Betreff
Ausbau der Straße "Willerskamp" im Geldungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 237, Kennwort: "Franz-Tacke-Straße" I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger II. Festlegung der Herstellungsmerkmale III. Satzung über die Herstellungsmerkmale
Vorlage
085/06
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bau- und Betriebsausschusses:

 

Zu 1: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den eingegangenen Anre­gungen und Bedenken

 

Beschlussvorschläge siehe Begründung

 

 

Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt nachfolgende Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Willers Kamp".

 

 

A. Willers Kamp (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

Es ist ein Ausbau als Verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen.

 

a) Befahrbarer Bereich:

Pflasterung eines niveaugleichen Verkehrsberuhigten Bereiches inner­halb der vorgegebenen Straßenparzelle, bestehend aus einer 6,0 m bis 7,0 m breiten Mischfläche aus grauem bzw. rotem Betonrecht­eckpflaster, d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

Pflasterung von zwei niveaugleichen Fahr- und Gehwegflächen mit je 4,0 m Breite im Bereich des aufgeweiteten Platzes in rotem bzw. grauem Betonrechteckpflaster d= 8 cm, mit Unterbau, Bauklasse V

 

b) Parken:

Pflasterung von 2,0 m breiten Parkständen (Längsaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau

 

Pflasterung von 2,5 m breiten Parkständen (Schrägaufstellung) in Betonsteinpflaster anthrazit, d= 8 cm, mit Unterbau im aufgeweiteten Platz

 

c)      Begrünung:

Anlegung von 2,0 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflanzung zur Verschwenkung der Mischfläche und zur Gliederung der Parkplätze

 

Anlegung von 1,5 m bis 2,0 m breiten Grünbeeten mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflanzung im Bereich des aufgeweiteten Platzes

 

Anlegung eines runden Grünbeetes mit Straßenbaumbepflanzung und Unterpflanzung im Wendehammer

 

d) Entwässerung:

Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen in 30 cm breiten Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorh. Regenwasserkanal

 

e) Straßenbeleuchtung:

elektrische Straßenbeleuchtung, Seitenaufsatzleuchte LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

 

B. Fuß- und Radwege

 

a) Bauweise

Ausbau von drei Fuß- und Gehwegen in Pflasterbauweise als Ver­bindung zwischen dem Willers Kamp und der Friedenstraße bzw. der Franz-Tacke-Straße

 

b) Straßenbeleuchtung

elektrische Straßenbeleuchtung, Seitenaufsatzleuchte LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m

 

c) Entwässerung

Versickerung mittels wasserdurchlässigem Betonsteinpflaster in den Untergrund

 

 

 

 

Beschluss des Rates:

 

 

Zu III: Satzung Über die Herstellungsmerkmale

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Bau- und Betriebsausschusses den Entwurf der Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau des „Willers Kamp" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 237, Kennwort: „Franz-Tacke-Straße".

 

 

Satzung

über die Herstellungsmerkmale für den

Ausbau der Straße „Willers Kamp"

der Stadt Rheine

vom

 

Gem. § § 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03. Mai 2005 (GV. NRW. S. 498), hat der Rat der Stadt Rheine durch Beschluss vom __________________ folgende Satzung über die Herstellungsmerkmale für den Ausbau der Straße „Willers Kamp" im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 237, Kennwort: „Franz-Tacke-Straße" erlassen.

 

Die o. g. Straße wird abweichend von § 9 Abs. 1 der Satzung der Stadt Rheine über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen vom 22. Dezember 1975 in der z. Z. geltenden Fassung endgültig hergestellt, wenn Grunderwerb und Freilegung abgeschlossen sind und sie folgende Teileinrichtungen und Herstellungsmerkmale aufweist:

 

A. Willers Kamp (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

1.       Mischfläche, bestehend aus

 

a)      niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

 

b)      Verkehrsgrün mit Baumbepflanzung und Unterpflanzung

 

c)       Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

 

2.       betriebsfertiger elektrischer Straßenbeleuchtung

 

3.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation


Begründung:

 

 

Zu 1: Abwägung und Abwägungsbeschluß zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße „Willers Kamp" fand in der Zeit vom 02. bis 17. Februar 2006 in den Räumen des Fachbereiches Planen und Bauen / Verkehr, Planung und Bau statt.

 

Im Rahmen der Offenlage gingen folgende Änderungswünsche bzw. Eingaben seitens der Anlieger ein. Die Eingaben sind als Anlage beigefügt.

 

1.      Eingabe von Paul und Sabine Jansen,

wohnhaft Billungerweg 12

48429 Rheine

 

 

Die Eingabe ist als Anlage 1 beigefügt.

 

Abwägung:

 

1) Baumanpflanzungen dienen als gestalterisches Mittel und heben den Charakter einer Verkehrsberuhigten Zone hervor. Speziell im aufgeweiteten Platz dienen die Baumbeete zur Reduzierung der Fahrgeschwindigkeit, da sie optisch als Hindernis wahrgenommen werden.

 

2) Entsprechende Grünbeete zum Schutz der Radfahrer sind aus ver­kehrlichen Gründen leider nicht möglich. Am Wendehammer ist durch einen vom Anlieger gewünschten Stellplatz keine Fläche mehr verfügbar.

Am Radweg zum Park lässt die Zufahrtssituation keine zusätzlichen Grünbeete zu.

 

Abwägungsbeschluss zu 1) und 2):

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt, die bisherige Anzahl der Baumanpflanzungen zu belassen und auf zusätzliche Grünbeete zur Ab­sperrhilfe an Radwegeinmündungen zu verzichten.

 

3) Wird zur Kenntnis genommen

 

 

Abwägung:

 

4) Der vor dem Flurstück 295 liegende Parkplatz wird auf 6,00 m Länge vergrößert.

Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

Abwäqungsbeschluss zu 4) :

 

Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen eine Vergrößerung des Park­standes von 5,0 m auf 6,Om Länge. Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Verlängerung des Parkstandes von 5,00 m auf 6,00 m.

 

 

5) Die Anfrage wurde an die Bauverwaltung weitergeleitet.

Die Kosten der Fuß- und Radwege werden nicht auf die Anlieger ' verteilt.

 

 

2.      Eingabe von Herrn Ulrich Gude,

wohnhaft Willers Kamp 11

48431 Rheine

 

Die Eingabe ist als Anlage 2 beigefügt.

 

Abwägung:

 

Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen ein Versetzen bzw. Tausch vom geplanten Parkstand und Grünbeet vor dem Grundstück Willers Kamp Nr. 11.

 

Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt den Tausch von Parkstand und Grünbeet im Bereich Willers Kamp Nr. 11.

 

 

3.      Eingabe der Eheleute Carmichael,

wohnhaft Willers Kamp 22

48431 Rheine

 

Die Eingabe ist als Anlage 3 beigefügt.

 

Abwägung:

 

Verkehrliche Gründe sprechen nicht gegen einen Austausch des Grünbeetes vor dem Grundstück „Willers Kamp Nr. 22" gegen einen Parkstand.

 

Die Änderung wurde in den Ausbauplan eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt den Austausch des Grünbeetes gegen einen Parkstand im Bereich des Hauses Willers Kamp Nr. 22.

 

 

 

 

4.      Eingabe Hermann-Josef Kohnen,

Hucksbergweg 1

48429 Rheine

 

Die Eingabe ist als Anlage 4 beigefügt.

 

1) Nach Absprache mit Herrn Twesten sind - dem Wunsch des Anliegers entsprechend- für den aufgeweiteten Platz schmalkronige Säuleneichen geplant.

 

2) Der Wunsch der Anschotterung wurde an die Bauleitung weitergeleitet.

 

3) siehe Eingabe Nr. 3 (Eheleute Carmichael)

Verkehrliche Gründe sprechen gegen den Einbau eines Parkplatzes neben dem Grünbeet. Durch die Einplanung eines zentrierten Baumes im Wendehammer, steht kein Verkehrsraum für zusätzliche Parkplätze zur Verfügung. Die gesamte Breite wird für die Fahrfläche/Schleppkurve des Müllfahrzeuges benötigt wird. Das Grünbeet wird jedoch durch einen Parkplatz ausgetauscht.

 

Abwägungsbeschluss:

 

siehe Abwägungsbeschluss zu Eingabe Nr. 3

 

Abwägung zu 4):

 

Es ist nicht erforderlich, die im Radweg am Wendehammer mittig zentrierte Leuchte durch je eine Leuchte an der Radwegein- und -ausmündung zu ersetzen.

Eine zentrierte Leuchte bietet genügende Ausleuchtung des gesamten Fuß- und Radweges.

Aus Kostengründen soll auf eine zusätzliche Leuchte zu verzichtet werden.

 

Abwägungsbeschluss:

 

Der Bau- und Betriebsausschuss beschließt die Leuchtenanzahl im Bereich der Fuß- und Radwege beizubehalten.

 

5) Das Anliegen bezüglich der auszubessernden Baustraße wurde an die Bauleitung weitergeleitet.

 

 

Allgemeine Fragen 1) bis 5):

 

Die Fragen 1) bis 5) wurden den Anliegern bzw. Herrn Kohnen bereits teilweise beantwortet und außerdem zur Bearbeitung an die Bauverwaltung weitergeleitet.

 

Der Antrag auf ein Sackgassenschild in der Friedenstraße wurde an die Straßenverkehrsbehörde mit der Bitte um Prüfung weitergeleitet.

 

 

 

Zu II: Festlegung der Herstellungsmerkmale

 

 

A. Willers Kamp (Verkehrsberuhigter Bereich)

 

 

Der Verkehrsberuhigte Bereich wird innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle niveaugleich gepflastert. Die Mischfläche besteht aus abwechselnden grauen bzw. roten Betonsteinpflastern.

 

Die Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster, innerhalb der Mischfläche erstellt.

 

Zur Verschwenkung der Fahrbahn werden Grünbeete angelegt, die durch eine Rundbordanlage eingefasst werden.

 

Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2, 2x 11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m.

 

Die Befestigung in preiswertem Betonrechteckpflaster, die Beleuchtungseinrichtungen und die zugehörigen Entwässerungseinrichtungen entsprechen den Standardausrüstungen für Verkehrsberuhigte Bereiche im Stadtgebiet.

 

 

B. Fuß- und Radwege

 

Als Verbindung zwischen dem Willers Kamp und der Friedenstraße bzw. der Franz-Tacke-Straße werden drei Fuß- und Radwege in Pflasterbauweise erstellt.

Die elektrische Straßenbeleuchtung erfolgt durch Seitenaufsatzleuchten LSS 151-2, 2x11 Watt, mit einer Lichtpunkthöhe von 4,0 m.

 

Die Entwässerung wird durch Versickerung mittels wasserdurchlässigem Betonsteinpflaster in den Untergrund erzielt.

 

 

Zu III: Satzung über die Herstellungsmerkmale

 

Da die Ausbaumerkmale der Straße „Willers Kamp" von der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abweichen, ist vom Rat eine Änderungssatzung zu beschließen, die anschließend bekanntzumachen ist.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Eingabe Jansen

Anlage 2: Eingabe Gude

Anlage 3: Eingabe Carmichael

Anlage 4: Eingabe Kohnen

Anlage 5: grafische Darstellung