Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Einführung und
Verpflichtung der sachkundigen Bürger/-innen
Gem. § 58 Abs. 2 - 4 GO in Verbindung mit 67 Abs. 3 GO
werden die sachkundigen Bürger/-innen in der konstituierenden Sitzung der
Ausschüsse von dem Ausschussvorsitzenden eingeführt und in feierlicher Form zur
gesetzmäßigen und gewissenhaften Wahrnehmung ihrer Aufgaben verpflichtet.
Vorschlag
für den Wortlaut der Verpflichtung:
"Ich verpflichte mich,
dass ich meine Aufgaben nach bestem Wissen und Können wahrnehmen, das
Grundgesetz, die Verfassung des Landes und die Gesetze beachten und meine
Pflichten zum Wohle der Stadt Rheine erfüllen werde.
So wahr mir Gott helfe."
Der
Zusatz "So wahr mir Gott helfe" ist nicht verpflichtend, sondern
freiwillig.