Betreff
Förderung zusätzlicher Schülerverkehre
Vorlage
012/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt den Einsatz von Verstärkerbussen an den städtischen Schulen im Schuljahr 2020/21 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Landesweit gilt bei Fahrten im Öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) das Abstandsgebot von 1,50 m nicht. Stattdessen ist zum Schutz vor Ansteckungen das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zwingend vorgeschrieben.

 

Zur Verbesserung des Infektionsschutzes im Schülerverkehr aufgrund der Corona-Pandemie gewährt das Land Nordrhein-Westfalen nach Maßgabe der entsprechenden Richtlinien Zuwendungen zur Förderung von zusätzlichen Verkehren im freigestellten Schülerverkehr für Schulen in kommunaler Trägerschaft sowie von zusätzlichen Busverkehren im öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV). Die Förderung wurde erstmalig bis zu den Herbstferien begrenzt. Diese Maßnahme wurde ergänzend im Oktober bis zum Jahresende 2020 verlängert. Mit Runderlass des Ministeriums für Verkehr vom 10. Dezember 2020 wurde die Verlängerung der finanziellen Förderung von Verstärkerbussen vom 01. Januar 2021 bis 27. März 2021 bekannt gegeben. Bei der Finanzierungsart handelt es sich um Anteilfinanzierung bis zu einem Umfang von 100 Prozent.

 

Die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wurde mit der Durchführung des Stadtverkehrs in Rheine (ÖPNV) betraut. Gegenstand der Förderung sind unter anderem zusätzlich angemietete Busse im freigestellten Schülerverkehr, die für die ausschließliche Beförderung von Schülerinnen und Schüler parallel zu vorhandenen Angeboten im ÖPNV zur Erschließung von Schulen eingesetzt werden.

 

Die Verstärkerbusse werden für 8 Schulen im Stadtgebiet Rheine eingesetzt:

·         Elsa-Brändström-Realschule

·         Euregio- Gesamtschule

·         Koperikus Gymnasium

·         Alexander-von-Humboldt-Schule

·         Nelson-Mandela-Schule

·         Gymnasium Dionysianum

·         Josef-Pieper-Schule

 

Je Schultag werden zwischen 23-28 Zusatzfahrten durchgeführt.

 

Die Gesamtkosten für alle Fahrten vom 12.08.2020 bis zum 18.12.2020 belaufen sich auf rund 115.000 €. Hierbei entfallen 60.145,98 € auf den Zeitraum 12.08.-09.10.2020 und 54.478,92 € auf den Zeitraum 26.10.-18.12.2020. Ein Antrag auf Gewährung der Zuwendungen zur Förderung zusätzlicher Busverkehre wurde am 30.11.2020 bereits gestellt. Insgesamt wurden bisher fast 2.000 Verstärkerbusse eingesetzt. Für den Zeitraum bis 27. März ist mit weiteren Kosten von 90.000 € zu rechnen. Ein entsprechender Förderantrag kann im April 2021 gestellt werden.

 

Schülerfahrkosten werden entsprechend der Schülerfahrkostenverordnung NRW gewährt. Sofern ein Anspruch auf diese Leistungen innerhalb des gesetzlichen Rahmens besteht, werden diese zum größten Teil in Form von Fahrkarten für den ÖPNV gewährt.

 

Ein Großteil (80%) der gewährten Schülerfahrkosten entfällt auf Schüler/innen aus Rheine. Der Hauptanteil der auswärtigen Schüler/innen mit Anspruch auf Leistungen nach der Schülerfahrkostenverordnung NRW besucht städtische Gymnasien (ca. 75 %).

 

Als ergänzende Maßnahme hat das Ministerium für Schule und Bildung NRW mit Runderlass vom 30. November 2020 bekanntgegeben, dass zunächst bis zum Ende des Schuljahres der Unterricht an einer Schule gestaffelt in der Zeit zwischen 7.00 Uhr und 9.00 Uhr beginnen kann. Dabei wurden sowohl die Möglichkeit der internen Staffelung innerhalb einer Schule, wie auch ein gestaffelter Unterrichtsbeginn aller Schulen eines Schulträgers (externe Staffelung) in Aussicht gestellt. Im Gespräch mit den betroffenen Schulen der Stadt Rheine wurde deutlich, dass unter anderem die gelebte Oberstufenkooperation die Umsetzung versetzter Unterrichtszeiten nahezu ausschließt.

 

Daher soll der Einsatz von Verstärkerbussen nach voraussichtlicher Wiedereröffnung der Schulen ab 11. Januar 2021 fortgesetzt werden.