Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Bildung
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt gem. § 57 Abs. 1 GO die Bildung des „Planungs- und Baubegleitender Ausschuss Rathauszentrum“
2. Festlegung der Aufgaben und Befugnisse
Die Ratsmitglieder regeln gem. § 58 Abs. 1 GO die Aufgaben und Befugnisse des o. g. Ausschusses entsprechend der unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt beschlossenen Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine.
3. Zusammensetzung
Die Ratsmitglieder beschließen gem. § 58 Abs. 1 GO die Zusammensetzung des Ausschusses wie folgt:
Alternative 1
Stimmberechtigte
Mitglieder insgesamt |
Ratsmitglieder |
Sachkundige Bürger |
17 |
9 |
8 |
Alternative 2
Stimmberechtigte
Mitglieder insgesamt |
Ratsmitglieder |
Sachkundige Bürger |
21 |
11 |
10 |
Bei den Angaben zu den Ratsmitgliedern handelt es sich um Mindestzahlen und zu den sachkundigen Bürgern um Höchstzahlen.
4. Besetzung
Alternative 1:
Die Ratsmitglieder beschließen einstimmig einen einheitlichen Wahlvorschlag über die Besetzung des Ausschusses.
Alternative 2:
Da über die Besetzung des Ausschusses kein einheitlicher Wahlvorschlag vorliegt bzw. der einheitliche Wahlvorschlag durch die Ratsmitglieder nicht einstimmig angenommen wurde, stellen die Ratsmitglieder fest, dass die Besetzung des Planungs- und Baubegleitender Ausschuss Rathauszentrum gem. § 50 Abs. 3 Satz 2 GO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang zu erfolgen hat und nehmen diesen vor.
Alternative 2.1:
17 Mitglieder
CDU |
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Mitglied |
Vertreter/-in |
1 |
|
alle anderen Ratsmitglieder
in alphabetischer Reihenfolge
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2 |
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3 |
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4 |
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5 |
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6 |
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7 |
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8 |
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SPD |
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Mitglied |
Vertreter/-in |
1 |
|
alle anderen Ratsmitglieder
in alphabetischer Reihenfolge |
2 |
|
|
3 |
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Grüne |
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|
Mitglied |
Vertreter/-in |
1 |
|
alle anderen Ratsmitglieder
in alphabetischer Reihenfolge |
2 |
|
FDP |
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|
Mitglied |
Vertreter/-in |
1 |
|
alle anderen Ratsmitglieder
in alphabetischer Reihenfolge |
UWG |
||
|
Mitglied |
Vertreter/-in |
1 |
|
alle anderen Ratsmitglieder
in alphabetischer Reihenfolge |
Linke |
||
|
Mitglied |
Vertreter/-in |
1 |
|
alle anderen Ratsmitglieder
in alphabetischer Reihenfolge |
BfR |
||
|
Mitglied |
Vertreter/-in |
1 |
|
alle anderen Ratsmitglieder
in alphabetischer Reihenfolge |
Alternative 2.2:
21 Mitglieder
CDU |
||
|
Mitglied |
Vertreter/-in |
1 |
|
alle anderen Ratsmitglieder
in alphabetischer Reihenfolge |
2 |
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3 |
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4 |
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5 |
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6 |
|
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7 |
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8 |
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9 |
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|
10 |
|
SPD |
||
|
Mitglied |
Vertreter/-in |
1 |
|
alle anderen Ratsmitglieder
in alphabetischer Reihenfolge |
2 |
|
|
3 |
|
|
4 |
|
Grüne |
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|
Mitglied |
Vertreter/-in |
1 |
|
alle anderen Ratsmitglieder
in alphabetischer Reihenfolge |
2 |
|
|
3 |
|
FDP |
||
|
Mitglied |
Vertreter/-in |
1 |
|
alle anderen Ratsmitglieder
in alphabetischer Reihenfolge |
UWG |
||
|
Mitglied |
Vertreter/-in |
1 |
|
alle anderen Ratsmitglieder
in alphabetischer Reihenfolge |
Linke |
||
|
Mitglied |
Vertreter/-in |
1 |
|
alle anderen Ratsmitglieder
in alphabetischer Reihenfolge |
BfR |
||
|
Mitglied |
Vertreter/-in |
1 |
|
alle anderen Ratsmitglieder
in alphabetischer Reihenfolge |
Begründung:
Auf den als Anlage
beigefügten Antrag wird verwiesen.
I. Bildung der Ausschüsse
Gem. § 57 Abs. 1 GO kann der
Rat (hier: der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss mit Ratskompetenz im Rahmen
der Delegierung nach § 60 Abs. 2 GO) Ausschüsse bilden, die ihn entlasten und
seine Entschei-dungen sachverständig vorberaten. Es steht dem Rat also
vorbehaltlich anderer gesetzlicher Bestimmungen frei, ob und welche Ausschüsse
er bilden will.
Die Bildung der Ausschüsse
erfolgt durch einfachen Mehrheitsbeschluss des Rates. Zahl und Größe der
Ausschüsse sollten im Verhältnis zur Größe der Stadt Rheine und zum Umfang der
gemeindlichen Verwaltungsaufgaben stehen.
II. Aufgaben und
Befugnisse
Bei der Neubildung von
Ausschüssen regelt der Rat mit der Mehrheit der Stimmen der Rats-mitglieder
gem. § 58 Abs. 1 GO die Aufgaben und Befugnisse
Die Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse
der Stadt Rheine wurde unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt aktualisiert und
neu beschlossen. Sie ist damit Grund-lage für die weiteren Entscheidungen zur
Ausschussbildung.
III.
Zusammensetzung
Gem. § 58 Abs. 1 GO regelt der
Rat mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die Zu-sammensetzung der
Ausschüsse. Die Ratsmitglieder legen die Mitgliederstärken der Ausschüsse fest.
Gem. § 58 Abs. 3 GO können neben Ratsmitgliedern auch
sachkundige Bürger/innen zu Mit-gliedern der Ausschüsse bestellt werden
IV. Besetzung
Der Gesetzgeber geht in § 50 Abs. 3 GO davon aus, dass
sich alle Ratsmitglieder zur Beset-zung der Ausschüsse auf einen einheitlichen
Wahlvorschlag geeinigt haben, der durch ihren einstimmigen Beschluss angenommen
wird.
Vor der Abstimmung über den gemeinsamen Wahlvorschlag hat sich der Bürgermeister in der Ratssitzung von dem Einvernehmen zu überzeugen, indem er die Fragen stellt, ob es noch weitere Wahlvorschläge gibt und, falls nicht, ob sich alle Ratsmitglieder auf den vorlie-genden Wahlvorschlag geeinigt haben.
Kommt ein solcher einheitlicher Wahlvorschlag für alle bzw. für einige Ausschüsse nicht zustande oder wird der vorliegende einheitliche Wahlvorschlag zu allen oder einigen Ausschüssen von den Ratsmitgliedern nicht einstimmig angenommen, dann ist die Besetzung dieser Ausschüsse gem. § 50 Abs. 3 Satz 2 GO für jeden einzelnen Ausschuss nach den Grundsätzen der Verhältniswahl entsprechend dem mathematischen Proportionalverfahren Hare Niemeyer zu regeln.
Anlage:
Fraktionsantrag vom 06.01.2021: