Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine legt mit Wirkung zum 01.01.2021 für das Jahr 2021 den
Gebührensatz je cbm anrechenbarer Schmutzwassermenge auf 2,32 € und den
Gebührensatz je qm angeschlossener Grundstücksfläche auf 1,03 € fest.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Erhebung von
Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren -Abwasser-Beitrags- und
Gebührensatzung- vom 08.12.2020 (Anlage 3).
Begründung:
Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.
Zu 1. Bezüglich
der Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung
„Entwässerung 2021“ verwiesen.
Zu 2. Neben der
Änderung von gesetzlichen Grundlagen ergibt sich aufgrund der vom Rat der Stadt
Rheine in seiner Sitzung vom 23.06.2020 beschlossenen Auflösung der Technische
Betriebe Rheine AöR zum Jahreswechsel und gleichzeitigen Errichtung der
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Technische Betriebe Rheine die
Notwendigkeit, die Satzung
über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren
-Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung- neu zu fassen. Die Änderungen können
der als Anlage 2 beigefügten Synopse entnommen werden.
Anlagen:
Anlage 1: Gebührenbedarfsberechnung „Entwässerung 2021“
Anlage 2: Synopse Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und
Abwassergebühren -Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung-
Anlage 3: Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und
Abwassergebühren
-Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung-