Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der
Stadt Rheine zieht die Angelegenheit zur Beschlussfassung an sich.
Der Rat der
Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt die Sanierung der Kopernikus-Sporthalle
entsprechend des beschriebenen Konzeptes.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, die geänderten Haushaltsansätze bei
den Ein- und Auszahlungen in den Haushaltsplan 2021 aufzunehmen.
3.
Der Rat
der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung, entsprechend der Vorlage Nr. 376/20
einen Förderantrag aus dem „Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“
bei der Bezirksregierung Münster zu stellen.
Begründung:
Ausgangssituation
Die
Dreifachsporthalle in der Schützenstraße 10 in 48429 Rheine wurde im Jahr 1975
fertiggestellt und ist Teil des städtischen Kopernikus-Gymnasiums. Sie wurde
als Sporthalle mit der Möglichkeit zur Nutzung als Versammlungsstätte
konzipiert, welche einen Tribünenbereich für bis zu 768 Zuschauer beinhaltet.
Neben der schulischen Nutzung steht die Halle täglich dem Vereinssport zur
Verfügung. Zudem ist sie Austragungsort verschiedener Turniere und
Einzelveranstaltungen.
Aufgrund des
hohen Sanierungsstaus und zunehmender Mängelberichte wurde von der Zentralen
Gebäudewirtschaft der Stadt Rheine ein Sanierungskonzept erarbeitet. In diesem
wird der Zustand der Sporthalle mitsamt sämtlichen technischen Einrichtungen
und sanitären Anlagen erfasst.
Ausgangssituation
/ notwendige Maßnahmen
Die
Ausgangssituation sowie die notwendigen Sanierungsmaßnahmen werden in Anlage 1
zu dieser Vorlage beschrieben.
Aktueller
Stand / Fazit
In der
bereits vorliegenden Entwurfsplanung wurden die erläuterten Defizite beachtet
und zusammen mit Fachplanern der Bereiche Elektro, Heizung/ Lüftung/ Sanitär
sowie einer Brandschutzgutachterin hinsichtlich der Umsetzbarkeit und
Wirtschaftlichkeit entsprechend geplant.
Dabei werden
u. a. folgende Maßnahmen umgesetzt:
- Umsetzung
der Maßnahmen aus dem Brandschutzkonzept
- Umrüstung
auf LED-Beleuchtung
-
Modernisierung der Lüftungsanlagen Umkleiden/ Versammlungsstätte
- Sanierung
der Umkleide- und Duschbereiche (Schüler und Lehrer)
- Sanierung
der Besucher-WCs und Errichtung eines barrierefreien WCs
- Erneuerung
der Innentüren und Brandschutztüren
- Einbau
eines flächenelastischen Sportbodens inkl. Fußbodenheizung
- Erneuerung
der Geräteraumtore
- Einbau
einer Holzprallwand inkl. Türen, Toren und Einbauten
- Erneuerung
der Trennvorhänge
- Erneuerung
der Teleskoptribünenanlage
- Einbau
einer Küchenzeile
- Erneuerung
der Scherentreppe.
Durch die
Umsetzung der Sanierung und Modernisierung erfolgt nicht nur eine energetische,
brandschutzrechtliche und barrierefreie Ertüchtigung der Sporthalle, sondern es
wird vor allem auch eine sichere zukunftsfähige Nutzung gewährleistet. Somit
bleibt die Sporthalle am Kopernikus-Gymnasium weiterhin für den
Schulsportbetrieb nutzbar und auch der tägliche Vereinssport sowie die etlichen
Turnier- und Einzelveranstaltungen können profitieren und erhalten bleiben.
Die
Gesamtaufwendungen für die Sanierung der Kopernikus-Sporthalle belaufen sich
nach dem aktuellen Planungsstand auf 2.086.800 Euro. Die Förderung nach dem
„Investitionspakt zur Förderung von Sportstätten“ beläuft sich auf 90 v. H. der
zuwendungsfähigen Ausgaben, nach derzeitigen Förderrichtlinien maximal jedoch
auf 1.500.000 Euro.
Abhängig vom
Zeitpunkt der Förderzusage werden die Auszahlungen und Einzahlungen wie folgt
in den Haushaltsjahren 2021 und 2022 erwartet:
|
Gesamt |
2021 |
2022 |
Zuwendungsfähige Ausgaben |
2.086.800 |
950.000 |
1.136.800 |
Eigenanteil |
586.800 |
95.000 |
491.800 |
Beantragte Zuwendung |
1.500.000 |
855.00 |
645.000 |
Die
Bereitstellung der notwendigen Mittel ist im Rahmen der Fachausschussberatung
des Ergebnis- und Investitionsplans 2021 für den Fachbereich 5 – Planen und
Bauen durch den Bau- und Mobilitätsausschuss beschlossen worden (vgl. Vorlage
Nr. 448/20, Seite 6, Investitionsplan, Produktgruppe 52). Aufgrund neuerer
Erkenntnisse hinsichtlich der maximalen Höhe der Fördersumme und aufgrund einer
aktualisierten Baukostenplanung sind die ursprünglich geplanten Ansätze für die
Umsetzung der Maßnahme anzupassen.
Für die
Beantragung von Fördermitteln aus dem „Investitionspakt zur Förderung von
Sportstätten 2020 und 2021“ ist zwingend ein Ratsbeschluss über die
Durchführung der Sanierungsmaßnahme an der Kopernikus-Sporthalle sowie über die
Antragstellung aus diesem Förderprogramm erforderlich.
Anlagen:
Anlage 1 – Ausgangssituation / notwendige Sanierungsmaßnahmen
Anlage 2 – Kostenberechnung
Anlage 3 – Bauzeitenplan (Entwurf)
Anlage 4 – Raumprogramm
Anlage 5 – Brandschutzkonzept