Betreff
Antrag Grün-Weiß Amisia Rheine e. V.:
Umstellung Flutlicht auf LED
Vorlage
044/21
Aktenzeichen
BM - BdB - 0.2
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss beschließt, dem Verein Grün-Weiß Amisia Rheine e. V. – vorbehaltlich der Verabschiedung des Haushaltsplans 2021 und vorbehaltlich der Herrichtung des vorhanden Tennenplatzes in einen für den Spielbetrieb geeigneten Platz – eine Zuwendung in Höhe von maximal 32.815 € zur Umstellung der Flutlichtbeleuchtung auf LED-Technik zu gewähren.


Begründung:

§  Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die Förderfähigkeit.

 

§  Der Verein hat den Förderantrag zwar nicht fristgerecht eingereicht. Eine Berücksichtigung wird jedoch befürwortet, da nach den Förderrichtlinien auch nachträglich eingereichte Anträge berücksichtigt werden können, soweit im laufenden Haushaltsjahr die Mittel für Investitionskostenzuwendungen nicht ausgeschöpft sind.

 

§  Der Verein hat zum Antrag erst einen Kostenvorschlag eingereicht. Ein Alternativangebot ist noch vor einer möglichen Bescheiderteilung nachzureichen. Ggf. ist die Höhe der im Beschlussvorschlag genannten Zuwendungssumme dann noch zu reduzieren.

 

§  Der Antrag entspricht den allgemeinen Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien. Die Gesamtkosten  der Maßnahme betragen mindestens 3.000 €.

 

§  Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die Begründung im Antrag verwiesen. Die erforderliche baufachliche Stellungnahme befindet sich in der Bearbeitung.

 

§  Innerhalb der letzten acht Jahre hat der Verein für eine derartige Maßnahme keine städtische Zuwendung erhalten.

 

§  Der Antrag wird im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband aus sportfachlicher Sicht grundsätzlich befürwortet. Die Umstellung der Flutlichtanlage des zurzeit nicht bespielbaren Tennenplatzes sollte allerdings erst erfolgen, wenn in naher Zukunft auf dem Platz auch ein Spielbetrieb möglich ist.

 

§  Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 (Modernisierung) der Sportförderrichtlinien wäre wie folgt möglich:

 

Vorliegende Angebote (für zwei Plätze)        55.373,08 €             

Basisförderung von 40 %                                22.149,23 €

Jugendförderung (12,84*1,5 % = 19,26 %)       10.664,86 €

 JgdQuote über 20 %: 32,84 %                                                  

                                                                         32.814,09 €

Niedrigere Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.

§  Haushaltsmittel sind im Haushaltsplanentwurf 2021 veranschlagt worden. Die Zuwendung wird vorbehaltlich der entsprechenden Verabschiedung des Haushaltsplans gewährt.

 

 


Anlage:       Antrag GW Amisia Rheine LED-Umstellung