Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine nimmt die Stellungnahme der Verwaltung zu dem Antrag der Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen zur Kenntnis.
Begründung:
Stellungnahme der Verwaltung
zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.12.2020
Antrag zur unabhängigen Prüfung der Entwurfsplanung- und Kostenberechnung in Bezug auf die Rahmenplan Innenstadt – Maßnahme B 5 – Funktionserweiterung, Neustrukturierung des Rathauszentrums einschließlich neuem Multifunktionssaal und Stadtbibliothek
Zu Punkt 1, 2 und 4 der
Auflistung:
Eine Überprüfung der
Entwurfsplanung- und Kostenberechnung in den genannten Aspekten ist Teil des
Auftrags der Stadt Rheine an die agn Projektmanagement GmbH. In der
Beschlussfassung des Bauausschusses vom 8.11.2018 (396/18) wurde die Verwaltung
mit der Durchführung eines Vergabeverfahrens für diese Planungsleistung
beauftragt. Die Inhalte dazu wurden in der Sitzung durch die Kommunalagentur
NRW vorgestellt. Neben der Koordinierung der Fachplaner, Zeitschienen,
Besprechungsorganisation usw. ist auch die Überprüfung der Kostenberechnung
Teil der Aufgabe. Dabei ist agn unabhängig von den Fachplanern und Architekten.
Die geforderte Überprüfung hat auch in Teilen bereits stattgefunden konnte aber
aufgrund der Zeitknappheit nicht abgeschlossen werden. Es sind bei der
Überprüfung bereits Punkte aufgefallen, die durch die Fachplaner nachgeliefert
werden müssen. Aufgrund dieser nicht abgeschlossenen Prüfung ist eine hohe
Sicherheitszulage in den Kosten enthalten. (s. Anlage 15 der Vorlage 537/20).
Im Rahmen der Überprüfung im ersten Halbjahr 2021, wird diese Sicherheitszulage
in Teilen gestrichen werden können, oder den Kostengruppen 300 und 400
zugeordnet werden. Bei der erneuten Vorlage im Bau- und Mobilitätsauschuss
werden die geprüften Kosten vorgelegt.
Bei der Überprüfung werden
Fachleute aus dem eigenen Haus des großen Büros herangezogen. Ein schriftlicher
Bericht ist Teil des Auftrages.
Zu Punkt 3 der Auflistung
Ein neutraler Dritter kann die
Kosten für die Kostengruppe 600 nicht feststellen. Diese resultieren aus den
Anforderungen die die Bauherrin, also die Stadt Rheine definiert. Dabei ist zum
einen entscheidend, was neu angeschafft werden muss und was übernommen wird,
aber auch hinsichtlich der Qualitäten gibt es große preisliche Unterschiede.
Eine solche Festlegung muss
auch gemeinsam mit den politischen Gremien geschehen.
Eine erste grobe Einschätzung
der Architekten hat ergeben, dass bei einer Neuausstattung des
Multifunktionsbereiches, der Kantine und der Stadtbibliothek (hier mit tlw.
Wiederverwendung der Einrichtung) eine Summe von ca. 2,2 Mio. anfallen würde.
Zu Punkt 5 der Auflistung
Nach der Begründung zum
Gesetzentwurf GEG (BT-Drucksache 19/16716) „(…) übernimmt das neue Gesetz die
bisherige Umsetzung der Gebäuderichtlinie durch das EnEG und die EnEV sowie die
bisherige Umsetzung der Erneuerbare Energie-Richtlinie (…) im bisherigen
EEWärmeG“ (I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelung.)
Vor diesem Hintergrund ist
formal von einer Beibehaltung der Anforderungen aus der EnEV und dem EEWärmeG
auszugehen, so dass aus der Anwendung des GEG keine baulichen Mehraufwendungen
aus einem höheren Anforderungsniveau resultieren.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 20.12.2020