Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt gemäß § 41 Abs. 1 Satz 2 Buchst. i Gemeindeordnung NRW
(GO NRW) die Beibehaltung der bisherigen privatrechtliche Entgelte der
Technische Betriebe Rheine AöR für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
„Technische Betriebe Rheine“.
Begründung:
Neben den in den
Satzungen geregelten öffentlich-rechtlichen Abgaben (Gebühren und Beiträge nach
dem Kommunalabgabengesetz) erhebt die eigenbetriebsähnliche Einrichtung
„Technische Betriebe“ auch privatrechtliche Entgelte.
Bedingt durch die
Auflösung der Technischen Betriebe Rheine AöR und der gleichzeitigen Errichtung
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ sind die
privatrechtlichen Entgelte durch den Rat festzulegen. Die Betriebsleitung schlägt
vor, die bisher durch die Technische Betriebe Rheine AöR erhobenen
privatrechtlichen Entgelte unverändert fortbestehen zu lassen.
Anlage 1: Aufstellung der privatrechtlichen Entgelte