Betreff
Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine GmbH - Zuführung zur Kapitalrücklage
Vorlage
510/20
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt gemäß § 272 Abs. 2 Ziff. 4 HGB, der Kapitalrücklage der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH einen Betrag in Höhe von 2.000.000 EUR zuzuführen.

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2015 zur finanziellen Absicherung von zwei Projekten (Errichtung einer Kindertagesstätte am Deisterweg und von Mehrfamilienhäusern an der Gisele-Freund-Straße) eine Erhöhung des Stammkapitals der Wohnungsgesellschaft der Stadt Rheine mbH um 1,5 Mio. Euro beschlossen (Vorlage Nr. 388/15). Darüber hinaus hat der Rat in seinen Sitzungen am 4. April 2017, 10. Juli 2018, 21. Mai 2019 und am 31. März 2020 einer Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von rd. 13,2 Mio. EUR zur Errichtung weiterer Kindertagesstätten und Wohngebäude beschlossen (Vorlage Nr. 111/17, 278/18, 209/19 und 134/20).

 

Um eine wirtschaftliche Ausgestaltung der Finanzierung weiterer Investitionen abzusichern, ist eine weitere Zuführung zur Kapitalrücklage in Höhe von 2.000.000 EUR notwendig.

 

Aktuell ist eine weitere Investition in eine Kindertagesstätte im Bereich der Eschendorfer Aue vorgesehen.