Betreff
Teiljahresabschlussbericht 2019, Sonderbereich 9 - Zentrale Finanzleistungen
Vorlage
548/20
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt den Teiljahresabschlussbericht 2019 für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen – zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind Teiljahresabschlussberichte zu erstellen und in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen sind von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die Abweichungen zwischen Plan- und Endwerten bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5  TEUR beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 TEUR

 

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR  beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

Gegenüber der Haushaltsplanung (incl. Fortschreibungen) ergaben sich im Ergebnisplan für den Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen - Verbesserungen in Höhe von 3.263.239,21 EUR.

 

Im Finanzplan ergaben sich Verschlechterungen in Höhe von 999.250,56 EUR.

 

Hinweise zu finanziellen Auswirkungen:

 

Verbesserungen in einzelnen Fach- und Sonderbereichen werden zum Ausgleich von Verschlechterungen in anderen Fach- und Sonderbereichen eingesetzt. Ergibt sich insgesamt ein negatives Jahresergebnis, wird dieses durch eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (=Eigenkapitalverzehr) gedeckt. Wird insgesamt ein Überschuss erzielt, wird dieser dem Eigenkapital zugeführt.

Nähere Erläuterungen zum Gesamtjahresergebnis können dem Jahresabschluss entnommen werden.

 

 


Anlage:

Teiljahresabschlussbericht 2019, Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen