Betreff
Beratungen Ergebnis - und Investitionsplan 2021 - 2024, Sonderbereich 0 - Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 06 - Kultur
Vorlage
028/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereiches – Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 06 - Kultur mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2021 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2021 wurde in der Sitzung des Rates am 06. Oktober 2020 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2021 - 2024 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2021 – 2024. Weitere Informationen können dem unterjährigen Teilbericht des Sonderbereiches 0 - Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 06 Kultur zum Stichtag 31.10.2020 entnommen werden, der in der Ratssitzung am 10.11.2020 zur Kenntnis gegeben worden ist und als Anlage beigefügt wird.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderbereiches 0 - Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 06 Kultur. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2021 weist einen Fehlbetrag von 1,785 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2022 – 2024 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 93,142 Mio. EUR bis zum Ende 2021 gerechnet. Das sind 26,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.


 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 0 - Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 06 - Kultur im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 86.370 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

 

Produktgruppe 06 - Kultur

Produkt 0602 Kulturförderung und Stadthalle, hier: Jugendkunstschule

 

 

Erträge

 

Auf Grund einer höheren Zahl an Kursangeboten wird die Landesförderung Jugendkunstschulen NRW ab 2021 um 1.000 EUR erhöht.

 

Zuwendungen und allgemeine Umlagen - Berichtszeile 2

 

2021

2022

2023

2024

Landesförderung Jugendkunstschulen NRW

alt

6.000

6.000

6.000

6.000

 

neu

7.000

7.000

7.000

7.000

Verbesserung

 

1.000

1.000

1.000

1.000

 

 

Aus der Landesförderung Dritte Orte erwartet die Stadt Rheine eine Gesamtfördersumme in Höhe von 450.000 EUR verteilt auf die Jahre 2021 – 2023. Ein entsprechender Förderantrag wurde gestellt. Ein Schreiben des parlamentarischen Staatssekretärs aus dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) über die grundsätzliche Förderung liegt vor.

 

Zuwendungen und allgemeine Umlagen - Berichtszeile 2

 

2021

2022

2023

2024

Landesförderung Dritte Orte

alt

0

0

0

0

 

neu

302.800

75.600

71.600

0

Verbesserung

 

302.800

75.600

71.600

0

 

 

Für die Angebote der Jugendkunstschule sollen ab 2021 Kursgebühren in Höhe von 1,00 EUR (ermäßigter Betrag 0,50 EUR) pro Stunde erhoben werden.

 

Privatrechtliche Leistungsentgelte - Berichtszeile 5

 

2021

2022

2023

2024

Kursgebühren Jugendkunstschule

alt

0

0

0

0

 

neu

5.000

5.000

5.000

5.000

Verbesserung

 

5.000

5.000

5.000

5.000

 

 

Aufwendungen

 

Die Erträge aus den Kursgebühren der Jugendkunstschule sollen für die Sach- und Dienstleistungen der Jugendkunstschule verwandt werden.

 

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – Berichtszeile 13

 

2021

2022

2023

2024

Sachmittel Erprobung Jugendkunstschule

alt

12.000

12.000

12.000

12.000

 

neu

17.000

17.000

17.000

17.000

Verschlechterung

 

5.000

5.000

5.000

5.000

 

 

Mit den Fördermitteln aus dem Landesprogramm „Dritte Orte“ in Höhe von 450.000 EUR verteilt auf die Jahre 2021 – 2023 wird die Jugendkunstschule gemeinsam mit dem Projektlabor zu einem Dritten Ort entwickelt. Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 25.08.2020 wird der Eigenanteil der 2. Förderphase des Landesprogramms „Dritte Orte“ für die Jahre 2021 bis 2023 eingestellt.

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen – Berichtszeile 13

 

2021

2022

2023

2024

Sach- und Dienstleistungen Jugendkunstschule (2. Phase „Dritte Orte“)

alt

0

0

0

0

Aus Fördermitteln

neu

302.800

75.600

71.600

0

Eigenanteil

neu

75.700

18.900

17.900

0

Verschlechterung

 

378.500

95.500

90.500

0

 

 

Produkt 0603 Städtische Museen

 

Aufwendungen

 

Ein Zuordnungsfehler für das Jahr 2021 bei der Personalkostenverteilung muss korrigiert werden. Aus dem Produkt 0604 müssen 10.000 EUR zum Produkt 0603 verschoben werden.

 

Personalaufwendungen - Berichtszeile 11

 

2021

2022

2023

2024

Personalaufwendungen

alt

751.327,95

754.408,75

772.807,19

792.226,78

 

neu

761.327,97

754.408,75

772.807,19

792.226,78

Verbesserung

 

10.000

0

0

0

 

 

Gemäß der Eigenbetriebsverordnung haben die Städtischen Museen die Inanspruchnahme der Dienste der Hausmeister der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kloster Bentlage für das Museum Kloster Bentlage zu vergüten. Die Aufwendungen waren bisher seit der Umwandlung der Kloster Bentlage gGmbH in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung im Budget der Städtischen Museen nicht berücksichtigt worden.

 

Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen - Berichtszeile 13

 

2021

2022

2023

2024

Sonstige Bewirtschaftungskosten

alt

22.110

22.110

22.110

22.110

 

neu

33.780

33.780

33.780

33.780

Verschlechterung

 

11.670

11.670

11.670

11.670

 

 


 

Produkt 0604 Stadtarchiv

 

Aufwendungen

Ein Zuordnungsfehler für das Jahr 2021 bei der Personalkostenverteilung muss korrigiert werden. Aus dem Produkt 0604 müssen 10.000 EUR zum Produkt 0603 verschoben werden.

 

Personalaufwendungen - Berichtszeile 11

 

2021

2022

2023

2024

Personalaufwendungen

alt

166.818,83

167.783,03

172.019,04

176.316,82

 

neu

156.818,83

167.783,03

172.019,04

176.316,82

Verschlechterung

 

10.000

0

0

0

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf sind für den Sonderbereich 0 - Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 06 Kultur im Investitionsplan folgende Änderungen vorgesehen:

 

Produktgruppe 06 Kultur

Produkt 0603 Städtische Museen, hier: Neubau Zentralmagazin

 

Auszahlungen

 

Die in den Jahren 2022 bis 2024 im Haushaltsplanentwurf erfassten Auszahlungen für die Planung der Einrichtung des Neubaus des Zentralmagazins und die Einrichtung selbst sollen gegenüber dem Entwurf in den Haushaltsplan 2021 als Verpflichtungsermächtigungen aufgenommen werden.

 

Verpflichtungsermächtigungen

Auszahlung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen - Berichtszeile 26                                                                                                                                                                                                                      

 

2021

2022

2023

2024

Auszahlungen für die Planung und Einrichtung eines Zentralmagazins

alt

0

75.000

325.000

0

 

neu

0

75.000

325.000

0

Verbesserung/Verschlechterung

 

0

0

0

0

 

 

 

B) Coronabedingte Belastungen

 

Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.

 

Auf Grundlage von Rückmeldungen aus den Fach –und Sonderbereichen ist aktuell ein Betrag von rund 10,786 Mio. EUR (siehe Vorlage 374/20, Anlage 9) als coronabedingte Belastungen für das Haushaltsjahr 2021 ermittelt worden.

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2021 sind für den Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 06 Kultur keine coronabedingten Belastungen zu isolieren. 

 


Anlagen:

Bericht zum Stichtag 31.10.2020 des Sonderbereichs 0 – Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 06 - Kultur