsfeld dar.

Der Stellenanteil für die Teamassistenz soll auf einen Anteil von einem 0,5 VZÄ ausgebaut werden, um den ablauforganisatorischen und individuellen Bedürfnissen der Zielgruppe besser gerecht werden zu können. Mit dieser Anpassung kann einer landesweiten Empfehlung zu Erziehungsberatungsstellen gefolgt werden, die ein Verhältnis von 1:3 von Teamassistenz zu Fachkräften postuliert.

 

Basis und Anlage des neuen Vertrages bildet eine neu überarbeitete Leistungsbeschreibung mit 10 Leistungsgruppen, zu denen zukünftig jährlich differenzierte Leistungsmengenerfassungen erfolgen sollen.

 

Leistungsgruppen

Leistungsgruppe 1:    Prävention, Information, Beratung

Leistungsgruppe 2:    Beratung von Kinder, Jugendlichen und Familien zum Thema sexuelle Gewalt

Leistungsgruppe 3:    Diagnostische Untersuchungen und Stellungnahmen im Kontext von sexuellen Grenzverletzungen

Leistungsgruppe 4:    Mitwirkung in Fachgremien und Arbeitskreisen

Leistungsgruppe 5:    Anonyme Fallberatung nach § 8b SGB VIII

Leistungsgruppe 6:    Anonyme Fallberatung nach § 8a SGB VIII

Leistungsgruppe 7:    Coaching und Therapie von sexuell grenzverletzenden Kindern und Jugendlichen im Rahmen der Jugendhilfe

Leistungsgruppe 8:    Coaching und Therapie von Kindern und Jugendlichen  mit sexuell grenzverletzenden Erfahrungen im Rahmen der Jugendhilfe

Leistungsgruppe 9:    Beratung von Fachkräften des Allgemeinen Sozialen Dienstes und der Spezialdienste der Stadt Rheine bei Fragestellungen zum Bereich Gewalt

Leistungsgruppe 10:  Unterstützung des Jugendamtes bei der Entwicklung und Konzipierung

                                    Spezieller Angebote im Zusammenhang mit dem Thema Gewalt

 

Die Regelungen zu den Sach- und Gemeinkosten mit 20% an den Personalkosten auf der Basis von KGST-Tabellenwerte orientiert sich an vergleichbaren Regelungen mit anderen Trägern von Beratungsleistungen in Bereich der Jugendhilfe, die in den vergangenen Jahren Gegenstand von Beratungen und Beschlüssen waren.

 

Das Berichtswesen und die Publikationen des Trägers hatten sich in der Vergangenheit an der Gesamtaufgabenpalette der Beratungsstelle orientiert. Zukünftig sollen Informationen und Daten gesondert für die Stadt Rheine erhoben werden. Damit dienen diese zur besseren Vorbereitung auf den beabsichtigten Qualitätsdialog, der jährlich stattfinden soll.

 

Der Eigenanteil in Höhe von 3% schreibt die bisherige Förderquote konsequent fort. Der Träger ist nach eigener Aussage nicht in der Lage, eine höhere Eigenanteilquote zu erbringen. Spenden, die der Träger regelmäßig einnimmt, setzt dieser für zusätzliche Angebote und Leistungen der Arbeit im Feld ein.

 

Um eine Sicherstellung der qualifizierten Beratungsleistung zu erreichen, besteht zwischen dem Träger und der Stadt Rheine Einvernehmen zur Vertragsdauer über einen Zeitraum von 5 Jahren.