Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bericht
zum Ausführungsstand des Gleichstellungsplanes für die Stadt Rheine 2018 – 2023
wird in der Fassung zur Kenntnis genommen, wie er dieser Vorlage als Anlage 1
beigefügt ist.
Begründung:
Der
Gleichstellungsplan (GSP) für die Stadtverwaltung Rheine 2018 – 2023 ist mit
Ratsbeschluss am 02.05.2018 in Kraft getreten. Nach zwei Jahren ist die
Zielerreichung des GSP zu überprüfen (§ 5 Abs. 7 Landesgleichstellungsgesetz
(LGG) und Ziffer 4.3 des GSP der Stadt Rheine).
Wird erkennbar,
dass die festgelegten Planziele innerhalb der Laufzeit nicht erreicht werden,
sind die Maßnahmen anzupassen bzw. zu ergänzen. Die ergänzenden bzw.
angepassten Maßnahmen sind vom Rat der Stadt Rheine zu beschließen (§ 5 Abs. 7
S. 3 i. V. m. Abs. 4 LGG).
Der Bericht zum
Ausführungsstand des Gleichstellungsplanes für die Stadt Rheine 2018 - 2023 mit
den statistischen Auswertungen in den einzelnen Vergleichsgruppen ist als
Anlage 1 dieser Vorlage beigefügt. In dem Bericht zum Ausführungsstand des
Gleichstellungsplanes sind bestimmte kritische Handlungsfelder ausgewertet und
beurteilt. In den Handlungsfeldern, in denen die Zielerreichung kritisch ist,
wurde geprüft, ob ergänzende bzw. angepasste Maßnahmen notwendig sind.
Weitgehend kann davon ausgegangen werden, dass die vorhandenen und angewendeten
Maßnahmen zur Zielerreichung greifen.
Der Bericht zum
Ausführungsstand des Gleichstellungsplanes für die Stadt Rheine 2018 – 2023
wurde in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten erstellt.
Die Beteiligung
des Personalrates ist in dessen Sitzung am 04. März 2021 erfolgt.
Anlagen:
Anlage 1: Bericht zum Ausführungsstand des Gleichstellungsplanes für die Stadt Rheine 2018 - 2023