Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Rheine
-Entwässerungssatzung- vom 08.12.2020 (Anlage 1).

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.

 

Neben der Änderung von gesetzlichen Grundlagen ergibt sich aufgrund der vom Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung vom 23.06.2020 beschlossenen Auflösung der Technische Betriebe Rheine AöR zum Jahreswechsel und gleichzeitigen Errichtung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Technische Betriebe Rheine die Notwendigkeit, die Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Rheine -Entwässerungssatzung- neu zu fassen. Die Änderungen können der als Anlage 2 beigefügten Synopse entnommen werden.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:    Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Rheine -Entwässerungssatzung-

Anlage 2:    Synopse Satzung über die Entwässerung der Grundstücke und den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage in der Stadt Rheine -Entwässerungssatzung-