Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-,
Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, das Budget des
Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf
2021 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in
den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2021 wurde in der Sitzung des Rates am 06. Oktober 2020 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage
des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2021 zur Kenntnis
genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschließlich
der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2021 - 2024 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2021 – 2024. Weitere Informationen können dem unterjährigen Teilbericht des Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung – zum Stichtag 31.10.2020 entnommen werden, der in der Ratssitzung am 10.11.2020 zur Kenntnis gegeben worden ist und als Anlage beigefügt wird.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Fachbereiches 3 – Recht und Ordnung. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2021 weist einen Fehlbetrag von 1,785 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2022 – 2024 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 93,142 Mio. EUR bis zum Ende 2021 gerechnet. Das sind 26,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – im Ergebnisplan eine Verschlechterung in Höhe von 661.700 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produktgruppe 33 – Feuerwehr/Rettungsdienst
Aufwendungen
Die Personalaufwendungen steigen aufgrund der Stellenausweitung um 10,0 Stellen im Bereich des Brandschutzes der Feuer- und Rettungswache (siehe dazu Vorlage 516/20 - Beratung Stellenplan 2021, Fachbereich 3 - Recht und Ordnung) um 635.500 EUR.
Personalkosten
für 10,0 Stellen |
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
BZ 11 |
alt |
6.991.200 |
6.922.200 |
7.098.200 |
7.275.400 |
Personalaufwendungen |
neu |
7.626.700 |
7.574.700 |
7.767.100 |
7.961.000 |
Verschlechterung |
|
635.500 |
652.500 |
668.900 |
685.600 |
Aufgrund der Stellenausweitung um 10,0 Stellen im Bereich des Brandschutzes werden für die Erstausstattung dieser neuen hauptamtlichen Kräfte der Feuer- und Rettungswache einmalig Kosten im Bereich der sonstigen ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 26.200 EUR veranschlagt.
Kosten
Erstausstattung für
neue Stellen |
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
BZ 16 |
alt |
374.800 |
375.800 |
373.800 |
376.800 |
Sonstige ordentliche Aufwendungen |
neu |
401.000 |
375.800 |
373.800 |
376.800 |
Verschlechterung |
|
26.200 |
- |
- |
- |
II.
Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung – im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 12.000 EUR. Folgende Änderung ist vorgesehen:
Produktgruppe 33 – Feuerwehr/Rettungsdienst
Auszahlungen
Aufgrund der Stellenausweitung um 10,0 Stellen im Bereich des Brandschutzes besteht für die diese neuen hauptamtlichen Kräfte der Feuer- und Rettungswache die Notwendigkeit zur Beschaffung von Feuerschutzbekleidung (Jacke und Hose) nach Vorgabe HuPF (Herstellungs- und Prüfungsbeschreibung für eine universelle Feuerwehrschutzbekleidung). Dies erfolgt als Projekt im Bereich der FuRW mit einem finanziellen Ansatz in Höhe von 12.000 EUR.
Projekt
3301-62 / Erstausstattung neue hauptamtliche Kräfte |
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
BZ 26 |
Alt |
1.196.000 |
885.000 |
735.000 |
684.000 |
für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen |
neu |
1.208.000 |
885.000 |
735.000 |
684.000 |
Verschlechterung |
|
12.000 |
- |
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- |
B)
Coronabedingte Belastungen
Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das
Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in
den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit
(NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen
für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.
Auf Grundlage von Rückmeldungen aus den Fach –und Sonderbereichen ist aktuell ein Betrag von rund 10,786 Mio. EUR (siehe Vorlage 374/20, Anlage 9) als coronabedingte Belastungen für das Haushaltsjahr 2021 ermittelt worden.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2021 sind für den Fachbereich 3 – Recht und Ordnung keine weiteren coronabedingten Belastungen zu isolieren.
Anlage:
Berichtswesen zum 31.10.2020 / Fachbereich 3 – Recht und Ordnung