Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt den
Einsatz von Verstärkerbussen an den städtischen Schulen im Schuljahr 2020/21
zur Kenntnis.
Begründung:
Landesweit gilt
bei Fahrten im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) das Abstandsgebot von
1,50 m nicht. Stattdessen ist zum Schutz vor Ansteckungen das Tragen einer
Mund-Nasen-Bedeckung zwingend vorgeschrieben.
Zur Verbesserung des Infektionsschutzes im
Schülerverkehr aufgrund der Corona-Pandemie gewährt das Land
Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinien Zuwendungen zur
Förderung von zusätzlichen Verkehren im freigestellten Schülerverkehr für
Schulen in kommunaler Trägerschaft sowie von zusätzlichen Busverkehren im
öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Förderung wurde erstmalig bis zu
den Herbstferien begrenzt. Diese Maßnahme wurde ergänzend im Oktober bis zum
Jahresende 2020 verlängert. Mit Runderlass des Ministeriums für Verkehr vom 10.
Dezember 2020 wurde die Verlängerung der finanziellen Förderung von
Verstärkerbussen vom 01. Januar 2021 bis 27. März 2021 bekannt gegeben. Bei der
Finanzierungsart handelt es sich um Anteilfinanzierung bis zu einem Umfang von
100 Prozent.
Die
Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wurde mit der Durchführung des
Stadtverkehrs in Rheine (ÖPNV) betraut. Gegenstand der Förderung sind unter
anderem zusätzlich angemietete Busse im freigestellten Schülerverkehr, die für
die ausschließliche Beförderung von Schülerinnen und Schüler parallel zu
vorhandenen Angeboten im ÖPNV zur Erschließung von Schulen eingesetzt werden.
Die Verstärkerbusse werden für 8 Schulen im
Stadtgebiet Rheine eingesetzt:
·
Elsa-Brändström-Realschule
·
Euregio- Gesamtschule
·
Koperikus Gymnasium
·
Alexander-von-Humboldt-Schule
·
Nelson-Mandela-Schule
·
Gymnasium Dionysianum
·
Josef-Pieper-Schule
Je Schultag werden zwischen 23-28
Zusatzfahrten durchgeführt.
Die Gesamtkosten für alle Fahrten vom
12.08.2020 bis zum 18.12.2020 belaufen sich auf rund 115.000 €. Hierbei
entfallen 60.145,98 € auf den Zeitraum 12.08.-09.10.2020 und 54.478,92 € auf
den Zeitraum 26.10.-18.12.2020. Ein Antrag auf Gewährung der Zuwendungen zur
Förderung zusätzlicher Busverkehre wurde am 30.11.2020 bereits gestellt. Insgesamt
wurden bisher fast 2.000 Verstärkerbusse eingesetzt. Für den Zeitraum bis 27.
März ist mit weiteren Kosten von 90.000 € zu rechnen. Ein entsprechender
Förderantrag kann im April 2021 gestellt werden.
Schülerfahrkosten werden entsprechend der
Schülerfahrkostenverordnung NRW gewährt. Sofern ein Anspruch auf diese
Leistungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens besteht, werden diese zum größten
Teil in Form von Fahrkarten für den ÖPNV gewährt.
Ein Großteil (80%) der gewährten Schülerfahrkosten entfällt auf Schüler/innen aus Rheine. Der Hauptanteil der auswärtigen Schüler/innen mit Anspruch auf Leistungen nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW besucht städtische Gymnasien (ca. 75 %).
Als
ergänzende Maßnahme hat das Ministerium für Schule und Bildung NRW mit
Runderlass vom 30. November 2020 bekanntgegeben, dass zunächst bis zum Ende des
Schuljahres der Unterricht an einer Schule gestaffelt in der Zeit zwischen 7.00
Uhr und 9.00 Uhr beginnen kann. Dabei wurden sowohl die Möglichkeit der
internen Staffelung innerhalb einer Schule, wie auch ein gestaffelter
Unterrichtsbeginn aller Schulen eines Schulträgers (externe Staffelung) in
Aussicht gestellt. Im Gespräch mit den betroffenen Schulen der Stadt Rheine
wurde deutlich, dass unter anderem die gelebte Oberstufenkooperation die
Umsetzung versetzter Unterrichtszeiten nahezu ausschließt.
Daher
soll der Einsatz von Verstärkerbussen nach voraussichtlicher Wiedereröffnung
der Schulen ab 11. Januar 2021 fortgesetzt werden.