Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Rat beschließt für den Monat Januar 2021 einen Zuschuss von 100 % zu den Elternbeiträgen für Kita/Tagespflege/Schulbetreuung zu gewähren.
2. Die Gewährung des Zuschusses gilt für die Folgemonate, solange das Land NRW die hälftigen Kosten für die Kita/Tagespflege erstattet.
3.
Sollte das Land keine Erstattung mehr vorsehen
und die Kitas weiterhin nur einen pandemiebedingten Betrieb (- 10 Std.)
anbietet, wird der Beitrag lediglich in der Höhe des tatsächlich in Anspruch
genommenen Betreuungsumfanges in Rechnung gestellt.
Begründung:
Minister Dr.
Joachim Stamp hat am Vormittag des 06.01.2021 im Rahmen einer kurzfristig
terminierten Telefonkonferenz mit den kommunalen Spitzenverbänden zur
Unterstreichung seines Appells an die Eltern, Betreuungsangebote nur dann in
Anspruch zu nehmen, soweit dies erforderlich ist, vorgeschlagen, für den Monat
Januar 2021 die Elternbeiträge für die Kindertagesbetreuung vollständig zu
erlassen und dies mit den Elternbeiträgen im Februar 2021 zu verrechnen. Die
ausfallenden Beiträge sollten das Land und die Kommunen jeweils hälftig
übernehmen. Hintergrund ist der eingeschränkte Wiederbeginn des Regelbetriebs
in den Kindertageseinrichtungen bis zum 31.01.2021 (wie bereits im Frühsommer
2020 praktiziert mit jeweils 10 Wochenstunden weniger als gebucht).
Angesichts der
bestehenden und absehbaren Pandemiesituation schlägt die Verwaltung vor, diese
Regelung für Rheine zu übernehmen. Die Verwaltung geht davon aus, dass das
Erstattungsverfahren seitens des Landes NRW an die Kommunen an die
Vorgehensweise in den vergleichbaren Fällen des letzten Jahres angelehnt wird.
Nicht umfasst von der Einigung ist bisher der Umgang mit den Beiträgen für die
Inanspruchnahme der Offenen Ganztagsschule und anderer Angebote der
Nachmittagsbetreuung im Schulbereich. Von einer entsprechenden Regelung wird
von den kommunalen Spitzenverbänden ausgegangen.