Betreff
Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 16.12.2020 - Kommunales Klimaanpassungskonzept
Vorlage
068/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag

 

der Antragsteller:

1.      Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt die Erstellung einer Stadtklimaanalyse und Klimafunktionskarte nach VDI 3787, Bl.11

2.      Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt die Anpassung des Masterplan Grün an die Anforderungen zum Erhalt eines erträglichen Stadtklimas

3.      Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt die Neubewertung aller in Planung befindlicher Projekte, im Hinblick auf die Berücksichtigung der Klimafolgenprävention zum Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger.

 

 

der Verwaltung:

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung mit der Prüfung inwieweit die Einbindung von Klimafunktionskarten in das Qualitätsmanagementsystem des European Climate Adaptaion Award Zertifizierungsverfahrens möglich und sinnvoll ist. Das Ergebnis ist dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz vorzulegen.

 

 


Begründung:

 

Auf den als Anlage beigefügten Antrag wird verwiesen.

 

Sollte dem Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN entsprochen werden, ist der Beschlussvorschlag dahingehend zu ergänzen, dass im Haushaltsplan 2021 die Mittel in der Produktgruppe 58 „Umwelt und Klimaschutz“ im Ergebnisplan (Berichtszeile 13 „Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen“) um 75.000 EUR zu erhöhen. Es wird diesbezüglich auf den Änderungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom 05.02.2021 zum Haushaltsplanentwurf 2021 bis 2024 verwiesen.

 

 

 

Stellungnahme der Verwaltung:

 

1. Erstellung einer Stadtklimaanalyse und Klimafunktionskarte nach VDI 3787, Bl.1

Die Stadt Rheine sieht die Relevanz einer Analyse der Auswirkungen des Klimawandels ebenfalls. Entsprechend der politischen Beschlüsse des Jahres 2019 zu den Themen „Klimanotstand“ und „Qualitätsmanagementsysteme“ hat die Stadt Rheine die Teilnahme am European Climate Adaptation Award Zertifizierungsverfahren (eca) angestrebt und ist diesem im Mai 2020 beigetreten. Das noch neue Qualitätsmanagementsystem wurde in Anlehnung an den European Energy Award (eea) durch die B.&S.U. Beratungs- und Service-Gesellschaft Umwelt mbH aus Berlin entwickelt. Eine Erprobungsphase unter der Bezeichnung eea+ wurde in 2019 abgeschlossen. Offiziell gestartet ist der eca erst im Jahr 2020, so dass Rheine bundesweit zu den ersten Akteuren gehört. Der Prozess des eca wird vom Bereich Umwelt, Klimaschutz und Grünplanung geleitet. Der Arbeitskreis zum eca besteht aus Vertretern der Verwaltung und Tochtergesellschaften. Weitere Akteure werden im Einzelfall integriert. 

Im ersten Schritt des eca wird durch die Stadt Rheine eine Klimawirkanalyse (KWA) durchgeführt. Ziel dieser KWA ist die Betrachtung und Bewertung der Kommune hinsichtlich ihrer Betroffenheit durch Extremwetterereignisse wie Starkregen, Hitzeperioden, Sturm oder auch Trockenheit. Diese qualitative Analyse der Exposition und Sensitivität soll den Handlungsbedarf in der Stadt Rheine sichtbar machen und bildet so die Grundlage für einen strukturellen und fachlichen Anpassungsprozess. Die Erstellung dieser KWA wird anhand des eca-Maßnahmenkatalogs durchgeführt und von einem externen Fachbüro begleitet. Bereits vorhandene Erkenntnisse, z.B. aus dem Masterplan Grün und dem Masterplan 100% Klimaschutz werden einbezogen. Diese Analyse soll bis zum 3. Quartal 2021 abgeschlossen sein. Im weiteren Verlauf wird dann ein Klimaanpassungspolitisches Aktivitätenprogramm erarbeitet und dessen Umsetzung vorbereitet. Analog zum eea wird zum eca-Prozess im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz Bericht erstattet.

Die Stadt Rheine führt mit dem European Climate Award aktuell eine qualifizierte Analyse der Klimaresilienz durch. Darüber hinaus wird im weiteren eca-Prozess und in Rücksprache mit der Stadtplanung geprüft, inwiefern die Erstellung von Klimafunktionskarten sinnvoll integriert werden kann und welche Aspekte auch für konkrete planerische Prozesse genutzt werden können. Das Ergebnis wird im STUK vorgestellt, dort kann über das weitere Vorgehen beraten werden. Mögliche entstehende Kosten können aus dem Budget  der Stadtplanung (Konto 5101/529100) getragen werden, eine Änderung des Haushaltsentwurfes ist nicht erforderlich.

 

2. Anpassung des Masterplan Grün an die Anforderungen zum Erhalt eines erträglichen Stadtklimas

Der Masterplan Grün wurde im Jahr 2019 fertiggestellt und durch den Rat der Stadt Rheine am 24.09.2019 (312/19) einstimmig beschlossen. Es wurde beschlossen, dass der Masterplan Grün als Grundlage und Leitlinie für künftige Entscheidungen der Stadtentwicklung heranzuziehen ist. Geographisch analysiert der Masterplan Grün die Kernstadt sowie angrenzende Bereiche. Die Ortslagen im Außenbereich wurden nicht einbezogen, da hier zum einen umfangreiche Grünstrukturen vorhanden sind, zum anderen der Einfluss durch städtischen Maßnahmen begrenzt ist und die rechtlichen Ausgaben durch den Landschaftsplan auf Kreiseben gesteuert werden. Genannte Maßnahmen werden umgesetzt und kontinuierlich fortgeschrieben.

Die von der Antragstellerin beantragten Anforderungen zum Erhalt eines erträglichen Stadtklimas ist  Sicht der Verwaltung im Masterplan bereits enthalten. So wird in Kapitel 4 des Masterplans Grün die Gesamtstädtische Grünstrategie dargestellt. Mit den Verbindungen und Knotenpunkten des Grünrings werden Maßnahmenpakete sowie Maßnahmenschwerpunkte benannt. Konkrete Projekte finden sich in der Übersicht von M1 – M19. So soll beispielsweise mit dem Maßnahmenpakte M4 soll die Dach- und Fassadenbegrünung gestärkt werden. Hier geht die Verwaltung mit gutem Beispiel voran und hat bereits erste Gründächer (Radstation, Edith-Stein-Schule) realisiert. Des Weiteren sind Entsiegelungsmaßnahmen in der Innenstadt und Begrünungsmaßnahmen in den besonders verdichteten Bereichen integriert. Dafür wurden in 2021 bereits Anträge im Rahmen des Sonderprogramms „Klimaresilienz in Kommunen“ (Coole öffentliche Räume) gestellt. Der Punkt Klimaanpassung ist also bereits heute im Masterplan Grün enthalten. 

Neue Aspekte, welche sich u.a. durch den European Climate Adaptation Award ergeben, sollten im Rahmen einer Fortschreibung in den Maßnahmenkatalog des Masterplan Grün aufgenommen werden.

 

3. Neubewertung aller in der Planung befindlicher Projekte, im Hinblick auf die Berücksichtigung der Klimafolgenprävention zum Schutz der Gesundheit unserer Bürgerinnen und Bürger

 

Es ist aus dem Antrag nicht ersichtlich, welche Art von Projekten der Stadt Rheine gemeint sind.

Mit der Konkretisierung der Beschlüsse zum Klimanotstand (284/19) wurde die Stadtverwaltung im Oktober 2019 damit beauftragt, bei allen stadteigenen Projekten in den Bereichen Hochbau, Gebäudeunterhaltung, Bauleitplanung, Quartiersentwicklung sowie Verkehrsplanung und ÖPNV den Bereich Umwelt, Klimaschutz und Grünplanung frühzeitig einzubinden. Vorlagen für den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz sowie für den Bau- und Mobilitätsausschuss sind auf ihre Klimaauswirkungen hin zu prüfen und ein entsprechender Passus („Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz“) in die jeweilige Vorlage aufzunehmen. Die Verwaltung geht darum davon aus, dass die politischen Beschlüsse die Aspekte des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung in die Abwägung dazu miteinbezogen haben.