Betreff
Förderung von Investitionsmaßnahmen der Sportvereine in Rheine
Vorlage
038/21
Aktenzeichen
BM - BdB - 0.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss beschließt zur Bearbeitung der Investitionsanträge der Sportvereine für das Förderjahr 2021 das in der Vorlage dargestellte Vorgehen.

 


Begründung:

Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 9.12.2020 mehrheitlich beschlossen, die Investitionsanträge der Sportvereine für das Förderjahr 2021 so wie in der ersten Spalte der nachfolgenden Tabelle  dargestellten Weise zu bearbeiten (Vorlage 488/20).

 

Die Spalte zwei der Übersicht enthält dazu jetzt aktualisierte Informationen sowie konkrete Bearbeitungsvorschläge:

 

Beschlussfassung

Sportausschuss 9.12.2020

Aktualisierte Anmerkungen

Die Maßnahmen der fristgerecht eingereichten Anträge von Vereinen, die keine Landesförderung beantragt haben, werden auf Grundlage der aktuellen Sportförderrichtlinien bearbeitet. Zu diskutieren wäre, ob der verfristet eingereichte Antrag mit einbezogen wird.

Die Einbeziehung der verfristeten Anträge wird befürwortet, da nach den Förderrichtlinien auch nachträglich eingereichte Anträge berücksichtigt werden können, soweit im laufenden Haushaltsjahr die Mittel für Investitionskostenzuwendungen nicht ausgeschöpft sind.

Nach Bearbeitung dieser Anträge (einschließlich verfristet eingereichte) stünden im entsprechenden HH-Budget, wie oben dargestellt, noch ca. 41.900 Euro zur Verfügung.

Mittlerweise beträgt die noch zur Verfügung stehende Summe ca. 63.200 €, da noch eine größere Maßnahme eines Sportvereins aus dem Budget des Vorjahres abgewickelt werden konnte (Siehe dazu auch die Übersicht am Ende der Vorlage).

Alle Anträge, die sich beim Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ beworben haben, werden hinsichtlich einer möglichen zusätzlichen städtischen Förderung gleich betrachtet. Eine parallele Antragstellung bei der Stadt Rheine wirkt sich nicht vorteilhaft aus.

keine weiteren Anmerkungen

Hinsichtlich einer möglichen zusätzlichen städtischen Förderung werden nur Maßnahmen betrachtet, bei denen eine schriftliche Förderzusage des Landes bis spätestens Mitte 2021 zu erwarten ist und die im Jahr 2021 verbindlich umgesetzt werden sollen.

Zum jetzigen Zeitpunkt stellt sich die Situation wie folgt dar:

-   33 Maßnahmen wurden über den Stadtsportverband an das Land gemeldet.

-   4 Anträge wurden zwischenzeitlich zurückgenommen.

-   6 Maßnahmen würden mit der Landesförderung bereits ihren individuellen städtischen Fördersatz erreichen.

-   7 Förderzusagen des Landes wurden erteilt.

-   2 Maßnahmen haben bereits einen Förderbescheid der NRW.Bank erhalten.

Das bedeutet, dass zum jetzigen Zeitpunkt noch 23 Maßnahmen für eine zusätzliche städtische Förderung  entweder in 2021 oder in 2022 in Frage kommen.

Soweit alle notwendigen Informationen vorliegen, könnte über eine mögliche zusätzliche städtische Förderung der beim Land eingereichten Anträge der Sportausschuss in seiner Sitzung am 2. Februar 2021 beraten und entscheiden.

Erst im Jahresverlauf wird sich das Bild weiter schärfen und klar sein, wie viele Maßnahmen konkret mit der Umsetzung in 2021 starten. Davon ist dann die konkrete Fördersumme abhängig.

Aus diesem Grund kann in der Sitzung des Sportausschusses am 2. Februar im ersten Schritt zunächst „nur“ der Verteilschlüssel beschlossen werden.

Eine zusätzliche Förderung könnte zum Beispiel in Form einer gleichmäßige Verteilung (Berechnungsbeispiele siehe Anlage) der vorhandenen Haushaltsmittel bis zur Höhe des maximal möglichen individuellen städtischen Fördersatzes des Vereins (keine Förderung, wenn städt. Fördersatz unter 50 % liegen würde) vorgenommen werden.

Vorgeschlagen wird hier die in der als Anlage beigefügten Übersicht dargestellten Variante A1 anzuwenden. Die Gesamtkosten der an der Verteilung teilnehmenden Maßnahmen als Bezugsgröße zu wählen, sorgt für einen gleichmäßigen Fördersatz aller Projekte und entspricht der unter den Vereinen mehrheitlich verabredeten Vorgehensweise.

Zum jetzigen Zeitpunkt errechnet sich je Maßnahme ein zusätzlicher Fördersatz i. H. v. ca. 3,6 %.

Dieser Satz erhöht sich, soweit noch weitere Maßnahmen zurückgenommen werden beziehungsweise erst in 2022 zur Umsetzung vorgesehen sind. Darüber hinaus könnten zum Ende des Jahres auch die nicht verbrauchten Mittel aus dem Sportbudget für Investitionen mit in die Verteilung einbezogen werden.

Da die Anträge der Sportvereine bereits durch die Staatskanzlei und durch die NRW.Bank geprüft werden, wäre für die zusätzliche städtische Förderung als Grundlage nur der Förderbescheid der NRW-Bank einzureichen. Eine nochmalige Antragstellung bei der Stadt durch die Vereine wäre entbehrlich.

Diese Vorgehensweise stellt sich für die Sportvereine unbürokratisch dar. Für die Auszahlung ist dann lediglich der Maßnahmenabschluss anzuzeigen.

Mit Förderzusagen des Landes ist bereits ein förderunschädlicher Maßnahmenbeginn verknüpft. Vor diesem Hintergrund sollte dies auch kein Hinderungsgrund für eine zusätzliche städtische Förderung darstellen.

keine weiteren Anmerkungen

Dem Sportausschuss wird in der Juni-Sitzung ein Sachstandsbericht zum Status der Investitionsmaßnahmen der Sportvereine gegeben.

keine weiteren Anmerkungen

In der November-Sitzung des Sportausschusses kann aufgrund der dann vorliegenden Maßnahmenübersicht der Sportvereine die Lage neu beurteilt und das Förderverfahren für das Jahr 2022 festgelegt werden.

Anzustreben ist, dass der mögliche zusätzliche städtische Fördersatz für die beim Land gemeldeten und erst für das Jahr 2022 zur Umsetzung anstehenden Maßnahmen identisch mit dem diesjährigen Fördersatz ist.

Ausschöpfen der Landesmittel zum Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“

Für das im Zeitraum bis 2022 aufgelegte Förderprogramm des Landes wurde für jede Kommune der fünffache Satz der Sportpauschale bereitgestellt: für Rheine die Summe 1.017.855 €.

Durch die von den Sportvereinen in Rheine zurückgenommenen Maßnahmen ist aktuell eine Fördersumme von ca. 36.000 € „frei“ geworden. Hier wäre noch abzustimmen, inwieweit die vom Stadtsportverband gemeldeten Maßnahmen an der einen oder anderen Stelle angepasst werden können, um die zur Verfügung stehenden Mittel vollständig einzusetzen.

 

Vorschau auf das Sportbudget 2021 unter Berücksichtigung der dargestellten Vorgehensweise

 

Verein

Maßnahme

Beträge

 

HH-Budget 2021

220.000 €

ETuS Rheine

Sanierung/Erweiterung Beachvolleyball-Anlage

- 27.000 €

SC Altenrheine

Erweiterung Ballfangzaun

- 7.591 €

TC Blau Weiß Rheine

Beregnungsanlage

- 5.798 €

WSV Rheine

Modernisierung Duschanlage

- 6.649 €

GW Amisia Rheine

Umstellung Flutlicht

- 32.815 €

TV Jahn Rheine

Umbau Tennishalle (Restförderung aus Bescheid 2019)

- 47.000 €

 

unvorhergesehene, dringliche Maßnahmen in 2021

- 30.000 €

Verteilsumme für gemeldete Maßnahmen im Landesprogramm

63.147 €

 


Anlage: Maßnahmenübersicht Landesprogramm mit Berechnungsbeispielen