Wiederherstellung eines Ballfangzaunes
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss beschließt, dem Verein SC Altenrheine e. V. vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltsplans 2021 eine Zuwendung in Höhe von maximal 7.584 € zur Wiederherstellung eines Ballfangzaunes zu gewähren.
Begründung:
§ Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien
entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die
Förderfähigkeit.
§ Der Verein hat fristgerecht den als Anlage
beigefügten Förderantrag einschließlich zweier vergleichbarer Kostenvorschläge
eingereicht.
§ Der Antrag entspricht den allgemeinen
Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen mindestens 3.000 €.
§ Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die
Begründung im Antrag verwiesen. Die erforderliche baufachliche Stellungnahme
befindet sich in der Bearbeitung.
§ Eine ähnliche Maßnahme ist im Jahr 2017 bezuschusst
worden; allerdings an einer anderen Stelle des Vereinsgeländes.
§ Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der
Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet.
§ Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 (Sanierung) der
Sportförderrichtlinien wäre wie folgt möglich:
niedrigstes Angebot 10.834,28
€
Maximalförderung
von 70 %, 7.583,99
€
(da JgdQuote über 40 %: 40,42 %)
Niedrigere
Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.
Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2021 veranschlagt worden. Die Zuwendung wird vorbehaltlich der entsprechenden Verabschiedung des Haushaltsplans gewährt.
Anlage: Antrag SC Altenrheine Ballfangzaun