Betreff
Antrag der Fraktionen CDU und FDP: Planungs- und Baubegleitender Ausschuss Rathauszentrum - Bildung, Festlegung der Aufgaben und Befugniss, Zusammensetzung und Besetzung
Vorlage
046/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.  Bildung

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt gem. § 57 Abs. 1 GO die Bildung des „Planungs- und Baubegleitender Ausschuss Rathauszentrum“

 

 

2.  Festlegung der Aufgaben und Befugnisse

 

Die Ratsmitglieder regeln gem. § 58 Abs. 1 GO die Aufgaben und Befugnisse des o. g. Ausschusses entsprechend der unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt beschlossenen Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine.

 

3.  Zusammensetzung

 

Die Ratsmitglieder beschließen gem. § 58 Abs. 1 GO die Zusammensetzung des Ausschusses wie folgt:

 

Alternative 1

Stimmberechtigte Mitglieder insgesamt

Ratsmitglieder

Sachkundige Bürger

17

9

8

 

 

Alternative 2

Stimmberechtigte Mitglieder insgesamt

Ratsmitglieder

Sachkundige Bürger

21

11

10

 

Bei den Angaben zu den Ratsmitgliedern handelt es sich um Mindestzahlen und zu den sachkundigen Bürgern um Höchstzahlen.

 

 

 

4.  Besetzung

 

Alternative 1:

Die Ratsmitglieder beschließen einstimmig einen einheitlichen Wahlvorschlag über die Besetzung des Ausschusses.

 

Alternative 2:

Da über die Besetzung des Ausschusses kein einheitlicher Wahlvorschlag vorliegt bzw. der einheitliche Wahlvorschlag durch die Ratsmitglieder nicht einstimmig angenommen wurde, stellen die Ratsmitglieder fest, dass die Besetzung des Planungs- und Baubegleitender Ausschuss Rathauszentrum gem. § 50 Abs. 3 Satz 2 GO nach den Grundsätzen der Verhältniswahl in einem Wahlgang zu erfolgen hat und nehmen diesen vor.

Alternative 2.1:

 

17 Mitglieder

 

CDU

 

Mitglied

Vertreter/-in

1

 

 

 

 

 

 

 

alle anderen Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge                                              

2

 

3

 

4

 

5

 

6

 

7

 

8

 

 

 

SPD

 

Mitglied

Vertreter/-in

1

 

 

alle anderen Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge

2

 

3

 

 

 

Grüne

 

Mitglied

Vertreter/-in

1

 

alle anderen Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge

2

 

 

 

FDP

 

Mitglied

Vertreter/-in

1

 

alle anderen Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge

 

 

UWG

 

Mitglied

Vertreter/-in

1

 

alle anderen Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge

 

 

Linke

 

Mitglied

Vertreter/-in

1

 

alle anderen Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge

 

 

BfR

 

Mitglied

Vertreter/-in

1

 

alle anderen Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge

 


 

Alternative 2.2:

 

21 Mitglieder

 

CDU

 

Mitglied

Vertreter/-in

1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

alle anderen Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge

2

 

3

 

4

 

5

 

6

 

7

 

8

 

9

 

10

 

 

 

SPD

 

Mitglied

Vertreter/-in

1

 

 

 

alle anderen Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge

2

 

3

 

4

 

 

 

Grüne

 

Mitglied

Vertreter/-in

1

 

 

alle anderen Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge

2

 

3

 

 

 

FDP

 

Mitglied

Vertreter/-in

1

 

alle anderen Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge

 

 

UWG

 

Mitglied

Vertreter/-in

1

 

alle anderen Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge

 

 

Linke

 

Mitglied

Vertreter/-in

1

 

alle anderen Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge

 

 

BfR

 

Mitglied

Vertreter/-in

1

 

alle anderen Ratsmitglieder in alphabetischer Reihenfolge

 

 


Begründung:

Auf den als Anlage beigefügten Antrag wird verwiesen.

 

I. Bildung der Ausschüsse

Gem. § 57 Abs. 1 GO kann der Rat (hier: der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss mit Ratskompetenz im Rahmen der Delegierung nach § 60 Abs. 2 GO) Ausschüsse bilden, die ihn entlasten und seine Entschei-dungen sachverständig vorberaten. Es steht dem Rat also vorbehaltlich anderer gesetzlicher Bestimmungen frei, ob und welche Ausschüsse er bilden will.

Die Bildung der Ausschüsse erfolgt durch einfachen Mehrheitsbeschluss des Rates. Zahl und Größe der Ausschüsse sollten im Verhältnis zur Größe der Stadt Rheine und zum Umfang der gemeindlichen Verwaltungsaufgaben stehen.

 

 

II. Aufgaben und Befugnisse

Bei der Neubildung von Ausschüssen regelt der Rat mit der Mehrheit der Stimmen der Rats-mitglieder gem. § 58 Abs. 1 GO die Aufgaben und Befugnisse

Die Zuständigkeitsordnung für den Rat und die Ausschüsse der Stadt Rheine wurde unter dem vorherigen Tagesordnungspunkt aktualisiert und neu beschlossen. Sie ist damit Grund-lage für die weiteren Entscheidungen zur Ausschussbildung.

 

 

III. Zusammensetzung

Gem. § 58 Abs. 1 GO regelt der Rat mit der Mehrheit der Stimmen der Ratsmitglieder die Zu-sammensetzung der Ausschüsse. Die Ratsmitglieder legen die Mitgliederstärken der Ausschüsse fest.

Gem. § 58 Abs. 3 GO können neben Ratsmitgliedern auch sachkundige Bürger/innen zu Mit-gliedern der Ausschüsse bestellt werden

 

 

IV. Besetzung

Der Gesetzgeber geht in § 50 Abs. 3 GO davon aus, dass sich alle Ratsmitglieder zur Beset-zung der Ausschüsse auf einen einheitlichen Wahlvorschlag geeinigt haben, der durch ihren einstimmigen Beschluss angenommen wird.

Vor der Abstimmung über den gemeinsamen Wahlvorschlag hat sich der Bürgermeister in der Ratssitzung von dem Einvernehmen zu überzeugen, indem er die Fragen stellt, ob es noch weitere Wahlvorschläge gibt und, falls nicht, ob sich alle Ratsmitglieder auf den vorlie-genden Wahlvorschlag geeinigt haben.

Kommt ein solcher einheitlicher Wahlvorschlag für alle bzw. für einige Ausschüsse nicht zustande oder wird der vorliegende einheitliche Wahlvorschlag zu allen oder einigen Ausschüssen von den Ratsmitgliedern nicht einstimmig angenommen, dann ist die Besetzung dieser Ausschüsse gem. § 50 Abs. 3 Satz 2 GO für jeden einzelnen Ausschuss nach den Grundsätzen der Verhältniswahl entsprechend dem mathematischen Proportionalverfahren Hare Niemeyer zu regeln.


Anlage:

Fraktionsantrag vom 06.01.2021: