Betreff
Antrag ETuS Rheine e. V.:
Sanierung und Erweiterung der Beachvolleyballanlage
Vorlage
041/21
Aktenzeichen
BM - BdB - 0.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-, Digital- und Fianzausschuss beschließt, dem Verein ETuS Rheine e. V. vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltsplans 2021 eine Zuwendung in Höhe von maximal 22.800 € zur Sanierung und Erweiterung der Beachvolleyballanlage zu gewähren.

 


Begründung:

 

§  Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.

 

§  Der Verein hat den Förderantrag fristgerecht gestellt.

 

§  Es wurde zum Antrag erst einen Kostenvorschlag mit zwei Varianten eingereicht. Ein Alternativangebot ist noch vor einer möglichen Bescheiderteilung nachzureichen. Ggf. ist die Höhe der im Beschlussvorschlag genannten Zuwendungssumme dann noch zu reduzieren.

 

§  Der Antrag entspricht den allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien. Die Gesamtkosten  der Maßnahme betragen mindestens 3.000 €.

 

§  Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die Begründung im Antrag verwiesen. Die erforderliche baufachliche Stellungnahme befindet sich in der Bearbeitung. Innerhalb der letzten acht Jahre hat der Verein für eine derartige Maßnahme keine städtische Zuwendung erhalten.

 

§  Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet.

 

§  Die Maßnahme beinhalt zum einen die Grundsanierung der bestehenden Beachvolleyballanlage und zu anderen die Erweiterung um zwei weitere Spielfelder. Aufgrund der Jugendquote des Vereine (50,4 %) kommen daher die Fördersätze 70 %  (Sanierung) und 30 % (Neu-, Erweiterungsbau) zum Tragen, sodass ein gemischter Fördersatz zu finden ist.

 

§  Bei der Festlegung eines Fördersatzes ist bei dieser Maßnahme noch die Besonderheit zu berücksichtigen, dass der Verein plant, die Beachvolleyballanlage auch für den Schulsport sowie teilweise der allgemeinen Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen.

 

Hier greift der Sportentwicklungsplan, in dem u. a. empfohlen wurde:

 

-          Kooperation von Sportvereinen und Bildungseinrichtungen auszuweiten,

-          Sportanlage der Vereine für Nichtmitglieder zu öffnen,

-          Sportplatzanlagen um freizeitsportliche Einrichtungen zu ergänzen oder

-          allgemeine Sport- und Bewegungsangebote quartiersbezogen anzubieten.

 

Bei der Überarbeitung der Sportförderrichtlinien wurde diesen Empfehlungen Rechnung getragen, indem das Förderbudget „Projekte“ aufgenommen worden ist. Das Budget soll Sportvereine unterstützen, die Empfehlungen aus der Sportentwicklungsplanung umsetzen. Je Projekt kann ein einmaliger Zuschuss i. H. v. bis zu 50 % der Kosten gewährt werden.

 

 

 

§  Vorschlag zur Förderung:

 

Gesamtkosten lt. Antrag                                                                                  38.000 €

4.2.3 der Richtlinien: gemischter Fördersatz von 50 % (Sanierung/Erweit.)  19.000 €

4.3 der Richtlinien: zusätzlich 10 %                                                                    3.800 €

Gesamtförderung: 60 %                                                                                    22.800

 

Niedrigere Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.

 

§  Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2021 veranschlagt worden. Die Zuwendung wird vorbehaltlich der entsprechenden Verabschiedung des Haushaltsplans gewährt.

 

 


Anlagen:      Antrag ETuS Rheine Beachvolleyballanlage