Betreff
Bedarfsfeststellung nach dem Kinderbildungsgesetz für das Kindergartenjahr 2021/2022
Vorlage
052/21
Aktenzeichen
II .11 - kös
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen für jede einzelne Kindertageseinrichtung (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2021/2022 zu.

 

  1. Gleichzeitig wird den Trägern im Vorgriff auf den noch zu erstellenden Bewilligungsbescheid das notwendige Budget garantiert, um auf dieser Basis zeitnah die Betreuungsverträge mit den Eltern schließen zu können.

 

  1. Der Jugendhilfeausschuss erteilt der Verwaltung des Jugendamtes den Auftrag, kommende Änderungen für das Kindergartenjahr 2021/22 zu prüfen und im Einvernehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen bei der Belegung zu berücksichtigen.

 

4.      Der Jugendhilfeausschuss stimmt dem von der örtlichen Jugendhilfeplanung ermittelten Bedarf an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege (300 Plätze für U3-Kinder und 10 Plätze für Ü3 Kinder), die von 90 Kindertagespflegepersonen angeboten werden, zu.

 

5.      Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass U3-Plätze, die im Rahmen der U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, vorrangig mit Kindern unter drei Jahren zu belegen sind. Die in der Vorlage geschilderte Einzelfallentscheidung in der Kita St. Antonius ist Ergebnis der Jugendhilfeplanung.

 

 


Begründung:

 

Das Anmeldeverfahren für die Kindertagesbetreuung wurde erstmals mit der Software Kitaplaner durchgeführt. Auf der vom Kreis Steinfurt angebotenen Plattform STEP konnten die Eltern ihre Anmeldungen abgeben.

 

Nach Abschluss der Anmeldephase Mitte November 2020 haben die 46 Kindertageseinrichtungen in Rheine ihre vorliegenden Anmeldungen mit den Aufnahmekriterien abgeglichen und unter Berücksichtigung der Elternprioritäten eine Vorauswahl getroffen.

 

Nach der Vorauswahl durch die Kitas hat das Jugendamt mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen in Rheine zur Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2021/2022 Budgetgespräche geführt. Ziel dieser Gespräche war, unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen möglichst viele Elternwünsche zu berücksichtigen. Dieses ist in sehr vielen, aber nicht in allen Fällen gelungen. Zum anvisierten Stichtag 8. Februar 2021 haben rund 840 Kinder von den Kindertageseinrichtungen ein Platzangebot erhalten.

 

Die 30 Ü3-Kinder und 150 U3-Kinder, denen am 8. Februar 2021 kein Platzangebot in einer ihrer Wunschkita gemacht werden konnte, haben vom Jugendamt Hinweise auf weitere Betreuungsmöglichkeiten erhalten.

 

In zahlreichen Fällen ist es gelungen, diese Kinder auf die noch vorhandenen freien Plätze zu vermitteln, wenn zum Beispiel die angebotenen Plätze nicht angenommen werden. Diese nachgelagerten Vermittlungen sind ein sehr dynamischer Prozess. Auch muss in einigen Fällen der Betreuungsumfang dem zwischenzeitlich geänderten Bedarf angepasst werden. Alle vorliegenden Änderungen sind in dem Budgetvorschlag eingearbeitet.

 

Neben dem Ziel, möglichst umfangreich den Betreuungsbedarfen der Eltern entgegenzukommen, achtet das Jugendamt darauf, möglichst eine gleichmäßige Auslastung der Kitas in Rheine zu erreichen. Da in einigen Stadtteilen die Nachfrage das Angebot übersteigt, kann nicht immer auf eine Überbelegung einer Kita verzichtet werden, auch wenn in benachbarten Stadtteilen Reserven vorhanden sind. Andere Gründe für eine Überbelegung einzelner Kindertageseinrichtungen sind in der jeweiligen Altersstruktur zu suchen. Wenn nur wenige Kinder die Kindertageseinrichtung Richtung Grundschule verlassen, gleichzeitig aber wegen einer Zweckbindung U3-Kinder aufgenommen werden müssen, führt das zu einer Überbelegung. Auch die Aufnahme von Geschwisterkindern führt in Einzelfällen zu Überbelegungen.

 

So lässt es sich nicht immer vermeiden, dass eine Kita überbelegt ist, die benachbarte Kita aber noch über freie Plätze verfügt. Die Überbelegung der Einrichtungen im Bereich der Ü3-Kinder hat sich wie folgt entwickelt:

 

 

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

2021/22

Kitas mit Überbelegung

25

30

33

30

29

davon maximale Überbelegung

11

10

20

13

18

Plätze durch Überbelegung

72

95

93

86

102

 

 

Während es bei den Ü3-Kindern gelungen ist, zumindest in zumutbarer Entfernung einen Betreuungsplatz anzubieten, werden nicht alle U3-Kinder einen Betreuungsplatz in einer Kita erhalten. Zum jetzigen Zeitpunkt erhalten 74 zweijährige Kinder und 76 einjährige Kinder keinen Kitaplatz.

 

 

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

2021/22

Absagen für U3-Kinder

120

149

113

120

150

 

 

Auch wenn 150 Eltern für ihre U3-Kinder keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bekommen, kann für diese Personengruppe der Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung alternativ durch ein Angebot in der Kindertagespflege abgedeckt werden. Das Jugendamt hat die betroffenen Eltern schon auf diese alternative Betreuungsform hingewiesen. Neben diesen Kindern, die keine Zusage in einer Kita erhalten, melden viele Eltern ihre Kinder direkt bei der Kindertagespflege an. Insgesamt kalkuliert die Jugendhilfeplanung mit 300 Betreuungsplätzen für U3-Kinder in der Kindertagespflege. Hinzukommen 10 Betreuungsplätze für Ü3-Kinder in der Kindertagespflege, die aus unterschiedlichen Gründen noch keine Kita besuchen. Die Betreuung in der Kindertagespflege wird derzeit von 90 Kindertagespflegepersonen wahrgenommen (vgl. Ziffer 4 des Beschlussvorschlages).

 

 


 

Entwicklung der Platzzahlen und der wöchentlichen Betreuungsumfänge
im Vergleich der letzten Kindergartenjahre                                      

 

 

 

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

2021/22

U3

25 Std.

71

82

86

77

120

 

35 Std.

269

310

370

403

354

 

45 Std.

187

166

191

200

190

 

Summe

527

558

647

680

664

 

 

 

 

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

2021/22

Ü3

25 Std.

215

253

241

189

209

 

35 Std.

981

994

1016

1019

1048

 

45 Std.

888

906

967

1055

1075

 

Summe

2084

2153

2224

2263

2332

 

 

 

Um die Entwicklung bei den gebuchten Betreuungsumfängen besser betrachten zu können, werden sie nachfolgend prozentual dargestellt.

 

 

 

 

2017/18

2018/19

2019/20

2020/21

2021/22

U3

25 Std.

13,5 %

14,7 %

13,3 %

11,3 %

18,1 %

 

35 Std.

51,0 %

55,6 %

57,2 %

59,3 %

53,3 %

 

45 Std.

35,5 %

29,7 %

29,5 %

29,4 %

28,6 %

 

Summe

100 %

100 %

100 %

100 %

100 %

 

 

 

 

 

 

 

Ü3

25 Std.

10,3 %

11,7 %

10,8 %

8,4 %

9,0 %

 

35 Std.

47,1 %

46,2 %

45,7 %

45,0 %

44,9 %

 

45 Std.

42,6 %

42,1 %

43,5 %

46,6 %

46,1 %

 

Summe

100 %

100 %

100 %

100 %

100 %

 

 

Während im U3-Bereich die Nachfrage zu den höheren Stundenumfängen rückläufig ist, hat sich die Verteilung der 25, 35 oder 45 Std.-Verträge bei den Ü3-Kindern kaum verändert. Der Anstieg der letzten Jahre ist zurzeit nicht gegeben. Über die Ursachen kann nur spekuliert werden. Eventuell mag es an der Corona-Pandemie liegen.

 

 

Verteilung der Betreuungsplätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen

 

Zur Verteilung der Betreuungsplätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen.

 

Mit dieser Auflistung wird der aktuelle Planungsstand wiedergegeben. Aufgrund dieses Planungsstandes erhalten die Träger der Kindertageseinrichtungen monatliche Abschlagszahlungen. Dieser Planungsstand wird jedoch durch unterjährige Änderungen (Zuzüge, Wegzüge, Betreuungsumfang) in der Ist-Abwicklung nie eins zu eins umgesetzt. Jede unterjährige Anpassung hat finanzielle Auswirkungen, da die tatsächliche Belegung einer Kindertageseinrichtung die Grundlage für die spätere Endabrechnung bildet.

 

Das Landesjugendamt hat die örtlichen Jugendämter darauf hingewiesen, dass der Budgetbeschluss für die unterjährigen Änderungen eine Ermächtigungsgrundlage ausweisen sollte. Die Ziffer 3 des Beschlussvorschlages beruht auf dieser Vorgabe.

 

 

 

Mit Zweckbindung versehene U3-Plätze sind vorrangig mit Kindern unter drei Jahren zu belegen

 

In den vergangenen Jahren wurde der Ausbau der U3-Plätze mit Investitionsmitteln des Bundes und des Landes gefördert. Die ausschließlich auf den U3-Ausbau gerichteten Programme sind inzwischen soweit abgeschlossen und die Plätze entsprechend geschaffen. Um den Jugendämtern und Trägern mehr Flexibilität in der Belegungsstruktur von U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen, sollen diese Plätze künftig im Einzelfall auch mit überdreijährigen Kindern belegt werden können. Dies ist im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung zu entscheiden und unterliegt damit der Steuerungs- und weiteren Planungsverantwortung der örtlichen Jugendämter.

 

Diese Flexibilität wurde mit dem neuen § 55 Abs. II in das KiBiz aufgenommen. Voraussetzung ist allerdings, dass im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung jährlich neu entschieden wird, dass sie grundsätzlich vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden (vgl. Ziffer 5 des Beschlussvorschlages).

 

Für das kommende Kitajahr 2021/22 ist folgende Einzelfallentscheidung notwendig:

 

Dem Träger der Kita St. Antonius wurde im Jahr 2010 eine Zuwendung zur Schaffung von 12 U3 Plätzen mit einer Zweckbindung von 20 Jahren gewährt, damit zweimal die Gruppenform I angeboten werden kann.

 

Im Sommer 2014 wurde an der Kita St. Antonius zusätzlich ein mobiles Raumsystem aufgestellt, in dem eine weitere Gruppenform III eingerichtet wurde. Diese Gruppenform III läuft zum 31.07.2021 aus. Anstelle des mobilen Raumsystems wird ein fester Anbau für eine Gruppenform II geschaffen, die zum 01.08.2021 in Betrieb gehen soll.

 

Der Wechsel der Gruppenformen von Gf III zu Gf II führt auf Grund der derzeitigen Altersstruktur der Kinder leider dazu, dass bis zu 9 Kinder die Kita Ende Juli 2021 verlassen müssten. Dieses möchte weder das Jugendamt noch der Träger der Kita den betroffenen Familien zumuten. Erschwerend kommt hinzu, dass ein Wechsel in Nachbarkitas nicht möglich ist, da alle Kitas im Stadtteil schon bis zum gesetzlichen Maximum überbelegt sind.

 

Um den Übergang in der Gruppenstruktur zu ermöglichen und gleichzeitig die Versorgung der Ü3-Kinder sicherstellen zu können, ist es notwendig, einmalig eine der beiden Gruppenformen I in eine Gruppenform III umzuwandeln.

 

Im Folgejahr ist die Altersstruktur in der Kita deutlich besser. Zum Sommer 2022 verlassen 23 angehende Schulkinder die Kita, so dass sich dann die Problematik mit den Verbleiberkindern ausgewachsen hat und die Kita wieder die 12 U3-Plätze in 2 Gruppenformen I anbieten kann.

 

Der vorübergehende Verzicht auf 6 von 12 U3- Plätzen in den beiden bisherigen Gruppenformen I führt zu keiner Einschränkung im tatsächlichen Angebot für die U3-Kinder, da noch nicht einmal für die 6 U3 Plätze in der dann verbleibenden Gruppenform I ausreichende Anmeldungen vorliegen. Die neue Gruppenform II wird allein wegen der großen Nachfrage nach Betreuungsplätzen für einjährige Kinder (U2) alle Plätze vergeben, aber für die 2jährigen Kinder gibt es im kommenden Kitajahr 2021/22 einen Nachfragerückgang.

 

Der Stadtteil, in dem die Kita St. Antonius liegt, weist einen extrem schwachen Jahrgang der 2jährigen Kinder aus, der den Einbruch in der Nachfrage nach U3-Pätzen erklärt.

 

Jahr

2016

2017

2018

2019

2020

Kinder

38

34

40

23

34

 

 

Angesichts der nicht vorhandenen Nachfrage nach U3-Plätzen in der Gruppenform I und des großen Bedarfes an Ü3-Plätzen wird im Rahmen der Jugendhilfeplanung für die Kita St. Antonius nur eine Gruppenform I eingerichtet (vgl. auch Anlage 1).

 

 

Finanzielle Auswirkungen

 

Die Bruttobetriebskosten für das Kindergartenjahr

2021/22 betragen insgesamt                                                                      30.736.510 €.

 

Nach Abzug der gesetzlichen Trägeranteile in Höhe von                           2.737.420 €

verbleiben gesetzliche Betriebskostenzuschüsse in Höhe von                27.999.090 €

die im Haushaltsplan 2021 berücksichtigt wurden.

 

Die Trägeranteile sind je nach Trägerschaft wie folgt gestaffelt:

 

Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen                                                      10,3 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger                            7,8 %

Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen                                           3,4 %

 

Die Trägeranteile werden nach dem „Rheiner Modell“ ganz oder

teilweise von der Stadt Rheine übernommen.
Für das Kindergartenjahr 2021/22 werden sie mit                                       1.893.230 €

kalkuliert und sind im Haushalts-/ Finanzplan veranschlagt.

 

Zur Refinanzierung der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse

erhält die Kommune Landeszuschüsse. Für das Kindergartenjahr

2021/22 wird mit                                                                                          16.145.210 €

kalkuliert.

 

Zusätzlich werden Elternbeiträge erhoben. Hier wurden im

Rahmen der Haushaltsplanung                                                                     2.230.000 €

veranschlagt.