Betreff
Antrag Bündnis 90/Die Grünen: Unabhängige Prüfung der Entwurfsplanung- und Kostenberechnung in Bezug auf die Rahmenplan Innenstadt - Maßnahme B 5 - Funktionserweiterung, Neustrukturierung des Rathauszentrums einschließlich neuem Multifunktionssaal und Stadtbibliothek (5942-005)
Vorlage
031/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis.

 

 


Begründung:

 

Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.12.2020

 

Antrag zur unabhängigen Prüfung der Entwurfsplanung- und Kostenberechnung in Bezug auf die Rahmenplan Innenstadt – Maßnahme B 5 – Funktionserweiterung, Neustrukturierung des Rathauszentrums einschließlich neuem Multifunktionssaal und Stadtbibliothek

 

 

 

Zu Punkt 1, 2 und 4 der Auflistung:

Eine Überprüfung der Entwurfsplanung- und Kostenberechnung in den genannten Aspekten ist Teil des Auftrags der Stadt Rheine an die agn Projektmanagement GmbH. In der Beschlussfassung des Bauausschusses vom 8.11.2018 (396/18) wurde die Verwaltung mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens für diese Planungsleistung beauftragt. Die Inhalte dazu wurden in der Sitzung durch die Kommunalagentur NRW vorgestellt. Neben der Koordinierung der Fachplaner, Zeitschienen, Besprechungsorganisation usw. ist auch die Überprüfung der Kostenberechnung Teil der Aufgabe. Dabei ist agn unabhängig von den Fachplanern und Architekten. Die geforderte Überprüfung hat auch in Teilen bereits stattgefunden konnte aber aufgrund der Zeitknappheit nicht abgeschlossen werden. Es sind bei der Überprüfung bereits Punkte aufgefallen, die durch die Fachplaner nachgeliefert werden müssen. Aufgrund dieser nicht abgeschlossenen Prüfung ist eine hohe Sicherheitszulage in den Kosten enthalten. (s. Anlage 15 der Vorlage 537/20). Im Rahmen der Überprüfung im ersten Halbjahr 2021, wird diese Sicherheitszulage in Teilen gestrichen werden können, oder den Kostengruppen 300 und 400 zugeordnet werden. Bei der erneuten Vorlage im Bau- und Mobilitätsauschuss werden die geprüften Kosten vorgelegt.

Bei der Überprüfung werden Fachleute aus dem eigenen Haus des großen Büros herangezogen. Ein schriftlicher Bericht ist Teil des Auftrages.

 

 

Zu Punkt 3 der Auflistung

Ein neutraler Dritter kann die Kosten für die Kostengruppe 600 nicht feststellen. Diese resultieren aus den Anforderungen die die Bauherrin, also die Stadt Rheine definiert. Dabei ist zum einen entscheidend, was neu angeschafft werden muss und was übernommen wird, aber auch hinsichtlich der Qualitäten gibt es große preisliche Unterschiede.

Eine solche Festlegung muss auch gemeinsam mit den politischen Gremien geschehen.

Eine erste grobe Einschätzung der Architekten hat ergeben, dass bei einer Neuausstattung des Multifunktionsbereiches, der Kantine und der Stadtbibliothek (hier mit tlw. Wiederverwendung der Einrichtung) eine Summe von ca. 2,2 Mio. anfallen würde.

 

 

Zu Punkt 5 der Auflistung

Nach der Begründung zum Gesetzentwurf GEG (BT-Drucksache 19/16716) „(…) übernimmt das neue Gesetz die bisherige Umsetzung der Gebäuderichtlinie durch das EnEG und die EnEV sowie die bisherige Umsetzung der Erneuerbare Energie-Richtlinie (…) im bisherigen EEWärmeG“ (I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung.)

Vor diesem Hintergrund ist formal von einer Beibehaltung der Anforderungen aus der EnEV und dem EEWärmeG auszugehen, so dass aus der Anwendung des GEG keine baulichen Mehraufwendungen aus einem höheren Anforderungsniveau resultieren.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.12.2020