Betreff
Bestellung einer Schriftführerin und einer stellv. Schriftführerin
Vorlage
033/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Unterausschuss „Kinderspielplätze“ bestellt in analoger Anwendung des § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO Frau Andrea Atrott zur Schriftführerin und Frau Nadine Sinnigen zur stellvertretenden Schriftführerin.

 


Begründung:

Gem. § 58 Abs. 7 GO ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzu-nehmen.

 

Nach § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO wird die Schriftführerin/der Schrift-führer vom Ausschuss bestellt. Die vorgenannten gesetzlichen Bestimmungen finden analog Anwendung für die Unterausschüsse. Die Bestellung hat vor Eintritt in die Tagesordnung der Sitzung zu erfolgen, damit die Protokollierung der Sitzung von Anfang an sichergestellt ist.