Sanierung und Erweiterung der Beachvolleyballanlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-, Digital- und Fianzausschuss beschließt, dem
Verein ETuS Rheine e. V. vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltsplans
2021 eine Zuwendung in Höhe von maximal 22.800 € zur Sanierung und Erweiterung
der Beachvolleyballanlage zu gewähren.
Begründung:
§ Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien
entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die
Förderfähigkeit.
§ Der Verein hat den Förderantrag fristgerecht
gestellt.
§ Es wurde zum Antrag erst einen Kostenvorschlag mit
zwei Varianten eingereicht. Ein Alternativangebot ist noch vor einer möglichen
Bescheiderteilung nachzureichen. Ggf. ist die Höhe der im Beschlussvorschlag
genannten Zuwendungssumme dann noch zu reduzieren.
§ Der Antrag entspricht den allgemeinen
Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen mindestens 3.000 €.
§ Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die
Begründung im Antrag verwiesen. Die erforderliche baufachliche Stellungnahme
befindet sich in der Bearbeitung. Innerhalb der letzten acht Jahre hat der
Verein für eine derartige Maßnahme keine städtische Zuwendung erhalten.
§ Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der
Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet.
§ Die Maßnahme beinhalt zum einen die Grundsanierung
der bestehenden Beachvolleyballanlage und zu anderen die Erweiterung um zwei
weitere Spielfelder. Aufgrund der Jugendquote des Vereine (50,4 %) kommen daher
die Fördersätze 70 % (Sanierung) und 30
% (Neu-, Erweiterungsbau) zum Tragen, sodass ein gemischter Fördersatz zu
finden ist.
§ Bei der Festlegung eines Fördersatzes ist bei dieser
Maßnahme noch die Besonderheit zu berücksichtigen, dass der Verein plant, die Beachvolleyballanlage
auch für den Schulsport sowie teilweise der allgemeinen Öffentlichkeit zur
Verfügung zu stellen.
Hier greift der
Sportentwicklungsplan, in dem u. a. empfohlen wurde:
-
Kooperation von
Sportvereinen und Bildungseinrichtungen auszuweiten,
-
Sportanlage der
Vereine für Nichtmitglieder zu öffnen,
-
Sportplatzanlagen
um freizeitsportliche Einrichtungen zu ergänzen oder
-
allgemeine
Sport- und Bewegungsangebote quartiersbezogen anzubieten.
Bei der Überarbeitung
der Sportförderrichtlinien wurde diesen Empfehlungen Rechnung getragen, indem
das Förderbudget „Projekte“ aufgenommen worden ist. Das Budget soll
Sportvereine unterstützen, die Empfehlungen aus der Sportentwicklungsplanung
umsetzen. Je Projekt kann ein einmaliger Zuschuss i. H. v. bis zu 50 % der
Kosten gewährt werden.
§ Vorschlag zur Förderung:
Gesamtkosten
lt. Antrag 38.000
€
4.2.3 der Richtlinien: gemischter Fördersatz von 50
% (Sanierung/Erweit.) 19.000 €
4.3 der Richtlinien: zusätzlich 10 % 3.800
€
Gesamtförderung:
60 % 22.800 €
Niedrigere
Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.
§ Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2021
veranschlagt worden. Die Zuwendung wird vorbehaltlich der entsprechenden
Verabschiedung des Haushaltsplans gewährt.
Anlagen: Antrag ETuS Rheine Beachvolleyballanlage