Betreff
eigenbetriebsähnliche Einrichtung Technische Betriebe Rheine - Bestellung des stellv. Betriebsleiters
Vorlage
514/20
Aktenzeichen
III-4203-löc
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine bestellt gemäß § 4 Buchstabe a) Eigenbetriebsverordnung NRW (EigVO NRW) in Verbindung mit § 3 Abs. 1 der Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ Herrn Martin Forstmann zum stellvertretenden Betriebsleiter.

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine entscheidet gemäß § 4 Buchstabe a) EigVO NRW über die Bestellung und Abberufung der Betriebsleitung. Dieses Recht kann er nicht auf andere Gremien übertragen.

Die Betriebssatzung regelt im § 3, dass die Betriebsleitung aus einem Betriebsleiter und einem Stellvertreter besteht. Die Bestellung des Betriebsleiters erfolgte bereits in der Sitzung des Rates am 23.06.2020 (Vorlage Nr. 272/20)