Modernisierung Duschanlagen
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss beschließt, dem Wassersportverein Rheine e. V. vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltsplans 2021 eine Zuwendung in Höhe von maximal 6.649 € zur Modernisierung der Duschanlagen zu gewähren.
Begründung:
§ Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien
entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die
Förderfähigkeit.
§ Der Verein hat den Förderantrag zwar nicht
fristgerecht eingereicht. Er sollte aber berücksichtigt werden, da erst nach
dem Stichtag realisiert worden war, dass eine Förderung über das Landesprogramm
„Moderne Sportstätte 2022“ ausgeschlossen ist. Dort werden nur Maßnahmen mit
eine Mindestfördersumme von 10T € berücksichtigt.
Darüber
hinaus können nach den Förderrichtlinien auch nachträglich eingereichte Anträge
berücksichtigt werden, soweit im laufenden Haushaltsjahr die Mittel für
Investitionskostenzuwendungen nicht ausgeschöpft sind.
§ Der Antrag entspricht den allgemeinen
Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen mindestens 3.000 €.
§ Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die
Begründung im Antrag verwiesen. Die erforderliche baufachliche Stellungnahme
befindet sich in der Bearbeitung.
§ Innerhalb der letzten acht Jahre hat der Verein für
eine derartige Maßnahme keine städtische Zuwendung erhalten.
§ Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der Antrag
aus sportfachlicher Sicht befürwortet.
§ Der Verein hat zwischenzeitlich aktualisierte
Kostenvoranschläge eingereicht:
|
Angebote 1 |
Angebote 2 |
Sanitärarmaturen |
10.561,96 € |
10.818,10 € |
Fliesenarbeiten |
4.338,15 € |
4.383,04 € |
Gesamtkosten |
14.900,11 € |
15.201,14 € |
§ Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 (Sanierung) der
Sportförderrichtlinien wäre wie folgt möglich:
Vorliegende
günstigsten Angebote 14.900,11
€
Basisförderung
von 40 % 5.960,04
€
Jugendförderung
(3,08*1,5 % = 4,62 %) 688,39
€
JgdQuote über 20 %: 23,08 %
6.648,43
€
Niedrigere
Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.
§ Der vom Verein beantragte Fördersatz von mindestens
50 % kann aufgrund der Vorgaben in den Richtlinien nicht bewilligt werden.
Darüber ist der Verein in der Beratungsphase bereits informiert worden.
§ Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2021
veranschlagt worden. Die Zuwendung wird vorbehaltlich der entsprechenden
Verabschiedung des Haushaltsplans gewährt.
Anlage: Antrag WSV Rheine Duschanlage