Sachstand zum Modul „MIV / Straßennetzplan“ des modularen Mobilitätskonzeptes
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss der Stadt Rheine nimmt die Ausführungen zum Sachstand zum
Modul „MIV/Straßennetzkonzept“ des modularen Mobilitätskonzeptes zur Kenntnis.
Die Verwaltung wird beauftragt, das Straßennetzkonzept in der vorgelegten Weise
weiter auszuarbeiten.
Begründung:
1.
Anlass
Mit Schreiben
vom 20.03.2019 beantragten die Fraktionen der CDU und Bündnis 90 / DIE GRÜNEN
die Aktualisierung des Verkehrsentwicklungsplans der Stadt Rheine:
„Der derzeit
gültige Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Rheine stammt aus dem Jahr 1998.
Zwischenzeitlich hat sich durch die Schaffung neuer Industriestandorte aber
auch Wohnbereiche eine strukturelle Änderung in den Anforderungen an eine
leistungsfähige Verkehrsinfrastruktur ergeben.
Auch das
Mobilitätsverhalten der Bürger hat sich verändert und wird sich in naher
Zukunft durch technologische Möglichkeiten weiter verändern. Der über 20 Jahre
alte Verkehrsentwicklungsplan der Stadt Rheine ist daher nicht mehr als
Planungsgrundlage für die Herausforderungen in der Zukunft geeignet.“
In der Sitzung des Bauausschusses vom 09.10.2019 (Vorlage 365/19) „Aktualisierung des Verkehrskonzeptes“ ist bereits der o.g. Antrag aufgegriffen worden, und es ist folgender Beschluss gefasst worden:
„Die Verwaltung
wird beauftragt, den Verkehrsentwicklungsplan (VEP) aus dem Jahr 1998 zu
überarbeiten, so dass dieser als Planungsgrundlage für künftige
Straßenbaumaßnahmen oder andere Maßnahmen der Verkehrsentwicklung dienen kann.
Die notwendigen Mittel von 20.000 € werden für die Fachausschussberatungen für
das Haushaltsjahr 2020 eingebracht“.
Im Zuge der Überlegungen zur Aktualisierung des Verkehrsentwicklungsplanes ist vor dem Hintergrund bereits bestehender Konzepte die Idee geboren worden, ein Mobilitätskonzept zu erarbeiten, welches bestehende und neue Konzepte zum Thema Verkehrsentwicklungsplanung modular zusammenführt.
So wird nicht ein großer Verkehrsentwicklungsplan ausgearbeitet, sondern es können einzelne Themen/Module herausgegriffen und ausgearbeitet, überarbeitet oder auch optimiert werden, ohne wieder ein umfängliches Gesamtpaket bearbeiten zu müssen.
Einzelheiten hierzu sind in der Vorlage 505/20 „Erstellung eines Kommunalen Modularen Mobilitätskonzept KOMM“ ausgeführt.
In dieser Vorlage werden die Sachstände zum Modul „MIV (motorisierter Individualverkehr) /Straßennetzplan“ entsprechend des modularen Mobilitätskonzeptes vorgestellt.
2.
MIV/Straßennetzplan
Im bestehenden Verkehrsentwicklungsplan von 1998 ist die funktionale Gliederung des Straßennetzes ein Kernthema. Hier werden die Straßen den verschiedenen möglichen Straßenkategorien, wie Hauptverkehrsstraßen, Sammelstraße oder Wohnstraße, zugeordnet.
Aus diesem Straßennetzplan ergeben sich dann typische Entwurfssituationen zur Gestaltung der Querschnitte und Einordnung des Geschwindigkeitsniveaus.
Das Modul MIV/Straßennetzplan soll nun genau diesen Punkt aufgreifen, um den Straßennetzplan neu aufzustellen.
Die neue Netzhierarchie bedarf einer Analyse der verkehrlichen Merkmale und der städtebaulichen Merkmale, um die Nutzungsansprüche, die an die jeweilige Straße gestellt sind, abbilden und einordnen zu können.
Daraus abgeleitet, können Maßnahmen, wie die Erweiterung der Tempo-30-Zonen, Einrichtung von Fahrradstraßen oder auch das Vorzugsnetz des LKW-Verkehrs/Wirtschaftsverkehrs, abgeleitet werden.
Ein Ziel ist hier die Erhöhung der Verkehrssicherheit im Straßenraum durch eine angemessene Straßenraumgestaltung und ggf. Senkung der Geschwindigkeit unter Beibehaltung der Leichtigkeit des Verkehrs.
Folgende Arbeitsschritte sind vorgesehen:
1.
Es erfolgt die Bestandsaufnahme der Verkehrszahlen an
ausgewählten Stellen und die Erfassung der bereits bestehenden T-30-Zonen und
verkehrsberuhigten Bereiche. Zudem werden die Nutzungsansprüche auch
hinsichtlich der städtebaulichen Merkmale erfasst.
2.
Die Defizite bezüglich der Verkehrssicherheit, der
Nutzungsansprüche, der Leistungsfähigkeit oder auch der Straßenraumgestaltung
werden ermittelt.
3.
Im Zuge von Planungen werden Verkehrsprognosen erstellt,
die mögliche Auswirkungen bei Umplanungen des Straßennetzes bewirken könnten,
um Änderungen vorab bewerten zu können.
4.
Mit dem neu erstellten Straßennetzplan werden
Handlungsempfehlungen gegeben. Diese können beispielsweise in der Ausweitung
von T-30-Zonen oder die Umgestaltung von Straßenräumen in Verbindung mit
Geschwindigkeitsreduzierungen bestehen. Für diesen Maßnahmenkatalog wird eine
Klassifizierung der Maßnahmen nach baulichem Aufwand sowie eine
Prioritätensetzung nach festzulegenden Kriterien vorgenommen.
3.
Finanzierung
Für notwendige Arbeiten externer Planungsbüros ist ein Budget im Haushalt 2021 eingeplant.
4.
Auswirkungen
auf den kommunalen Klimaschutz
Durch die Umsetzung der Maßnahmen kann durch Erhöhung der Nutzung der Nahmobilität oder ein geringeres Geschwindigkeitsniveau ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet werden.