Betreff
Bericht zum Ausführungsstand des Gleichstellungsplans für die Stadt Rheine 2018 - 2023
Vorlage
072/21
Aktenzeichen
FB 7 - 0.2.9.1.3
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bericht zum Ausführungsstand des Gleichstellungsplanes für die Stadt Rheine 2018 – 2023 wird in der Fassung zur Kenntnis genommen, wie er dieser Vorlage als Anlage 1 beigefügt ist.

 


Begründung:

Der Gleichstellungsplan (GSP) für die Stadtverwaltung Rheine 2018 – 2023 ist mit Ratsbeschluss am 02.05.2018 in Kraft getreten. Nach zwei Jahren ist die Zielerreichung des GSP zu überprüfen (§ 5 Abs. 7 Landesgleichstellungsgesetz (LGG) und Ziffer 4.3 des GSP der Stadt Rheine).

 

Wird erkennbar, dass die festgelegten Planziele innerhalb der Laufzeit nicht erreicht werden, sind die Maßnahmen anzupassen bzw. zu ergänzen. Die ergänzenden bzw. angepassten Maßnahmen sind vom Rat der Stadt Rheine zu beschließen (§ 5 Abs. 7 S. 3 i. V. m. Abs. 4 LGG).

 

Der Bericht zum Ausführungsstand des Gleichstellungsplanes für die Stadt Rheine 2018 - 2023 mit den statistischen Auswertungen in den einzelnen Vergleichsgruppen ist als Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. In dem Bericht zum Ausführungsstand des Gleichstellungsplanes sind bestimmte kritische Handlungsfelder ausgewertet und beurteilt. In den Handlungsfeldern, in denen die Zielerreichung kritisch ist, wurde geprüft, ob ergänzende bzw. angepasste Maßnahmen notwendig sind. Weitgehend kann davon ausgegangen werden, dass die vorhandenen und angewendeten Maßnahmen zur Zielerreichung greifen.

 

Der Bericht zum Ausführungsstand des Gleichstellungsplanes für die Stadt Rheine 2018 – 2023 wurde in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten erstellt.

 

Die Beteiligung des Personalrates ist in dessen Sitzung am 04. März 2021 erfolgt.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Bericht zum Ausführungsstand des Gleichstellungsplanes für die Stadt Rheine 2018 - 2023