Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine legt mit Wirkung zum 01.01.2021 für das Jahr 2021 den Gebührensatz je cbm anrechenbarer Schmutzwassermenge auf 2,32 € und den Gebührensatz je qm angeschlossener Grundstücksfläche auf 1,03 € fest.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-Beiträgen und Abwassergebühren -Abwasser-Beitrags- und Gebührensatzung- vom 08.12.2020 (Anlage 3).

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.

 

Zu 1. Bezüglich der Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 beigefügte Gebührenbedarfsberechnung „Entwässerung 2021“ verwiesen.

 

Zu 2. Neben der Änderung von gesetzlichen Grundlagen ergibt sich aufgrund der vom Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung vom 23.06.2020 beschlossenen Auflösung der Technische Betriebe Rheine AöR zum Jahreswechsel und gleichzeitigen Errichtung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Technische Betriebe Rheine die Notwendigkeit, die Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren -Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung- neu zu fassen. Die Änderungen können der als Anlage 2 beigefügten Synopse entnommen werden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1:    Gebührenbedarfsberechnung „Entwässerung 2021“

Anlage 2:    Synopse Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren -Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung-

Anlage 3:    Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren
-Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung-