Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereiches – Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 06 - Kultur mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2021 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2021 wurde in der Sitzung des Rates am 06. Oktober 2020 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung
für die Jahre 2021 - 2024 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2021 – 2024. Weitere Informationen können dem unterjährigen Teilbericht des Sonderbereiches 0 - Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 06 Kultur zum Stichtag 31.10.2020 entnommen werden, der in der Ratssitzung am 10.11.2020 zur Kenntnis gegeben worden ist und als Anlage beigefügt wird.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Sonderbereiches 0 - Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 06 Kultur. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2021 weist einen Fehlbetrag von 1,785 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2022 – 2024 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 93,142 Mio. EUR bis zum Ende 2021 gerechnet. Das sind 26,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 0 - Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 06 - Kultur im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 86.370 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe 06 - Kultur
Produkt 0602 Kulturförderung und Stadthalle, hier: Jugendkunstschule
Erträge
Auf Grund einer höheren Zahl an Kursangeboten wird die Landesförderung Jugendkunstschulen NRW ab 2021 um 1.000 EUR erhöht.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen - Berichtszeile
2 |
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Landesförderung Jugendkunstschulen NRW |
alt |
6.000 |
6.000 |
6.000 |
6.000 |
|
neu |
7.000 |
7.000 |
7.000 |
7.000 |
Verbesserung |
|
1.000 |
1.000 |
1.000 |
1.000 |
Aus der Landesförderung Dritte Orte erwartet die Stadt Rheine eine Gesamtfördersumme in Höhe von 450.000 EUR verteilt auf die Jahre 2021 – 2023. Ein entsprechender Förderantrag wurde gestellt. Ein Schreiben des parlamentarischen Staatssekretärs aus dem Ministerium für Kultur und Wissenschaft (MKW) über die grundsätzliche Förderung liegt vor.
Zuwendungen und allgemeine Umlagen - Berichtszeile
2 |
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Landesförderung Dritte Orte |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
302.800 |
75.600 |
71.600 |
0 |
Verbesserung |
|
302.800 |
75.600 |
71.600 |
0 |
Für die Angebote der Jugendkunstschule sollen ab 2021 Kursgebühren in Höhe von 1,00 EUR (ermäßigter Betrag 0,50 EUR) pro Stunde erhoben werden.
Privatrechtliche Leistungsentgelte - Berichtszeile
5 |
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Kursgebühren Jugendkunstschule |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
5.000 |
5.000 |
5.000 |
5.000 |
Verbesserung |
|
5.000 |
5.000 |
5.000 |
5.000 |
Aufwendungen
Die Erträge aus den Kursgebühren der Jugendkunstschule sollen für die Sach- und Dienstleistungen der Jugendkunstschule verwandt werden.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen –
Berichtszeile 13 |
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Sachmittel Erprobung Jugendkunstschule |
alt |
12.000 |
12.000 |
12.000 |
12.000 |
|
neu |
17.000 |
17.000 |
17.000 |
17.000 |
Verschlechterung |
|
5.000 |
5.000 |
5.000 |
5.000 |
Mit den Fördermitteln aus dem Landesprogramm „Dritte Orte“ in Höhe von 450.000 EUR verteilt auf die Jahre 2021 – 2023 wird die Jugendkunstschule gemeinsam mit dem Projektlabor zu einem Dritten Ort entwickelt. Entsprechend des Ratsbeschlusses vom 25.08.2020 wird der Eigenanteil der 2. Förderphase des Landesprogramms „Dritte Orte“ für die Jahre 2021 bis 2023 eingestellt.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen –
Berichtszeile 13 |
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Sach- und Dienstleistungen Jugendkunstschule (2.
Phase „Dritte Orte“) |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
Aus Fördermitteln |
neu |
302.800 |
75.600 |
71.600 |
0 |
Eigenanteil |
neu |
75.700 |
18.900 |
17.900 |
0 |
Verschlechterung |
|
378.500 |
95.500 |
90.500 |
0 |
Produkt 0603 Städtische Museen
Aufwendungen
Ein Zuordnungsfehler für das Jahr 2021 bei der Personalkostenverteilung muss korrigiert werden. Aus dem Produkt 0604 müssen 10.000 EUR zum Produkt 0603 verschoben werden.
Personalaufwendungen - Berichtszeile 11 |
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Personalaufwendungen |
alt |
751.327,95 |
754.408,75 |
772.807,19 |
792.226,78 |
|
neu |
761.327,97 |
754.408,75 |
772.807,19 |
792.226,78 |
Verbesserung |
|
10.000 |
0 |
0 |
0 |
Gemäß der Eigenbetriebsverordnung haben die Städtischen Museen die Inanspruchnahme der Dienste der Hausmeister der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Kloster Bentlage für das Museum Kloster Bentlage zu vergüten. Die Aufwendungen waren bisher seit der Umwandlung der Kloster Bentlage gGmbH in eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung im Budget der Städtischen Museen nicht berücksichtigt worden.
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen -
Berichtszeile 13 |
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Sonstige Bewirtschaftungskosten |
alt |
22.110 |
22.110 |
22.110 |
22.110 |
|
neu |
33.780 |
33.780 |
33.780 |
33.780 |
Verschlechterung |
|
11.670 |
11.670 |
11.670 |
11.670 |
Produkt 0604 Stadtarchiv
Aufwendungen
Ein Zuordnungsfehler für das Jahr 2021 bei der Personalkostenverteilung muss korrigiert werden. Aus dem Produkt 0604 müssen 10.000 EUR zum Produkt 0603 verschoben werden.
Personalaufwendungen - Berichtszeile 11 |
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Personalaufwendungen |
alt |
166.818,83 |
167.783,03 |
172.019,04 |
176.316,82 |
|
neu |
156.818,83 |
167.783,03 |
172.019,04 |
176.316,82 |
Verschlechterung |
|
10.000 |
0 |
0 |
0 |
II.
Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf sind für den Sonderbereich 0 - Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 06 Kultur im Investitionsplan folgende Änderungen vorgesehen:
Produktgruppe 06 Kultur
Produkt 0603 Städtische Museen, hier: Neubau Zentralmagazin
Auszahlungen
Die in den Jahren 2022 bis 2024 im Haushaltsplanentwurf erfassten Auszahlungen für die Planung der Einrichtung des Neubaus des Zentralmagazins und die Einrichtung selbst sollen gegenüber dem Entwurf in den Haushaltsplan 2021 als Verpflichtungsermächtigungen aufgenommen werden.
Verpflichtungsermächtigungen
Auszahlung für den Erwerb von beweglichem
Anlagevermögen - Berichtszeile 26
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Auszahlungen für die Planung und Einrichtung eines
Zentralmagazins |
alt |
0 |
75.000 |
325.000 |
0 |
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neu |
0 |
75.000 |
325.000 |
0 |
Verbesserung/Verschlechterung |
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0 |
0 |
0 |
0 |
B) Coronabedingte Belastungen
Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das
Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in
den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit
(NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen
für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.
Auf Grundlage von Rückmeldungen aus den Fach –und Sonderbereichen ist aktuell ein Betrag von rund 10,786 Mio. EUR (siehe Vorlage 374/20, Anlage 9) als coronabedingte Belastungen für das Haushaltsjahr 2021 ermittelt worden.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2021 sind für den Sonderbereich 0 – Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 06 Kultur keine coronabedingten Belastungen zu isolieren.
Anlagen:
Bericht zum Stichtag 31.10.2020 des Sonderbereichs 0 – Büro des Bürgermeisters, Produktgruppe 06 - Kultur