Betreff
Kommunales Modulares Mobilitätskonzept - KOMM

Sachstand zum Modul „MIV / Straßennetzplan“ des modularen Mobilitätskonzeptes
Vorlage
529/20
Aktenzeichen
TBR-Lö
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen zum Sachstand zum Modul „MIV/Straßennetzkonzept“ des modularen Mobilitätskonzeptes zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, das Straßennetzkonzept in der vorgelegten Weise weiter auszuarbeiten.

 


Begründung:

 

1.                  Anlass

 

Mit Schreiben vom 20.03.2019 beantragten die Fraktionen der CDU und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN die Aktualisierung des Verkehrsentwicklungsplans der Stadt Rheine:

 

„Der derzeit gültige Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Rheine stammt aus dem Jahr 1998. Zwischenzeitlich hat sich durch die Schaffung neuer Industriestandorte aber auch Wohnbereiche eine strukturelle Änderung in den Anforderungen an eine leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ergeben.

Auch das Mobilitätsverhalten der Bürger hat sich verändert und wird sich in naher Zukunft durch technologische Möglichkeiten weiter verändern. Der über 20 Jahre alte Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Rheine ist daher nicht mehr als Planungsgrundlage für die Herausforderungen in der Zukunft geeignet.“

 

In der Sitzung des Bauausschusses vom 09.10.2019 (Vorlage 365/19) „Aktualisierung des Verkehrskonzeptes“ ist bereits der o.g. Antrag aufgegriffen worden, und es ist folgender Beschluss gefasst worden:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Verkehrsentwicklungsplan (VEP) aus dem Jahr 1998 zu überarbeiten, so dass dieser als Planungsgrundlage für künftige Straßenbaumaßnahmen oder andere Maßnahmen der Verkehrsentwicklung dienen kann. Die notwendigen Mittel von 20.000 € werden für die Fachausschussberatungen für das Haushaltsjahr 2020 eingebracht“.

 

Im Zuge der Überlegungen zur Aktualisierung des Verkehrsentwicklungsplanes ist vor dem Hintergrund bereits bestehender Konzepte die Idee geboren worden, ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten, welches bestehende und neue Konzepte zum Thema Verkehrsentwicklungsplanung modular zusammenführt.

So wird nicht ein großer Verkehrsentwicklungsplan ausgearbeitet, sondern es können einzelne Themen/Module herausgegriffen und ausgearbeitet, überarbeitet oder auch optimiert werden, ohne wieder ein umfängliches Gesamtpaket bearbeiten zu müssen.

Einzelheiten hierzu sind in der Vorlage 505/20 „Erstellung eines Kommunalen Modularen Mobilitätskonzept KOMM“ ausgeführt.

 

In dieser Vorlage werden die Sachstände zum Modul „MIV (motorisierter Individualverkehr) /Straßennetzplan“ entsprechend des modularen Mobilitätskonzeptes vorgestellt.

 

 

 

2.                  MIV/Straßennetzplan

 

Im bestehenden Verkehrsentwicklungsplan von 1998 ist die funktionale Gliederung des Straßennetzes ein Kernthema. Hier werden die Straßen den verschiedenen möglichen Straßenkategorien, wie Hauptverkehrsstraßen, Sammelstraße oder Wohnstraße, zugeordnet.

Aus diesem Straßennetzplan ergeben sich dann typische Entwurfssituationen zur Gestaltung der Querschnitte und Einordnung des Geschwindigkeitsniveaus.

 

Das Modul MIV/Straßennetzplan soll nun genau diesen Punkt aufgreifen, um den Straßennetzplan neu aufzustellen.

Die neue Netzhierarchie bedarf einer Analyse der verkehrlichen Merkmale und der städtebaulichen Merkmale, um die Nutzungsansprüche, die an die jeweilige Straße gestellt sind, abbilden und einordnen zu können.

Daraus abgeleitet, können Maßnahmen, wie die Erweiterung der Tempo-30-Zonen, Einrichtung von Fahrradstraßen oder auch das Vorzugsnetz des LKW-Verkehrs/Wirtschaftsverkehrs, abgeleitet werden.

Ein Ziel ist hier die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenraum durch eine angemessene Straßenraumgestaltung und ggf. Senkung der Geschwindigkeit unter Beibehaltung der Leichtigkeit des Verkehrs.

 

Folgende Arbeitsschritte sind vorgesehen:

 

1.      Es erfolgt die Bestandsaufnahme der Verkehrszahlen an ausgewählten Stellen und die Erfassung der bereits bestehenden T-30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereiche. Zudem werden die Nutzungsansprüche auch hinsichtlich der städtebaulichen Merkmale erfasst.

2.      Die Defizite bezüglich der Verkehrssicherheit, der Nutzungsansprüche, der Leistungsfähigkeit oder auch der Straßenraumgestaltung werden ermittelt.

3.      Im Zuge von Planungen werden Verkehrsprognosen erstellt, die mögliche Auswirkungen bei Umplanungen des Straßennetzes bewirken könnten, um Änderungen vorab bewerten zu können.

4.      Mit dem neu erstellten Straßennetzplan werden Handlungsempfehlungen gegeben. Diese können beispielsweise in der Ausweitung von T-30-Zonen oder die Umgestaltung von Straßenräumen in Verbindung mit Geschwindigkeitsreduzierungen bestehen. Für diesen Maßnahmenkatalog wird eine Klassifizierung der Maßnahmen nach baulichem Aufwand sowie eine Prioritätensetzung nach festzulegenden Kriterien vorgenommen.

 

 

 

3.                  Finanzierung

 

Für notwendige Arbeiten externer Planungsbüros ist ein Budget im Haushalt 2021 eingeplant.

 

 

 

4.                  Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Durch die Umsetzung der Maßnahmen kann durch Erhöhung der Nutzung der Nahmobilität oder ein geringeres Geschwindigkeitsniveau ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.