Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine zieht die Angelegenheit zur Beschlussfassung an sich.

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Sanierung der Kopernikus-Sporthalle entsprechend des beschriebenen Konzeptes.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, die geänderten Haushaltsansätze bei den Ein- und Auszahlungen in den Haushaltsplan 2021 aufzunehmen.

 

3.      Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, entsprechend der Vorlage Nr. 376/20 einen Förderantrag aus dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ bei der Bezirksregierung Münster zu stellen.

 


Begründung:

 

Ausgangssituation

Die Dreifachsporthalle in der Schützenstraße 10 in 48429 Rheine wurde im Jahr 1975 fertiggestellt und ist Teil des städtischen Kopernikus-Gymnasiums. Sie wurde als Sporthalle mit der Möglichkeit zur Nutzung als Versammlungsstätte konzipiert, welche einen Tribünenbereich für bis zu 768 Zuschauer beinhaltet. Neben der schulischen Nutzung steht die Halle täglich dem Vereinssport zur Verfügung. Zudem ist sie Austragungsort verschiedener Turniere und Einzelveranstaltungen.

Aufgrund des hohen Sanierungsstaus und zunehmender Mängelberichte wurde von der Zentralen Gebäudewirtschaft der Stadt Rheine ein Sanierungskonzept erarbeitet. In diesem wird der Zustand der Sporthalle mitsamt sämtlichen technischen Einrichtungen und sanitären Anlagen erfasst.

 

Ausgangssituation / notwendige Maßnahmen

Die Ausgangssituation sowie die notwendigen Sanierungsmaßnahmen werden in Anlage 1 zu dieser Vorlage beschrieben.

 

Aktueller Stand / Fazit

In der bereits vorliegenden Entwurfsplanung wurden die erläuterten Defizite beachtet und zusammen mit Fachplanern der Bereiche Elektro, Heizung/ Lüftung/ Sanitär sowie einer Brandschutzgutachterin hinsichtlich der Umsetzbarkeit und Wirtschaftlichkeit entsprechend geplant.

Dabei werden u. a. folgende Maßnahmen umgesetzt:

- Umsetzung der Maßnahmen aus dem Brandschutzkonzept

- Umrüstung auf LED-Beleuchtung

- Modernisierung der Lüftungsanlagen Umkleiden/ Versammlungsstätte

- Sanierung der Umkleide- und Duschbereiche (Schüler und Lehrer)

- Sanierung der Besucher-WCs und Errichtung eines barrierefreien WCs

- Erneuerung der Innentüren und Brandschutztüren

- Einbau eines flächenelastischen Sportbodens inkl. Fußbodenheizung

- Erneuerung der Geräteraumtore

- Einbau einer Holzprallwand inkl. Türen, Toren und Einbauten

- Erneuerung der Trennvorhänge

- Erneuerung der Teleskoptribünenanlage

- Einbau einer Küchenzeile

- Erneuerung der Scherentreppe.

 

Durch die Umsetzung der Sanierung und Modernisierung erfolgt nicht nur eine energetische, brandschutzrechtliche und barrierefreie Ertüchtigung der Sporthalle, sondern es wird vor allem auch eine sichere zukunftsfähige Nutzung gewährleistet. Somit bleibt die Sporthalle am Kopernikus-Gymnasium weiterhin für den Schulsportbetrieb nutzbar und auch der tägliche Vereinssport sowie die etlichen Turnier- und Einzelveranstaltungen können profitieren und erhalten bleiben.

 

Die Gesamtaufwendungen für die Sanierung der Kopernikus-Sporthalle belaufen sich nach dem aktuellen Planungsstand auf 2.086.800 Euro. Die Förderung nach dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ beläuft sich auf 90 v. H. der zuwendungsfähigen Ausgaben, nach derzeitigen Förderrichtlinien maximal jedoch auf 1.500.000 Euro.

 

Abhängig vom Zeitpunkt der Förderzusage werden die Auszahlungen und Einzahlungen wie folgt in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 erwartet:

 

 

Gesamt

2021

2022

Zuwendungsfähige

Ausgaben

2.086.800

950.000

1.136.800

Eigenanteil

586.800

95.000

491.800

Beantragte

Zuwendung

1.500.000

855.00

645.000

 

Die Bereitstellung der notwendigen Mittel ist im Rahmen der Fachausschussberatung des Ergebnis- und Investitionsplans 2021 für den Fachbereich 5 – Planen und Bauen durch den Bau- und Mobilitätsausschuss beschlossen worden (vgl. Vorlage Nr. 448/20, Seite 6, Investitionsplan, Produktgruppe 52). Aufgrund neuerer Erkenntnisse hinsichtlich der maximalen Höhe der Fördersumme und aufgrund einer aktualisierten Baukostenplanung sind die ursprünglich geplanten Ansätze für die Umsetzung der Maßnahme anzupassen.

 

Für die Beantragung von Fördermitteln aus dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten 2020 und 2021“ ist zwingend ein Ratsbeschluss über die Durchführung der Sanierungsmaßnahme an der Kopernikus-Sporthalle sowie über die Antragstellung aus diesem Förderprogramm erforderlich.

 


Anlagen:

 

Anlage 1 – Ausgangssituation / notwendige Sanierungsmaßnahmen

Anlage 2 – Kostenberechnung

Anlage 3 – Bauzeitenplan (Entwurf)

Anlage 4 – Raumprogramm

Anlage 5 – Brandschutzkonzept