I. Grundsatzbeschluss
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt, dass auf Grundlage der in
dieser Vorlage aufgeführten Ziele einen Einstieg in die Entwicklung des Areals
im Bereich der ehem. Weberei Hermann Kümpers, Walshagenstraße erfolgen soll.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, Grundlagen für eine Verfahrenseinleitung mit dem Ziel einer Planungsrechtsschaffung für das Areal im Bereich der ehem. Weberei Hermann Kümpers, Walshagenstraße zu erarbeiten.
Begründung:
A. Hintergründe
und Rahmenbedingungen
Die Flächen im
Bereich der ehem. Weberei Hermann Kümpers an der Walshagenstraße („up Kuba“
bzw. „bi Söhne“) waren bis in die 70er Jahre in betrieblicher Nutzung durch das
Textilunternehmen. 1978 wurde die Produktion auf Grund der Veränderungen in der
Textilindustrie in Deutschland eingestellt.
Der Gebäudebestand
wird seitdem alternativ gewerblich genutzt, überwiegend mit extensiven,
einfachen Lagerflächen in den ehemaligen Produktionshallen, ergänzt durch
unterschiedliche Nutzungen auf den Büroflächen. Das dreigeschossige, ehemalige
Spinnereigebäude steht seit den 80er Jahren unter Denkmalschutz. Dieses prägt
im Zusammenspiel mit dem gesamten baulichen Ensemble den nördlichen Bereich des
Geländes.
Die südlich des
Betriebsgeländes gelegenen Flächen bis zum Wohngebiet an der Bayernstraße
verdanken ihre landwirtschaftliche Prägung v. a. der früheren „Pufferfunktion“
zwischen der gewerblich-industriellen Nutzung im Norden und der Wohnbebauung im
Süden.
Das ca. 12 ha
große Gesamtareal wird eingefasst von der Ems im Westen und der Walshagenstraße
/ Bahntrasse im Osten. Jenseits dieser schließen sich der Walshagenpark als
Naherholungsgebiet (im Nordosten) und gewerbliche Nutzungen an.
Aufgrund der
früheren (und heutigen) Nutzungen und Umgebungsstrukturen handelt es sich um
einen - wenngleich nicht innerstädtischen – so doch integrierten Standort, der
zzt. nicht adäquat (aus-)genutzt wird und für den seit einigen Jahren seitens
der Stadt Rheine verschiedene Entwicklungsszenarien bearbeitet und erörtert
wurden. Insbesondere ein städtebaulicher Ideenwettbewerb zur Neuordnung des
Gebietes in den frühen 2000er Jahren hatte eine Entwicklung zum Ziel, die unter
Einbindung der vorhandenen baulichen und grünen Strukturen im Schwerpunkt eine
Wohnnutzung mit urbanen Qualitäten (ergänzende Dienstleistungsangebote)
ermöglichen sollte. Aufgrund der Gemengelage aus eigentumsrechtlichen
Rahmenbedingungen (GbR mit vielen Gesellschaftern) und wirtschaftlichen
Anforderungen (v. a. bezüglich des Denkmals) kam eine Entwicklung bisher nicht
zustande.
Im Regionalplan
ist der gesamte Bereich als Allgemeiner Siedlungsbereich (ASB) dargestellt, der
Flächennutzungsplan unterscheidet gewerbliche (im Norden) und
landwirtschaftliche Flächen (im Süden.)
Seitens der Stadt
wurde vorgegeben, dass eine Entwicklung nur auf Grundlage eines Gesamtkonzeptes
für das Areal und einer Verfügbarkeit aller Flächen für die Entwicklung in
Frage kommt.
B. Neuer
Entwicklungsansatz und Entwicklungsziele
Durch einen
Eigentümerwechsel (Erwerb durch eine Investoren-/Projektentwicklungsgruppe aus
Nordhorn) der zentralen Flächen im Gebiet hat sich eine neue Chance eröffnet,
die Flächen einer stadt-, standort- und umfeldgerechten Entwicklung zuzuführen.
Seitens der
Stadtverwaltung werden als Grundlage einer Entwicklung folgende Entwicklungsziele
für das Areal vorgeschlagen:
·
bauliche Entwicklung des Betriebsareals der ehem. Firma Hermann
Kümpers einschließlich der südlichen Verbindungsfläche zur bestehenden
Wohnbebauung als Erweiterung des Innenstadtbereichs
·
Beachtung
einer städtebaulich angepassten Baumassenentwicklung, die einerseits
einen harmonischen Anschluss an die bestehende Wohnbebauung entlang der
Bayernstraße einschließlich der Werkssiedlung verwirklicht, andererseits ein
Gegengewicht zu den bestehenden Fabrikgebäuden mit ihren erheblichen Umfängen
bildet. Gestaltung eines harmonischen Übergangs.
·
Beachtung
einer Durchmischung mit und Ausweisung von Wohnbebauung und nicht
störendem, wohnumfeldverträglichem Gewerbe
·
Erschließung des Areals vorrangig von der Walshagenstraße aus
·
Kontextualisierung
der baulichen Entwicklung im Sinne des Zugangs zu bzw. der Schaffung von
Möglichkeiten der Naherholung für den Schotthock. Nutzung des
Emsufers/der Emsauen/der Überschwemmungsbereiche. Der Walshagenpark soll durch
neue Zugänglichkeiten durch die und entlang der neuen Bebauung als Schwerpunkt
der Naherholung aufgewertet werden.
Die beabsichtigte
Entwicklung umfasst entsprechend dieser Zielsetzung die in beiliegendem
Übersichtsplan dargestellten Flächen (Anlage 1). Um den Bereich ganzheitlich
bearbeiten zu können, sind auch die entlang der Ems liegenden städtischen
Flächen in die Gesamtschau eingebunden.
C. Weiteres
Vorgehen
Die
Stadtverwaltung bewertet den neuen Entwicklungsansatz grundsätzlich positiv.
Auf Grundlage der o. g. Entwicklungsziele ist dieser sowohl hinsichtlich der
Flächenabgrenzung als auch der inhaltlichen Konzeption ganzheitlich angelegt
und für den Standort ausgewogen und angemessen. Wichtig ist, dass für alle
Flächen innerhalb des Gebietes planerische Aussagen und Festlegungen erarbeitet
werden, die den o. g. Zielen gerecht werden.
Aufgrund der
Historie, der planungsrechtlichen Rahmenbedingungen und Erfordernisse (insb.
FNP-Darstellungen) und in Anerkennung der in der Stadtplanung zzt. mit
Priorität zu bearbeitenden Flächenplanungen für Wohn- und Gewerbeflächen ist
für eine sach- und fachgerechte Behandlung und Bearbeitung des Projektes ein
entsprechender Grundsatzbeschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz erforderlich.
Bei positivem
Beschluss wird die Stadtplanung zusammen mit den Vertretern und Planern des
Investors/Projektträgers für Anfang 2021 einen Änderungsbeschluss
Flächennutzungsplan und einen Aufstellungsbeschluss Bebauungsplan vorbereiten.
Neben den formalen (zweistufiges „Normalverfahren, Abstimmung mit der
Bezirksregierung bezüglich FNP-Änderung) und inhaltlichen Anforderungen
(städtebauliches Konzept, diverse Gutachten und Untersuchungen etc.) ist
aufgrund der Bedeutung der Flächenentwicklung für das Umfeld und die Stadt
Rheine insgesamt ein offenes und transparentes Verfahren unter Einbindung aller
öffentlichen und privaten Belange und Interessen mit entsprechenden
Partizipations-, Informations- und Kommunikationsprozessen durchzuführen.
D. Auswirkungen
auf den kommunalen Klimaschutz
Die integrierte
Lage der Fläche ermöglicht grundsätzlich eine positive Ausrichtung hinsichtlich
klimafreundlicher Mobilität.
Dem Klimaschutz
muss bei der Entwicklung wie folgt Rechnung getragen werden:
·
Bestandteil
der zu erarbeitenden Planunterlagen wird ein Umweltbericht sein, der sämtliche
umwelt- und klimarelevanten Belange beinhaltet. Wo erforderlich, werden
entsprechende Untersuchungen durchgeführt (z. B.
Eingriffs-/Ausgleichbilanzierung, Artenschutzuntersuchungen usw.) und
Festlegungen getroffen.
·
Zur
Schonung des Außenbereiches wird eine in den Stadtzusammenhang integrierte z.
T. bereits bauliche geprägte Fläche entwickelt.
·
Im
weiteren Verfahren werden Vorgaben und Kenndaten für eine angemessene,
standortentsprechende Nutzung entwickelt, die insbesondere Fragen des
Versiegelungsgrades und der Freiflächenanteile klärt und regelt.
·
Der in
eine Entwicklung integrierbare, schützenswerte Altbaumbestand soll soweit
möglich erhalten und in die Konzeption eingebunden werden.
·
Bestandteil
eines Festsetzungskataloges für einen aufzustellenden Bebauungsplan werden
Vorgaben für Ein- und Durchgrünungsmaßnahmen sowie Dachbegrünungs- und ggf.
auch Fassadenbegrünungsfestsetzungen sein.
·
Energetische
Ziele und Prüfungsaufträge, z. B. eine Nutzung erneuerbarer Energien, werden
frühzeitig in den Planungsprozess integriert und dokumentiert.
Anlage:
Lageplan mit Abgrenzung voraussichtlicher Planbereich