Betreff
Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Rheine zum 31.12.2019
Vorlage
512/20
Aktenzeichen
III-4203-ks
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt den als Anlage 1 beigefügten Entwurf des Gesamtjahresabschlusses 2019 zur Kenntnis und leitet diesen an den Rechnungsprüfungsausschuss zur Prüfung gemäß § 116 Abs. 9 Gemeindeordnung NRW (GO NRW) weiter.

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die als Anlage 2 beigefügte aktualisierte Gesamtabschlussrichtlinie zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Die Gemeinde hat gemäß § 116 GO NRW für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Gesamtabschluss aufzustellen. Zu diesem Zweck sind die Jahresabschlüsse aller verselbständigten Aufgabenbereiche mit dem Jahresabschluss der Gemeinde zu konsolidieren. Der Gesamtabschluss besteht aus der Gesamtergebnisrechnung, der Gesamtbilanz, dem Gesamtanhang, der Kapitalflussrechnung und dem Eigenkapitalspiegel. Dem Gesamtabschluss ist ein Gesamtlagebericht beizufügen.

 

Mit dem Gesamtabschluss verfolgt der Gesetzgeber die Zielsetzung, einen zusammenfassenden und vollständigen Vermögens- und Schuldenstatus einer Gebietskörperschaft bereitzustellen und damit die politische Steuerung zu unterstützen.

 

Im Gesamtabschluss ist die Vermögens-, Schulden-, Ertrags- und Finanzgesamtlage der Stadt Rheine und ihrer einbezogenen Konzernorganisationen so darzustellen, als ob es sich um eine wirtschaftliche Einheit handeln würde (Einheitsgrundsatz).

 

Demzufolge werden alle Vermögensgegenstände und Schulden, Erträge und Aufwendungen der einbezogenen Konzernorganisationen in den Gesamtabschluss übernommen. Die konzerninternen Beziehungen werden im Rahmen von Konsolidierungsbuchungen (Kapital-, Schulden-, Aufwands- und Ertragskonsolidierung) eliminiert. Die im Gesamtabschluss dargestellten Daten spiegeln die Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage aus der Geschäftstätigkeit des Konzerns Stadt Rheine mit Dritten wider.

 

Durch das 2. NKF Weiterentwicklungsgesetz wurde die bisherige Gemeindehaushaltsverordnung NRW durch die Kommunalhaushaltsverordnung NRW abgelöst. Hierdurch wurde eine Aktualisierung der Gesamtabschlussrichtlinie an die geänderten rechtlichen Grundlagen notwendig.


Anlagen:

 

Anlage 1:    Entwurf des Gesamtabschlusses der Stadt Rheine zum 31.12.2019

Anlage 2:    Gesamtabschlussrichtlinie - Stand: November 2020