Grundsatzbeschluss zur Umsetzung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und
Mobilitätsauschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgende Beschlüsse zu
fassen:
Der Rat
beschließt:
1. Die als Abschluss der
Leistungsphase 3 HOAI vorgelegte Entwurfsplanung für das Projekt „
Funktionserweiterung, Neustrukturierung und Modernisierung des Rathauszentrums
(RHZ) einschließlich neuem Multifunktionssaal und Stadtbibliothek“ als
Grundlage für die Weiterführung der Planung und Umsetzung der gesamten
Baumaßnahme und beauftragt die Verwaltung mit der Durchführung der
Leistungsphasen 5 – 8 unter Berücksichtigung der nachfolgende Beschlüsse.
2. Die Verwaltung wird
beauftragt, hinsichtlich der als Bestandteil der Entwurfsplanung vorgelegten
Kostenberechnung mit dem Ziel einer weiteren Optimierung eine Kostenprüfung
durchzuführen, und dem Bau- und Mobilitätsausschuss nach Vorlage des
Prüfungsergebnisses im ersten Halbjahr 2021 erneut vorzulegen. Das Ergebnis der
Kostenberechnung darf nach der Überarbeitung maximal eine Summe von 65 Mio. €
(inklusive Nebenkosten, geschätzte Baukostensteigerung als Bruttokosten)
betragen.
3. Dabei steht der Rat hinter
der Umsetzung des vorgelegten Konzeptes
zur Funktionserweiterung und Neustrukturierung, insbesondere aller
inhaltlichen Elemente zum Multifunktionsbereich und der Stadtbibliothek. Hier,
sowie im Bereich der energetischen Erneuerung, sollen keine Änderungen des
Entwurfes vorgenommen werden.
Überprüft werden sollen
Qualitäten im
Bereich Hochbau und der Technische Anlagen, z.B.:
· WC-Anlagen (außer im Veranstaltungsbereich)
· Blendschutz
· abgehängte Decken einschl. Beleuchtung
Standards
der Technischen Anlagen z.B.:
· Raumheizflächenverkleidung im RHZ 1
· Medientechnik
· EDV-Technik
· normaler Standard Brandmeldeanlage (kein erhöhter Standard wie z. B. raumweise Brandmeldeüberwachung)
Grundsätzliche
Überprüfung von zusätzlichen Maßnahmen z.B.:
· Beibehaltung vorhandener Heizungsinstallationen (Rohrleitungen 2. - 5. OG)
· Spätere Instandsetzung der Aufzugsanlagen
· Entrauchungsventilatoren Mall
· Sanierung der WC-Anlagen im RHZ 1
· Sanierung der Teeküchen im RHZ 1
· Auslagerung Bibliothek (Bauablaufoptimierung)
· Verbleib der EDV im 1.OG (Reduzierung Bearbeitungsfläche)
4. Das angepasste
Betriebskonzept zur Stadtbibliothek und zum Multifunktionsbereich (s. Anlage
18) wird als Grundlage für die weitere Planungen beschlossen.
5. Die Verwaltung wird
beauftragt, auf Grundlage der vorgelegten Entwurfsplanung gemäß den Vorgaben
des Fördermittelgebers die Antragsunterlagen zum Förderantrag bis zum
15.01.2021 zu vervollständigen. Die Ausschreibung der Abbruchmaßnahme Hertie –
und damit die Einleitung des Projektes „Funktionserweiterung, Neustrukturierung
und Modernisierung des Rathauszentrums (RHZ) einschließlich neuem
Multifunktionssaal und Stadtbibliothek“ soll durchgeführt werden, wenn ein
erster Förderbescheid über die Maßnahme vorliegt.
Begründung:
Bezugnehmend auf
die Vorlage 102/20 im Rat vom 31.03.20 und der Vorlage 289/20 vom 17.09.20
im BauA der Stadt Rheine wird der Abschluss der Leistungsphase 3
Entwurfsplanung für das Projekt „ Funktionserweiterung, Neustrukturierung und
Modernisierung des Rathauszentrums (RHZ) einschließlich neuem Multifunktionssaal
und Stadtbibliothek“ vorgestellt.
Die Vorlage 102/
20 beinhaltete die Verabschiedung des Vorentwurfs zum Projekt. In der Vorlage
289/20 wurden die im Rahmen der Bearbeitung der Entwurfsplanung vorgenommenen
Veränderungen zur Vorentwurfsplanung vorgestellt.
Der Abschluss der
Entwurfsplanung LP3 entspricht diesbezüglich dem Planungsstand aus der Vorlage
289/20. Einzige Anpassung ist die Erstellung einer WC-Anlage als Besucher
Toilette für das Café im Erdgeschoss neben der zentralen Treppenanlage. Diese
wurde aufgrund bauordnungsrechtlicher Anforderungen und daraus resultierender
zusätzlicher Flächenanforderung für das Café notwendig. Eine Einplanung in
Pläne und Kostenberechnung wird im Rahmen der Überarbeitung der Entwurfsplanung
vorgenommen.
Entwurf/Fassade:
Das
architektonische Entwurfskonzept des Büros Kresings erfüllt in allen Belangen
sowohl die städtebaulichen wie auch die funktionalen Bedingungen für die
Zielsetzung einer Erneuerung und Modernisierung des Rathauszentrums.
Die neugestaltete
Fassade entlang der neu entstehenden Gasse zum geplanten Stadthotel auf dem
ehem. Karstadt-/Hertie-Areal präsentiert sich als modernes Gebäude. Der Zugang
vom Staelschen Hof aus zur neuen Passage erfährt mit einem Rücksprung der
Fassade eine besondere Betonung.
In Verbindung mit der geplanten Neugestaltung des Platzes und des geplanten
Hotels wird eine nachhaltige qualitative Aufwertung für das Quartier
erreicht.
Bereichernd ist vor allen Dingen auch der Innen- / Außenbezug der Bibliothek im
Erdgeschoss zur Gasse und entlang der
inneren Passage.
Die vorhandene
Fassade des Rathauszentrums 2 wird energetisch saniert und passt sich den neuen
funktionalen und technischen Anforderungen des Entwurfes an.
Gestalterisch
nimmt sie die wesentlichen Merkmale der vorhandenen Fassade auf und präsentiert
sich wie selbstverständlich als eine Einheit, in Verbindung mit dem
Rathaus.
Die
Gesamtmaßnahme erfährt durch den Rückbau des Ratssaals im Rathauszentrum 1 und
dem neuen Innenhof im Rathauszentrum 2 zusätzliche Belichtungsmöglichkeiten und
ermöglicht die Anordnung innenliegender Räume und Nutzungen.
Die daraus entstehenden Innenhöfe werden begrünt und erfahren im Rathauszentrum
2 zusätzliche Nutzungen. Im
1.Obergeschoss als Lesegarten der Bibliothek und im 2.OG als Dachbegrünung mit Aufenthaltsqualität mit
Bezug zum Personalaufenthalt.
Die Details der
Zielsetzungen und daraus resultierenden Planungsschwerpunkte Entwurfsplanung
sind dem dieser Vorlage als Anlage 12
- beigefügten Erläuterungsbericht zur
Maßnahme - Büro Kresings zu entnehmen.
Gebäudetechnik
und Sanierungsmaßnahmen des Bestands:
Wesentliche Elemente der Sanierung und Erneuerung sind folgende Punkte:
·
höherer Sicherheitsstandard in dem Server der Stadt Rheine (Gaslöschanlage
+ Kalt-Warm-Gang)
·
Austausch der Regen- und Schmutzwasserleitungen (auch ein
sicherheitstechnischer Aspekt in der Tiefgarage)
·
Sanierung der 43 Jahre alten Tiefgaragenentrauchung und der Sprinkleranlage
·
Errichtung einer digitalen Gebäude- und Anlagenautomation mit
Managementebene für eine zukunftsorientierte Regelungstechnik und Überwachung
des Gebäudes, schnellere Reaktionszeit bei Störmeldung (Reaktion auf
Schadensfälle)
·
Erneuerung Heizungs- und Lüftungssytem
· Beleuchtung verbessert bezogen auf Energie und Standard / Ausleuchtung
· Erneuerung der der gesamten Kältetechnik durch energieeffiziente Energie
· Wärmerückgewinnung durch neueste Wärmetauchertechnologie
· neue Rohrleitungs- und Luftkanaldämmung --> Energieeinsparung
· Sanierung aller WC-Anlagen + Teeküchen im RHZ 1
· Dachsanierung der Kulturetage
· Austausch des kompletten Heizungsrohrleitungssystems im RHZ 1 vom 2. bis 5.OG
· Sanierung der Technischen Anlagen gesamten RHZ 1 von -2 UG bis 5.OG
· Trinkwasserhygiene verbessert (Erneuerung des Trinkwassersystems nach aktueller Trinkwasserverordnung)
· Optimierung des Schallschutzes an den Entwässerungsleitungen
· Optimierung des Brandschutzes im gesamten Gebäude des RHZ
· Steigerung des Raumluftqualität (über Luftwechselrate) im gesamten RHZ
· neue EC-Motoren Technologie (in Lüftungsmotoren)
· Teil - Sanierung und Reparatur der Grundleitungen unter der Sohle
·
Austausch der alten Aufzugsanlagen
·
Erneuerung der Netzersatzanlage für den
Krisenfall
· Errichtung einer Photovoltaikanlage
· Erneuerung der Unterverteilungen für die Strom- und Sicherheitsversorgung
· Verbesserung des energetischen Standards der neuen Fassadenflächen zum Staelschen Hof und Bushof im RHZ 2
·
Schaffung eines
barrierefreien Zugangs Treppenhaus 4 im UG 1 und Sanierung des Treppenhauses im
1.UG
Zusammenhang Abbruch/Rückbau der ehemaligen
Karstadt-/Hertieimmobilie
Der Rat der Stadt Rheine hat in seiner Sitzung am 06.10.2020 beschlossen, dass
der Abbruch des ehem. Karstadt-/Hertie- Gebäudes durch die Stadt Rheine erfolgt
(Vorlage 381/20).
Ein zeitgerechter
Abbruch ist wichtig für eine abgestimmte, unbehinderte Umsetzung des Projektes
Rathauszentrum.
Für vorbereitende Planungen der Genehmigungserstellung bis zur Vergabe der
Abbruchleistung ist ein Zeitraum von Januar 2021 bis Mai 2021 geplant. Der
Abbruch des Hertie Gebäudes ist derzeit von Juni 2021 bis Dezember 2021
geplant. Eine Vergabe der
Abbruchleistungen soll aber erst nach einem positiven ersten Förderbescheid
erfolgen. Dies soll nach Aussage der Bezirksregierung in etwa im Mai sein, ist
jedoch nicht mit einem genauen Datum versehen. Der Zeitplan ist also davon
abhängig.
Bauabschnitte Bibliotheksumbau
Die Planung der
Bauabschnitte ist so ausgelegt, dass die Beibehaltung der Bibliothek am
Standort im eingeschränkten Betrieb verbleiben kann und nicht ausgelagert
werden muss. Die gesamte Planung muss
mehrmals verändert werden, um die Baumaßnahme anfänglich vom Erdgeschoss bis
zum Obergeschoss im Rathauszentrum 2 verlagern zu können. Ebenso kann die
Durchführung der Maßnahmen im Bestand des Rathauszentrums 1 nur im
Taktverfahren realisiert werden.
Bei Beibehaltung der Bibliothek im Rathauszentrum verlängert sich die Bauzeit
um ca. 12 Monate gegenüber einer Bauablaufplanung ohne die Bibliothek. Das
Zeitfenster des Bauablaufs wird aktuell noch überprüft.
Derzeit prüft die
Verwaltung, ob eine Auslagerung sinnvoll ist, und wie sich dies hinsichtlich
der Kosten auswirkt. Eine Bauzeitenverkürzung von 12 Monaten sowie erheblich
weniger Provisorien sprechen für eine Auslagerung. Ein geeignetes Objekt zu
vertretbaren Kosten muss jedoch zunächst gefunden werden. Darum sind die Kosten
und der Bauzeitenplan derzeit auf einen Verbleib der Bibliothek im Objekt
ausgerichtet.
(Siehe Anlage 13
und 14 zu den Bauabschnitten)
Finanzielle Auswirkungen:
Die zzt. noch
nicht abschließend geprüften Kosten für die Entwurfsplanung belaufen sich inkl.
Baupreissteigerungen und Zulage für Unvorhergesehenes auf 71.359.427 Euro.
Dies umfasst die
reinen Bauwerkskosten der Kostengruppen 200, 300 und 400 in Höhe von 43.464.747
Euro brutto, sowie Sicherheitszulagen auf die Kostengruppen 300 und 400 die
durch die noch nicht abgeschlossene Prüfung begründet sind in Höhe von 6,7 Mio.
Euro brutto. Des Weiteren sind Rücklagen für Baupreissteigerungen gebildet
worden, die mit insgesamt 3,4 Mio. Euro brutto beziffert werden (4,5 % pro
Jahr). Zusätzliche Rücklagen für Unvorhersehbares während der Bauzeit sind
ebenfalls enthalten. Final sind die Baunebenkosten zu nennen die mit 29,9 %
zugrunde liegen. Nicht enthalten sind Kosten für die Ausstattung der
Kostengruppe 600. (s. Anlage 15)
Gegenüber der
Vorplanung mit einer Kostenschätzung in Höhe von 52.746.725 Euro brutto Gesamtkosten und anteiligen Bauwerkskosten
der Kostengruppen 200 bis 400 von 35.457.284 Euro brutto entspricht dies
Mehrkosten in Höhe von 8.007.463 Euro brutto bezogen auf die Bauwerkskosten.
Die Gesamtabweichung beläuft sich auf 18.612.702 Euro brutto.
Die Mehrkosten
von 8. Mio. € brutto begründen sich im Wesentlichen in folgenden Punkten:
- 0,8 Mio. € brutto aufgrund von Anpassungen nach Abstimmung mit dem
Brandschutz (erhöhter Sprinklerschutz, Feuerschutz Server, flächendeckende BMA
als erhöhter Brandschutz, Krisenfallanforderung)
- 1,8 Mio. € brutto Grundrissänderungen und Flächenerweiterungen (1.OG Büros,
2.OG Büros, 4.OG EDV, 3 m breitere Fuge)
- 1,9 Mio. € brutto Qualitätsstandards, insbesondere im Hinblick auf
Baumaterialien, Veranstaltungstechnik, Gebäudetechnik und bauphysikalische
Maßnahmen
- 3,0 Mio. € brutto höhere Kostengenauigkeit nach größerer Planungstiefe (z.B.
bei der Tragwerksplanung, bzw. der Gebäudetechnik)
- 0,5 Mio. € brutto Baupreissteigerungen seit Übergabe LP 2 Vorplanung (bezogen
auf die Gesamtkosten)
Detaillierte
Aufschlüsselungen zu den Mehrkosten sind den Anlagen 16 zu entnehmen.
Die zzt.
eingestellten Haushaltmittel belaufen sich auf 51.572.000 Euro.
(Eine genaue Kostengegenüberstellung Kostenschätzung – Kostenberechnung liegt
dieser Vorlage als Anlage 15 bei).
Die
Kostenberechnung befindet sich zurzeit noch in der abschließenden Prüfung.
Dieses ist zum Teil auch der noch nicht vollständigen Planung der technischen
Gewerke und deren Auswirkungen auf die Baukonstruktion geschuldet.
Eine vollständige Prüfung
der Entwurfsplanung (LP 3) sowie die Erstellung eines Prüfberichtes durch die
Projektsteuerung sind somit zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht abschließend
möglich. Aus diesem Grund ist zu dem bereits berechneten Kosten eine
Sicherheitszulage (s. Anlage 15)
einkalkuliert. Diese entfällt nach Abschluss der Leistungsphase bzw. wird in
den 300 er und 400er Kosten integriert. Eine kritische Überprüfung der Kosten
sowie die Überprüfung von Einsparpotenzialen konnten aufgrund einer extrem
knapp bemessenen Leistungsphase für die Entwurfsplanung nicht mehr vorgenommen
werden. Wichtig ist jedoch, dass nun der Förderantrag zeitgerecht
vervollständigt wird. Eine Überprüfung der Kosten und Maßnahmen der
Gebäudesanierung im Bestand sollte jedoch nicht außer Acht gelassen werden. Die
Verwaltung schlägt darum vor, dass diese Überprüfung nachgeholt werden soll.
Dabei muss klar sein, dass an dem Grundgerüst zur Erreichung der Ziele nichts
geändert werden soll, und der Rat hinter der Umsetzung des vorgelegten Konzeptes zur Funktionserweiterung und
Neustrukturierung, insbesondere aller inhaltlichen Elemente zum
Multifunktionsbereich und der Stadtbibliothek steht. Einsparpotenziale können
in den im Beschlussvorschlag aufgelisteten Bereich, bzw. durch den Entfall der
Sicherheitszulagen so erzielt werden, dass die genannten 65 Mio. € erreicht
werden können. Dazu ist dennoch eine Planung und Überarbeitung des Entwurfes
sowie der Kostenberechnung erforderlich.
Haushaltsauswirkungen
als Gesamtpaket:
Aus Sicht der Verwaltung ist eine Durchführung der Maßnahme als abgestimmtes Gesamtpaket aus ökologischen, städtebaulichen und insbesondere haushaltstechnischen Gründen sinnvoll. Die Aufwendungen resultieren einem großen Teil aus Kosten, die dem Gebäudeunterhalt zuzuordnen sind. Aufgrund der Lebensdauer baulicher und technischer Anlagen stehen erhebliche Sanierungsmaßnahmen in das Rathauszentrum an. In den letzten Jahren wurden, da vorauszusehen war, dass es größere Umbaumaßnahmen geben könnte, keine größeren Sanierungsmaßnahmen im Rathauszentrum mehr vorgenommen.
Die Gesamtkosten i.H.v. rd. 65 Mio. € würden bei einem Bau in „einem Guss“ mit 46 Mio. investiv im Haushalt veranschlagt. Die verbleibenden konsumtiven Aufwendungen i.H.v. von ca. 19 Mio. € sind bereits durch eine Rückstellung i.H.v. rd. 8 Mio. € im Haushalt abgedeckt.
Die nicht durch die Rückstellung gedeckten Aufwendungen von ca. 11 Mio. € führen in den Jahren 2021,2021 und 2022 zu einer in etwa gleichmäßigen und planbaren Belastung im Aufwand. In der Bauphase führen die Investitionskosten zu keiner direkten Haushaltsbelastung im Ergebnishaushalt. Die Finanzierung über langfristige Investitionskredite wäre generationsgerecht. Fördermittel i.H.v. 8 Mio. € könnten zusätzlich generiert werden.
Nach Fertigstellung des Projektes als Gesamtmaßnahme würden 37 Mio. € (46 Mio. investive Aufwendungen abzüglich 8 Mio. € Förderung) auf 60 Jahre abgeschrieben.
Das bedeutet eine jährliche Belastung i.H.v. 0,88 Mio. € für den Ergebnishaushalt der Stadt Rheine (Abschreibungen abzgl. Erträge aus Sonderposten + Zinsen). Alle Synergieeffekte (Mieteinsparung, Mehrwert für Multifunktionsbereich / Stadtbibliothek, städtebauliche Entwicklung) könnten dabei gehoben werden.
Haushaltsauswirkungen
als Einzelmaßnahmen
Die notwendigen Sanierungsmaßnahmen betragen ca. 45,5 Mio € von der Gesamtsumme von 65 Mio. €. (ACHTUNG, dies hat nichts mit der Aufteilung nach investiv und konsumtiv zu tun, sondern mit der Aufteilung nach notwendigen Sanierungsmaßnahmen auf den einen Seite und den Maßnahmen Aufstockung, Umbau Bibliothek, Multifunktionsbereich und Herstellung der Fuge … auf der anderen Seite).
Sollte man die notwendigen Sanierungsmaßnahmen nicht als Gesamtpaket (2 bis 3 Jahre Bauzeit) ausführen, wird es keine Städtebauförderung i.H.v. 8 Mio. € geben. Es ist zudem mit deutlich höheren Sanierungskosten und damit Haushaltsbelastungen in den nächsten rd. 10 Jahren zu rechnen. Gewerke und Sanierungsarbeiten können nicht aufeinander abgestimmt werden. Eine Baukostensteigerung käme dazu, ist aber hier nicht einkalkuliert.
Bei einer separaten Durchführung der Sanierungsmaßnahmen sind die gesamten künftigen Aufwendungen zudem konsumtiv. Durch den längeren Zeitverlauf ist mit höheren Baukosten (Faktor 1,3) zur rechnen. Die unabweisbaren Sanierungskosten werden in den Jahren 2021 bis 2030 rd. 60 Mio. € (45,5 * Faktor 1,3) betragen. Lediglich die bisherige Rückstellung i.H.v. rd. 8 Mio. € steht dem als Entlastung gegenüber. Es verbleibt somit eine jährliche Haushaltsbelastung in den Jahren 2021 bis 2030 von ca. 5,2 Mio. €. Es ist mit der Aufnahme von ungewollten Liquiditätskrediten zu rechnen.
Fazit:
Unter der Voraussetzung, dass die Maßnahmen als Gesamtpaket durchgeführt werden, lässt sich feststellen, dass die Ergebnisrechnung des städtischen Haushaltes in den nächsten 10 Jahren rd. 4,32 Mio. € jährlich geringer (Gesamtmaßnahme 0,88 Mio. € vs. Einzelmaßnahme 5,2 Mio. €) belastet wird und der Stadt damit Spielräume für andere wichtige Maßnahmen, zum Beispiel an Schulen ermöglicht. Zudem können die wichtigen Ziele der Attraktivitätssteigerung Innenstadt und die Schaffung von Begegnungsorten für Bürger- und Bürgerinnen sowie zusätzliche Effekte wie Einsparung von Mietkosten erreicht werden.
Folgekosten
Durch die
Umbaumaßnahme wird Büroraum von rd. 1.700 m² erneuert und geschaffen. Daher
können die Abteilungen, die in das City- und Nadorffhaus ausgelagert sind, in
das Rathauszentrum zurückgeführt werden.
Die Folgekosten
nach Umsetzung der Gesamtmaßnahme stellen sich unter Berücksichtigung der
Erträge aus Sonderposten (Zuwendungen), aus Vermietung für angekaufte
Ladenflächen sowie der Minderaufwendungen durch die Entmietung des City- und
Nadorffhauses wie folgt dar:
Aufwandsart |
Betrag
(jährlich) |
Erläuterung |
Abschreibungen + Zinsen |
880.000
€ |
Abschreibungen abzgl. Erträge aus Sonderposten
+ Zinsen |
Energiekosten / Nebenkosten |
-
95.000 € |
Einsparungen unter Berücksichtigung der neuen
technischen Anlagen, neuen Flächen und Wegfall der angemieteten Flächen |
Wartung Blockheizkraftwerk /
Photovoltaikanlage |
15.000
€ |
|
Mieten (Wegfall) City- und Nadorffhaus |
-165.000
€ |
die Einsparung der Energie- und Nebenkosten
ist unter Energiekosten / Nebenkosten berücksichtigt |
Gebäudereinigung innen |
15.000
€ |
unter Berücksichtigung der neuen Flächen und
Abzug der Reinigungsflächen City- und Nadorffhaus |
Gebäudereinigung Glasflächen |
15.000
€ |
zusätzliche Glasflächen |
Mietertrag |
-24.000
€ |
Ertrag für die Vermietung des angekauften
Ladenlokals |
Folgekosten
gesamt / jährlich |
641.000 € |
|
Die Erträge und
Aufwendungen aus dem Betriebs- und Nutzungskonzept der Multifunktionsflächen
sind in der Folgekostenaufstellung nicht berücksichtigt.
Empfohlene weitere Vorgehensweise/Zeitplan
Auf Grundlage eines
positiven Beschlusses durch den Rat der Stadt Rheine ist beabsichtigt, einen
entsprechenden Förderantrag bei der Bezirksregierung einzureichen.
Gemäß den
Richtlinien des Fördergebers für die Städtebauförderung beträgt die maximal
mögliche anteilige Förderung für Projekte dieser Art 8 Mio. Euro. (bei einer
Förderquote von 70%), dies entspricht zuwendungsfähigen Gesamtkosten von 11.429.000 Euro brutto.
Seitens des Fördergebers muss aufgrund der Förderhöhe ein Antrag über zwei
Bauabschnitte beantragt werden. Der erste Bauabschnitt kann nach Abstimmung mit
dem Ministerium und der Bezirksregierung die Planungskosten (KGR 700) sein. Im
ersten Förderbescheid 2021 ist damit mit einer Förderung über ca. 4 Mio. € zu
rechnen.
Im zweiten
Förderbescheid werden die Baukosten selber (KGR 300 und 400) als förderfähige
Kosten angesetzt und die verbleibende Summe von ca. 4 Mio. € beantragt.
Voraussetzung für
eine Ausschreibung von Baumaßnahmen ist folglich ein Förderbescheid oder ein
vorzeitiger Maßnahmenbeginn. Dieser wird mit Antragsstellung mitgestellt, mit
einer Bewilligung ist Ende 2021 zu rechnen, ein genauer Termin kann jedoch
nicht benannt werden.
Das maximale Fördervolumen ist somit – weitgehend unabhängig von den nicht
anstehenden Detailprüfungen zu Kostenberechnung festgelegt. Daher empfiehlt die
Verwaltung, den Entwurfs- und Förderantragsbeschluss jetzt zu fassen.
Eine Verschiebung
des Beschlusses zum Entwurf bis zum Abschluss der Überprüfung der
Kostenberechnung im März/ April 2021 hätte zur Folge, dass der Förderantrag
erst im September 2021 eingereicht werden könnte und frühestens im Sommer bis
Herbst 2022 bewilligt werden könnte, mit der
Folge dass sich die Baumaßnahme um ca. 1 Jahr verzögert.
Mit der
Bezirksregierung ist abgestimmt, dass nach Abgabe der überprüften
Kostenberechnung im März/ April 2021 die aktuellen Unterlagen nachgereicht und
gegen die bisher eingereichten Unterlagen ausgetauscht werden.
Die
nächsten Meilensteine:
Rat, Januar
2021: „Umsetzungsbeschluss“
zur Entwurfsplanung RHZ,
Stadt
erstellt Varianten der Freiraumplanung zum
öffentlichem
Umfeld von ehemals Hertie
Mitte Januar
2021: Frist zum
Nachreichen der Entwurfsplanung zum
Förderantrag
2021 vom 30.09.20
Mai 2021: erneuter Entwurfsbeschluss
im Bau- und Mobilitätsauschuss, Anschließend Antrag Förderbescheid 2.
Bauabschnitt
Frühjahr –Herbst 2021: Stadt erstellt Genehmigungsplanung, Bauantrag,
Ausführungsplanung
und Ausschreibungsunterlagen RHZ
Frühjahr –
Sommer 2021: Stadt erstellt
Entwurfsplanung für öffentliches Umfeld von
ehemals
Hertie, Umsetzungsbeschluss im Bau- und Mobilitätsausschuss
Sommer 2021: Bewilligungsbescheid
Städtebauförderung für das RHZ,
anschließend schreibt die Stadt den, Abriss
sowie den Umbau des RHZ EU-weit aus
Mitte – Ende 2021: Stadt Rheine bricht
Hertie ab
Anfang 2022: Baubeginn der Stadt am RHZ
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan
Anlage 2: Grundriss Erdgeschoss
Anlage 3: Grundriss 1. Obergeschoss
Anlage 4: Grundriss 2. Obergeschoss
Anlage 5: Dachaufsicht Photovoltaikanlage
Anlage 6: Ansicht West Matthiasstraße
Anlage 7: Ansicht Ost Klosterstraße
Anlage 8: Ansicht Süd Volksbank
Anlage 9: Ansicht Süd-West Durchstich Dreiecksgebäude
Anlage 10: Visualisierung Innenhof
Anlage 11: Visualisierung Zugangsfassade
Anlage 12: Erläuterungsbericht LP3
Anlage 13: Bauablaufpläne
Anlage 14: Bauablauf-Zeitenplan Grobkonzept
Anlage 15: Kostengegenüberstellung – (ungeprüfte Kosten)
Anlage 16: wesentliche Kostensteigerungen LP 3 zu LP 2
Anlage 17: Erläuterungsbericht TGA Entwurfsplanung
Anlage 18: Nutzungs- und Betriebskonzepte Stadtbibliothek - Multifunktionssaal
Anlage 19: Erläuterungsbericht Bauphysik