Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss beschließt die Besetzung des Preisgerichtes für die Verleihung des Kulturpreises der Stadt Rheine mit
a.
6 Mitgliedern
des Kulturausschusses:
Mitglied |
Vertreter (pers.) |
1. |
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2. |
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3. |
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4. |
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5. |
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6. |
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b.
3
fachkundigen Persönlichkeiten:
1. |
2. |
3. |
Begründung:
Nach den Richtlinien des Preisgerichtes für die Verleihung des Kulturpreises besteht das Preisgericht aus:
§ der/dem Bürgermeister/in als Vorsitzende/n
§ 6 Mitgliedern des Kulturausschusses, die aus seiner Mitte gewählt werden,
§ der/dem Beigeordneten für kulturelle Angelegenheiten,
§ 3 vom Kulturausschuss zu benennende fachkundige Persönlichkeiten
§ eine/m Vertreterin des für kulturelle Angelegenheiten zuständigen Fachbereiches mit beratender Stimme
Der in den
Richtlinien vorgesehene Sitz der/des Beigeordneten für kulturelle
Angelegenheiten ist nicht zu besetzen, da die Aufgabe durch den Bürgermeister
wahrgenommen wird.
Die Richtlinien für die Verleihung des Kulturpreises legen fest, dass die Mitglieder des Preisgerichtes „aus der Mitte“ des Kulturausschusses gewählt werden. Dies bedeutet, dass die zu wählenden Mitglieder des Preisgerichtes und deren persönliche Vertretung ordentliches Mitglied im Kulturausschuss sein müssen.
Der Kulturausschuss benennt ferner 3 fachkundige Persönlichkeiten. In den zurückliegenden Ratsperioden wurde jeweils eine fachkundige Person aus den Bereichen Musik, Literatur und bildende Künste benannt.