Betreff
Beratung Stellenplan 2021, Fachbereich 3 - Recht und Ordnung
Vorlage
516/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2021 zu übernehmen.

 


Begründung:

 

1.         Beratungsverfahren

 

Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2021 der Stadt Rheine wurde am 06.10.2020 mit der Vorlage 380/20 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachaus-schüssen zur Kenntnis gegeben.

 

Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in der Sitzung am 26.01.2021 zur Beratung vorgelegt werden. Er richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat, der im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2021 in seiner Sitzung am 16.02.2021 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen wird.

 

 

2.         Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 380/20 vom 06.10.2020

 

Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches 3 vom 06.10.2020 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2020 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2021.

 

Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.

 

Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:

 

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Zivil- und Katastrophenschutz

0,75

A11

2

Notfallsanitäter/-in

0,5

A7

 

Summe

1,25

 

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

 

zu 1:

Die Sachbearbeitung Zivil-/Katastrophenschutz ist Teil der örtlichen nicht polizeilichen Gefahrenabwehr der Stadt Rheine und befasst sich u.a. mit Maßnahmen im Bereich des Katastrophenschutzes sowie vorbeugenden Maßnahmen im Bereich des Zivilschutzes. Dabei sollen Zivil- & Katastrophenschutzpläne sowie die dazugehörigen Gefahrenabwehrpläne erstellt, überprüft und aktuell gehalten werden, der Stab für außergewöhnliche Ereignisse (SaE) unterstützt und geschult werden sowie die Feuer- und Rettungswache der Stadt Rheine in besonderen Gefahrenlagen unterstützt werden. Bisher war eine derartige Stelle im Stellenplan noch nicht aufgenommen worden. Die Einrichtung und Umsetzung dieses Aufgabenbereiches erfordert erstmalig Personal in Höhe von 0,75 Stellen.

 

Die Notwendigkeit zu Einrichtung einer solchen Stelle wird durch die Corona-Pandemie und die zuletzt ansteigende Zahl von Kampfmittelverdachtspunkten im Stadtgebiet unterstrichen und orientiert sich auch an dem präventiven Erfordernis, Schutzmaßnahmen für die Bevölkerung gegen die Folgen der steigenden Zahl an Naturkatstrophen zu treffen. Die Wertigkeit dieser vorgenannten Stelle entspricht der Musterstelle „SB Zivil-/Katastrophenschutz“ aus dem KGSt-Gutachten Stellenplan - Stellenbewertung 1/2009, 7.Auflage.

zu 2:

Die 0,5 Stelle Notfallsanitäter/-in resultiert aus einer Anpassung an den aktuellen Rettungsdienstbedarfsplan. Es erfolgt eine Refinanzierung durch den Kreis Steinfurt.

Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert alt

Wert 2021

1

Allgemeine Gefahrenabwehr, Unterbringung von Obdachlosen & psychisch Kranken sowie sonstige Ordnungsangelegenheiten

EG8

EG9a

2

Sondernutzung und sonstige Nutzung von Straßen

EG8

EG9a

3

Gewerbeangelegenheiten und Ermittlungsdienst

EG7

EG8

4

Notfallsanitäter/in

A8

A9

5

Notfallsanitäter/in mit KU-Vermerk (KU = künftig umzuwandeln)

A8

A7

 

Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:

 

zu 1:

Neubewertung der Stelle, BWK vom 01.09.2020.

zu 2:

Neubewertung der Stelle, BWK vom 09.06.2020.

zu 3:

Neubewertung der Stelle, BWK vom 01.09.2020.

zu 4:

Diese Stelle wurde höherwertig durch Anpassung an den Rettungsdienstbedarfsplan. Es erfolgt eine Refinanzierung durch den Kreis Steinfurt.

zu 5:

Für den Stellenplan 2020 wurden im Bereich der Feuer- und Rettungswache der Stadt Rheine insgesamt 6 Notfallsanitäterstellen (A8) mit einem KU-Vermerk versehen (KU=künftig umzuwandeln), so dass sie in der Zukunft auf A7 heruntergestuft werden, wenn ihre jetzigen Stelleninhaber auf anderen Stellen höherwertige Tätigkeiten wahrnehmen.

 

Anbringung von KU-Vermerken

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert

 

1

Notfallsanitäter-/in

A8

 

2

Notfallsanitäter-/in

A8

 

Begründungen zu den Anbringungen von KU-Vermerken:

 

zu 1 - 2:

Bis zum 31.12.2026 wird die Funktion des/der Rettungsassistenten/in durch die des/der Notfallsanitäters/in ersetzt (§ 4 Abs. 7 RettG). Auszubildende für den Beruf des/der Notfallsanitäters/in absolvieren eine Ausbildungszeit von 2,5 bis 3 Jahren. Bis zum 31.12.2020 besteht für ausgebildete Rettungsassistenten/innen die Möglichkeit, mit einer Ergänzungsausbildung und -prüfung die Qualifikation als Notfallsanitäter/in zu erwerben. Diese Ausbildung dauert rund 4 Wochen. Bis zum Ablauf der Möglichkeit der Ergänzungsprüfung hat die Feuerwehr Rheine fast alle Mitarbeiter/innen mit den entsprechenden Voraussetzungen ausgebildet. Damit werden bis zum 31.12.2020 mehr Mitarbeiter/innen ausgebildet sein, als für die Besetzung der 26 vom Kreis Steinfurt gemäß Rettungsdienstbedarfsplan refinanzierten Stellen notwendig wären. Die Stadt Rheine tritt damit in Vorleistung. Die Ausbildung von Notfallsanitäter/-innen erfolgt aus personalpolitischen Gründen. Dabei wird der eigene Nachwuchs gefördert und für gut ausgebildete Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen werden Zukunftsperspektiven geschaffen, um einer Abwanderung vorzubeugen. Daher werden die ausgebildeten Notfallsanitäter/innen zunächst mit A8 besoldet, obwohl diese Stellen nicht vom Kreis Steinfurt mit A8 refinanziert werden. Durch die stetige Personalfluktuation und Nachbesetzungen an der FuRW werden diese Stellen in den kommenden Jahren frei und können dann je nach Bedarf wieder nach A7 umgewandelt werden. Für den Stellenplan 2020 wurden bereits 6 Notfallsanitäterstellen (A8) mit einem solchen KU-Vermerk versehen.

 

 

3.         Notwendige Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gemäß Vorlage 380/20 vom 06.10.2020

 

Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Haupt-, Digital- und Finanzausschusses als zuständigem Fachausschuss sind folgende Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 06.10.2020 erforderlich:

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Truppführer/-in (Brandschutz)

1,0

A8

2

Truppführer/-in (Brandschutz)

1,0

A8

3

Truppführer/-in (Brandschutz)

1,0

A8

4

Truppführer/-in (Brandschutz)

1,0

A8

5

Truppführer/-in (Brandschutz)

1,0

A8

6

Truppmann/-frau (Brandschutz)

1,0

A7

7

Truppmann/-frau (Brandschutz)

1,0

A7

8

Truppmann/-frau (Brandschutz)

1,0

A7

9

Truppmann/-frau (Brandschutz)

1,0

A7

10

Truppmann/-frau (Brandschutz)

1,0

A7

 

Summe

10,0

 

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

 

zu 1 - 10:

Im Jahr 2016 ging die Bezirksregierung Münster nach Rücksprache mit dem Kreis Steinfurt davon aus, dass die Freiwillige Feuerwehr der Stadt Rheine im Zusammenspiel mit hauptamtlichen und ehrenamtlichen Kräften die gesetzten Schutzziele (bestehend aus den Kriterien „Hilfsfristen“, „Funktionsstärke“ und „Erreichungsgrad“) erreichen würde. Die Bezirksregierung Münster erteilte der Stadt Rheine deswegen am 16. Juni 2016 die Ausnahmegenehmigung, statt 9 Funktionen wenigstens 6 Funktionen (Staffel 1/5) vorzuhalten. In dieser Ausnahmegenehmigung teilte die Bezirksregierung Münster zugleich ihre Auffassung mit, dass große kreisangehörige Städte wie Rheine rund um die Uhr hauptamtliche Kräfte in Gruppenstärke (1/8), mithin also 9 Funktionen, für die Brandbekämpfung vorhalten müssen. Diese Ausnahmegenehmigung war bis zum 30. Juni 2020 befristet und wurde weder verlängert noch erneut erteilt. Durch organisatorische Maßnahmen konnte bei der Feuerwehr Rheine seither  lediglich die Besetzung von einer zusätzlichen Funktion sichergestellt werden, so dass aktuell 7 Funktionen dauerhaft vorgehalten werden können.

 

Obwohl die Funktionsstärke nicht ausdrücklich im Gesetz (§ 10 BHKG) festgeschrieben ist, ergibt sich aus dem Zusammenspiel der einzelnen Vorschriften (u.a. „Anlagen zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger“ des Ministeriums für Inneres und Kommunales NRW vom Juli 2016 und der Unfallverhütungsvorschrift (UVV) „Feuerwehren“ vom 12. September 2019 {DGUV Vorschrift 49}), dass eine Staffel mit 6 bzw.7  Funktionen (1/5/6) bzw. (1/6/7) nur unter vorübergehender Vernachlässigung der Eigensicherung Maßnahmen zur Brandbekämpfung und Menschenrettung durchführen darf. Das bedeutet, dass die Staffel zwar im Einzelfall auf den Sicherungstrupp verzichten kann, jedoch stellt dies den begründeten aber nicht zu planenden Ausnahmefall dar. Eine geplante Reduzierung der Funktionsstärke unter Anwendung des oben angeführten Ausnahmetatbestandes des § 15 UVV ist demnach unzulässig.

 

Mit zusätzlichem Schreiben vom 09. Juli 2018 ergänzt das Ministerium des Inneren NRW seine „Anlagen zur Brandschutzbedarfsplanung für kommunale Entscheidungsträger“ um einen Verfahrensablauf, nach dem landeseinheitlich nunmehr die Voraussetzungen für eine Ausnahmegenehmigung nach § 10 BHKG geprüft werden. In diesem Verfahrensablauf stellt das Ministerium fest: „… Bei Großen kreisangehörigen Gemeinden ist in der Regel davon auszugehen, dass sie aufgrund der örtlichen Verhältnisse ein höheres Gefahrenpotential besitzen. Deshalb wird in diesen Fällen als Bemessungsgrundlage eine ständig besetzte Wache durchgehend mit mindestens einer Gruppenstärke nach FwDV 3 (1/8/9) mit hauptamtlichen Kräften zu Grunde gelegt. Diese Mannschaftsstärken sind die Mindestanforderungen um die Maßnahmen zur Menschenrettung nach geltenden Feuerwehr-Dienstvorschriften einleiten zu können. Hierbei ist ausschließlich Personal zu berücksichtigen, das nur Aufgaben nach BHKG wahrnimmt. Personal das zugleich mit anderen Aufgaben befasst ist, z.B. nach Rettungsgesetz NRW, kann nicht berücksichtigt werden, weil es nicht uneingeschränkt für die Aufgabenerfüllung zur Verfügung steht…“

 

Wie bereits dargestellt, werden durch die hauptamtlichen Kräfte der Feuerwehr Rheine gegenwärtig nur 7 Funktionen besetzt. Hierin enthalten ist auch die mit 2 Personen zu besetzende Drehleiter, die wegen der im Stadtgebiet befindlichen Gebäude mittlerer Höhe vorzuhalten ist. Die Besatzung der Drehleiter kann daher nicht den erforderlichen Sicherheitstrupp (FwDV 7) stellen, der beim Einsatz von Atemschutzgeräteträgern notwendig ist und durch den die eigentliche Mindeststärke von 1/8/9 als Bemessungsgrundlage für die Gruppenstärke erreicht wird.

 

Im Ergebnis bleibt festzuhalten, dass in Rheine die Mindestanforderungen an die Mannschaftsstärke nicht eingehalten werden, da zwei Funktionen nicht dauerhaft besetzt werden können. Um diese Funktionen jederzeit und unabhängig von Urlaubs- und Erkrankungszeiten an allen Tagen im Jahr stellen zu können, ist für jede Funktion ein notwendiger Personalfaktor von 5,11 zu hinterlegen. Das bedeutet eine Aufstockung des vorhandenen Personals um 10 Stellen. Da der Sicherungstrupp aus Truppführer/-in (A8) und Truppmann/-frau (A7) besteht, wird der Stellenplan 2021 um 5 Stellen A8 und 5 Stellen A7 ausgeweitet.

 

Die finanziellen Auswirkungen durch die Veränderungen des Stellenplans sind in der Planung der Personalaufwendungen für das Haushaltsjahr 2021 mit eingeflossen. Es wird auf die Vorlage 551/20, Beratung Ergebnis- und Investitionshaushalt 2021 – 2024 des Fachbereiches 3  - Recht und Ordnung, verwiesen.

 

 

4.         Endgültige Version Fachbereichsstellenplan 2021/Produktgruppenstellenplan 2021

 

Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichs- bzw. Produktgruppenstellenplan 2021, der nach Zustimmung durch den Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 26.01.2021 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine am 16.02.2021 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.

 

 

5.                befristete Stellen außerhalb des Stellenplanes

 

Außerhalb des Stellenplanes bestehen die nachstehenden befristeten Stellen:

 

 

 

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet bis

1

Ordnungsbehörde, Außendienst

(Überwachung der Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen und Zustellung von Ordnungsverfügungen im Stadtgebiet )

1,0 / EG3

31.01.2021

2

Ordnungsbehörde, Außendienst

(Überwachung der Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen und Zustellung von Ordnungsverfügungen im Stadtgebiet )

1,0 / EG3

31.01.2021

3

Ordnungsbehörde, Außendienst

(Überwachung der Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen und Zustellung von Ordnungsverfügungen im Stadtgebiet )

0,5 / EG3

31.01.2021

4

Ordnungsbehörde, Außendienst

(Überwachung der Einhaltung von Corona-Schutzmaßnahmen und Zustellung von Ordnungsverfügungen im Stadtgebiet )

0,5 / EG3

31.01.2021

 

Summe

 

 

 

Begründungen zu den befristeten Stellen außerhalb des Stellenplanes:

 

zu 1 - 4:

Die Befristungen orientieren sich an den durch die Corona-Pandemie verursachten Beschränkungen und werden gegebenenfalls entsprechend der Infektionslage und der Notwendigkeit verlängert.

 

 


Anlage:

 

Stellenplan 2021 / Fachbereich 3 - Recht und Ordnung