Betreff
Bestellung einer Schriftführerin und einer stellv. Schriftführerin
Vorlage
033/21
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Unterausschuss
„Kinderspielplätze“ bestellt in analoger Anwendung des § 52 Abs. 1 GO in
Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO Frau Andrea Atrott zur Schriftführerin und
Frau Nadine Sinnigen zur stellvertretenden Schriftführerin.
Begründung:
Gem. § 58 Abs. 7
GO ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzu-nehmen.
Nach § 52 Abs. 1
GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO wird die Schriftführerin/der Schrift-führer
vom Ausschuss bestellt. Die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen finden
analog Anwendung für die Unterausschüsse. Die Bestellung hat vor Eintritt in
die Tagesordnung der Sitzung zu erfolgen, damit die Protokollierung der Sitzung
von Anfang an sichergestellt ist.