Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss beschließt zur
Bearbeitung der Investitionsanträge der Sportvereine für das Förderjahr 2021
das in der Vorlage dargestellte Vorgehen.
Begründung:
Der Sportausschuss hat in seiner Sitzung am 9.12.2020 mehrheitlich beschlossen, die Investitionsanträge der Sportvereine für das Förderjahr 2021 so wie in der ersten Spalte der nachfolgenden Tabelle dargestellten Weise zu bearbeiten (Vorlage 488/20).
Die Spalte zwei der Übersicht enthält dazu jetzt aktualisierte Informationen sowie konkrete Bearbeitungsvorschläge:
Beschlussfassung Sportausschuss 9.12.2020 |
Aktualisierte Anmerkungen |
Die Maßnahmen der fristgerecht eingereichten Anträge von
Vereinen, die keine Landesförderung beantragt haben, werden auf Grundlage der
aktuellen Sportförderrichtlinien bearbeitet. Zu diskutieren wäre, ob der
verfristet eingereichte Antrag mit einbezogen wird. |
Die Einbeziehung der verfristeten Anträge wird
befürwortet, da nach den Förderrichtlinien auch nachträglich eingereichte
Anträge berücksichtigt werden können, soweit im laufenden Haushaltsjahr die
Mittel für Investitionskostenzuwendungen nicht ausgeschöpft sind. |
Nach Bearbeitung dieser Anträge (einschließlich verfristet
eingereichte) stünden im entsprechenden HH-Budget, wie oben dargestellt, noch
ca. 41.900 Euro zur Verfügung. |
Mittlerweise beträgt die noch zur Verfügung stehende Summe
ca. 63.200 €, da noch eine größere Maßnahme eines Sportvereins aus dem Budget
des Vorjahres abgewickelt werden konnte (Siehe dazu auch die Übersicht am
Ende der Vorlage). |
Alle Anträge, die sich beim Landesprogramm „Moderne
Sportstätte 2022“ beworben haben, werden hinsichtlich einer möglichen
zusätzlichen städtischen Förderung gleich betrachtet. Eine parallele
Antragstellung bei der Stadt Rheine wirkt sich nicht vorteilhaft aus. |
keine weiteren
Anmerkungen |
Hinsichtlich einer möglichen zusätzlichen städtischen
Förderung werden nur Maßnahmen betrachtet, bei denen eine schriftliche
Förderzusage des Landes bis spätestens Mitte 2021 zu erwarten ist und die im
Jahr 2021 verbindlich umgesetzt werden sollen. |
Zum jetzigen Zeitpunkt stellt
sich die Situation wie folgt dar: - 33 Maßnahmen wurden über den Stadtsportverband an das Land gemeldet. - 4 Anträge wurden zwischenzeitlich zurückgenommen. - 6 Maßnahmen würden mit der Landesförderung bereits ihren individuellen städtischen Fördersatz erreichen. - 7 Förderzusagen des Landes wurden erteilt. - 2 Maßnahmen haben bereits einen Förderbescheid der NRW.Bank erhalten. Das bedeutet, dass zum
jetzigen Zeitpunkt noch 23 Maßnahmen für eine zusätzliche städtische
Förderung entweder in 2021 oder in
2022 in Frage kommen. |
Soweit alle notwendigen Informationen vorliegen, könnte
über eine mögliche zusätzliche städtische Förderung der beim Land
eingereichten Anträge der Sportausschuss in seiner Sitzung am 2. Februar 2021
beraten und entscheiden. |
Erst im Jahresverlauf wird
sich das Bild weiter schärfen und klar sein, wie viele Maßnahmen konkret mit
der Umsetzung in 2021 starten. Davon ist dann die konkrete Fördersumme
abhängig. Aus diesem Grund kann in der
Sitzung des Sportausschusses am 2. Februar im ersten Schritt zunächst „nur“
der Verteilschlüssel beschlossen werden. |
Eine zusätzliche Förderung könnte zum Beispiel in Form
einer gleichmäßige Verteilung (Berechnungsbeispiele siehe Anlage) der
vorhandenen Haushaltsmittel bis zur Höhe des maximal möglichen individuellen
städtischen Fördersatzes des Vereins (keine Förderung, wenn städt. Fördersatz
unter 50 % liegen würde) vorgenommen werden. |
Vorgeschlagen wird hier die in
der als Anlage beigefügten Übersicht dargestellten Variante A1
anzuwenden. Die Gesamtkosten der an der Verteilung teilnehmenden Maßnahmen
als Bezugsgröße zu wählen, sorgt für einen gleichmäßigen Fördersatz aller
Projekte und entspricht der unter den Vereinen mehrheitlich verabredeten
Vorgehensweise. Zum jetzigen Zeitpunkt errechnet sich je Maßnahme ein zusätzlicher Fördersatz i. H. v. ca. 3,6 %. Dieser Satz erhöht sich,
soweit noch weitere Maßnahmen zurückgenommen werden beziehungsweise erst in
2022 zur Umsetzung vorgesehen sind. Darüber hinaus könnten zum Ende des
Jahres auch die nicht verbrauchten Mittel aus dem Sportbudget für Investitionen
mit in die Verteilung einbezogen werden. |
Da die Anträge der Sportvereine bereits durch die
Staatskanzlei und durch die NRW.Bank geprüft werden, wäre für die zusätzliche
städtische Förderung als Grundlage nur der Förderbescheid der NRW-Bank einzureichen.
Eine nochmalige Antragstellung bei der Stadt durch die Vereine wäre
entbehrlich. |
Diese Vorgehensweise stellt
sich für die Sportvereine unbürokratisch dar. Für die Auszahlung ist dann
lediglich der Maßnahmenabschluss anzuzeigen. |
Mit Förderzusagen des Landes ist bereits ein
förderunschädlicher Maßnahmenbeginn verknüpft. Vor diesem Hintergrund sollte
dies auch kein Hinderungsgrund für eine zusätzliche städtische Förderung
darstellen. |
keine weiteren Anmerkungen |
Dem Sportausschuss wird in der Juni-Sitzung ein
Sachstandsbericht zum Status der Investitionsmaßnahmen der Sportvereine
gegeben. |
keine weiteren Anmerkungen |
In der November-Sitzung des Sportausschusses kann aufgrund
der dann vorliegenden Maßnahmenübersicht der Sportvereine die Lage neu
beurteilt und das Förderverfahren für das Jahr 2022 festgelegt werden. |
Anzustreben ist, dass der
mögliche zusätzliche städtische Fördersatz für die beim Land gemeldeten und
erst für das Jahr 2022 zur Umsetzung anstehenden Maßnahmen identisch mit dem
diesjährigen Fördersatz ist. |
Ausschöpfen der
Landesmittel zum Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ |
Für das im Zeitraum bis 2022
aufgelegte Förderprogramm des Landes wurde für jede Kommune der fünffache
Satz der Sportpauschale bereitgestellt: für Rheine die Summe 1.017.855 €. Durch die von den
Sportvereinen in Rheine zurückgenommenen Maßnahmen ist aktuell eine
Fördersumme von ca. 36.000 € „frei“ geworden. Hier wäre noch abzustimmen,
inwieweit die vom Stadtsportverband gemeldeten Maßnahmen an der einen oder
anderen Stelle angepasst werden können, um die zur Verfügung stehenden Mittel
vollständig einzusetzen. |
Vorschau auf das
Sportbudget 2021 unter Berücksichtigung der dargestellten Vorgehensweise
Verein |
Maßnahme |
Beträge |
|
HH-Budget 2021 |
220.000 € |
ETuS
Rheine |
Sanierung/Erweiterung Beachvolleyball-Anlage |
- 27.000 € |
SC
Altenrheine |
Erweiterung Ballfangzaun |
- 7.591 € |
TC
Blau Weiß Rheine |
Beregnungsanlage |
- 5.798 € |
WSV Rheine |
Modernisierung Duschanlage |
- 6.649 € |
GW Amisia Rheine |
Umstellung Flutlicht |
- 32.815 € |
TV
Jahn Rheine |
Umbau Tennishalle (Restförderung aus Bescheid
2019) |
- 47.000 € |
|
unvorhergesehene, dringliche Maßnahmen in 2021 |
- 30.000 € |
Verteilsumme für gemeldete Maßnahmen im Landesprogramm |
63.147 € |
Anlage: Maßnahmenübersicht Landesprogramm mit Berechnungsbeispielen