Betreff
Individuelle Förderung von Kindern mit Behinderungen
Hier: Antrag der SPD-Fraktion vom 13.12.2020
Vorlage
030/21
Aktenzeichen
II.11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

 

1.      Der Antrag der SPD-Fraktion vom 13. Dezember 2020, zusätzlichen Mittel für die individuelle Förderung von Kindern mit Behinderung zur Teilhabe an Angeboten der Kindertageseinrichtungen im Haushalt 2021 bereitzustellen, wird abgelehnt.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine heilpädagogische oder integrative/inklusive Förderung in einer Kindertageseinrichtung, die lediglich aufgrund des ausländerrechtlichen Status nicht vom zuständigen Träger umgesetzt wird, die entsprechenden finanziellen Mittel aus dem Etat des Jugendamtes an den Kitaträger auszuzahlen.

 


Begründung:

 

Mit Schreiben vom 13. Dezember 2020 hat die SPD-Fraktion einen Antrag an den Bürgermeister der Stadt Rheine gerichtet, damit Mittel in angemessener Höhe für die individuelle Förderung von Kindern mit Behinderung zur Teilhabe an Angeboten der Kindertageseinrichtungen im Haushalt 2021 bereitgestellt werden (vgl. Anlage).

 

Begründet wird der Antrag mit dem Hinweis, dass für zugewanderte Kinder (Asylbewerber) aufgrund des AsylbLG die Leistungen der Eingliederungshilfe eingeschränkt seien.

 

Laut Ausländerbehörde gibt es zurzeit 3 Kinder in Rheine, die von dieser Einschränkung des AsylbLG grundsätzlich betroffen sein könnten. Angesichts der geringen Anzahl schlägt die Verwaltung vor, im Haushalt für 2021 keine zusätzlichen Gelder bereitzustellen und vielmehr abzuwarten, ob überhaupt die theoretische Möglichkeit eintritt, dass eines dieser wenigen Kinder der Eingliederungshilfe bedarf.

 

Sollte der Bedarf entstehen, würde das Jugendamt die Hilfe unbürokratisch sicherstellen und dem Jugendhilfeausschuss Bericht erstatten.

 

Die möglichen Kosten können für eine integrative Betreuung in einer Kindertageseinrichtung liegen je nach Gruppenform und Anzahl der integrativen Kinder in der betreffenden Kita zwischen 2.517 € und 33.489 € im Jahr.

 

Die Kostenerstattung für einen heilpädagogischen Platz in einer Kindertageseinrichtung (Basisleistung II) wird gerade zwischen dem Land und den Spitzenverbänden neu verhandelt. Bislang lag die Kostenerstattung bei rund 26.000 €/Jahr.

 

Anlage: Antrag der SPD-Fraktion