Betreff
Antrag Wassersportverein Rheine e. V.:
Modernisierung Duschanlagen
Vorlage
040/21
Aktenzeichen
BM - BdB - 0.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss beschließt, dem Wassersportverein Rheine e. V. vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltsplans 2021 eine Zuwendung in Höhe von maximal 6.649 € zur Modernisierung der Duschanlagen zu gewähren.


Begründung:

 

§  Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.

 

§  Der Verein hat den Förderantrag zwar nicht fristgerecht eingereicht. Er sollte aber berücksichtigt werden, da erst nach dem Stichtag realisiert worden war, dass eine Förderung über das Landesprogramm „Moderne Sportstätte 2022“ ausgeschlossen ist. Dort werden nur Maßnahmen mit eine Mindestfördersumme von 10T € berücksichtigt.

 

Darüber hinaus können nach den Förderrichtlinien auch nachträglich eingereichte Anträge berücksichtigt werden, soweit im laufenden Haushaltsjahr die Mittel für Investitionskostenzuwendungen nicht ausgeschöpft sind.

 

§  Der Antrag entspricht den allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien. Die Gesamtkosten  der Maßnahme betragen mindestens 3.000 €.

 

§  Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die Begründung im Antrag verwiesen. Die erforderliche baufachliche Stellungnahme befindet sich in der Bearbeitung.

 

§  Innerhalb der letzten acht Jahre hat der Verein für eine derartige Maßnahme keine städtische Zuwendung erhalten.

 

§  Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet.

 

§  Der Verein hat zwischenzeitlich aktualisierte Kostenvoranschläge eingereicht:

 

 

Angebote 1

Angebote 2

Sanitärarmaturen

10.561,96 €

10.818,10 €

Fliesenarbeiten

4.338,15 €

4.383,04 €

Gesamtkosten

14.900,11 €

15.201,14 €

 

§  Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 (Sanierung) der Sportförderrichtlinien wäre wie folgt möglich:

 

Vorliegende günstigsten Angebote                         14.900,11 €               

Basisförderung von 40 %                                            5.960,04 €

Jugendförderung (3,08*1,5 % = 4,62 %)                         688,39 €

JgdQuote über 20 %: 23,08 %                                                                            

                                                                                     6.648,43 €

Niedrigere Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.

 

§  Der vom Verein beantragte Fördersatz von mindestens 50 % kann aufgrund der Vorgaben in den Richtlinien nicht bewilligt werden. Darüber ist der Verein in der Beratungsphase bereits informiert worden.

 

§  Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2021 veranschlagt worden. Die Zuwendung wird vorbehaltlich der entsprechenden Verabschiedung des Haushaltsplans gewährt.

 

 

 


Anlage: Antrag WSV Rheine Duschanlage