Beschlussvorschlag
der
Antragsteller:
Der Haupt-,
Digital und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt die Vergabe eines
Gutachtens zu den sozialen Effekten der Wohnraumentwicklung und -planung in
Rheines Stadtteilen und Quartieren.
der
Verwaltung:
1.
Der
Haupt-, Digital und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt, dem Antrag der
Fraktion Bündnis 90/die Grünen zur gutachterlichen Untersuchung sozialer
Effekte der Wohnraumentwicklung nur in so weit zu folgen, dass die im Antrag
formulierten Fragestellungen zum einen im Rahmen der bereits laufenden
Untersuchungen zum Wohnraumversorgungskonzept und zum anderen als Bestandteil
der konkreten Planungsverfahren behandelt werden. Ein gesondertes Gutachten
soll jedoch nicht erstellt werden.
2.
Der
Haupt-, Digital und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt weiterhin, dass
die Fragestellungen auf der im Wohnraumversorgungskonzept zugrunde gelegten
Bezirksebene – Gliederung in 10 Bezirke – behandelt werden. Die Fragestellungen
sollen ergänzend und bei Bedarf weitergehend im Zusammenhang mit der
Aufstellung von Bebauungsplänen eingebunden werden.
Begründung:
Auf den als Anlage
beigefügten Antrag wird verwiesen.
Stellungnahme der Verwaltung zum Antrag:
Die im Antrag von
Bündnis 90/die Grünen aufgeworfenen Fragen beziehen sich auf wichtige Eckpunkte
und Zielsetzungen der Wohnraumschaffung und –entwicklung in Rheine. Sie sind
daher auch bereits elementarer Bestandteil der derzeit laufenden Untersuchungen
und Ausarbeitungen zum Wohnraumversorgungskonzept. Dieses beinhaltet auch schon
die quantitativen Anforderungen und insbesondere auch qualitative,
gesellschaftlich-soziale und wirtschaftliche Fragestellungen. Ein zusätzliches
Gutachten hält die Verwaltung für nicht erforderlich.
Die im
Wohnraumversorgungskonzept enthaltenen Zielsetzungen – Schaffung von
ausreichendem, bedarfsgerechtem und bezahlbarem Wohnraum – enthalten als
Querschnittaufgabe – analog z. B. zur Frage einer umwelt- und klimagerechten
Wohnraumentwicklung – auch die damit verbundenen gesellschaftlichen und
sozialen Aspekte. Daher wird das Konzept zwar federführend vom Produkt Stadtplanung
betreut, die Inhalte werden aber unter Einbindung und Mitwirkung aller
betroffenen Fachstellen und insbesondere auch des Fachbereichs 8 „Schulen,
Soziales, Integration und Migration“ erarbeitet.
zu Frage 1 – Gegenwärtige Siedungsdichte, Wohnraumstruktur
und Sozialstruktur der Wohnbevölkerung im Vergleich der Quartiere
Fragen zur Siedlungsdichte, Wohnraumstruktur, Wanderungsbewegungen und Sozialstruktur werden innerhalb des Wohnraumversorgungskonzeptes auf Ebene einer 10-teiligen Gliederung der Stadt Rheine behandelt. Darüber hinaus wird in zehn „Stadtteilsteckbriefen“ auf die Wohnraumbedarfe, Gebäudestrukturen sowie Flächenreserven zur Entwicklung neuer Wohngebiete der einzelnen Stadtteile eingegangen.
Eine weitere Differenzierung der Stadtteile von 10 auf 24 ist auf der Bearbeitungshöhe eines Wohnraumversorgungkonzeptes nicht zielführend und würde auch keine tiefergehenden neuen Erkenntnisse ermöglichen.
zu Frage 2 – soziale Auswirkungen sind von den aktuellen
Wohnraumplanungen auf die Quartiere
Die Anregung, die Ergebnisse des Wohnraumversorgungskonzeptes mit den turnusmäßig aktualisierten Daten der Sozialberichterstattung abzugleichen und zu verschneiden, ist zu begrüßen.
Ergänzend zur unter Frage 1 genannten Vorgehensweise auf Bezirksebene (10er-Gliederung) im Wohnraumversorgungskonzept schlagen wir daher folgendes Vorgehen vor:
Im Vorfeld der Entwicklung eines Wohngebietes (Bebauungsplan) aus dem Arbeitsprogramm der Stadtplanung werden die Daten des Fachbereiches 8 - Schulen, Soziales, Migration und Integration - analysiert und erörtert. Auf Grundlage der sich ergebenden Hinweise und der statistischen Daten z. B. der angrenzenden Stadtteile wird ein auf das Wohngebiet zugeschnittenes Nutzungs- und Bebauungskonzept entwickelt und bspw. die Wohndichte oder -form bestimmt.
Diese Vorgehensweise bietet die Möglichkeit einer strukturellen und stets aktualisierten Entwicklung der Gebiete, um bspw. sozialräumliche Segregation zu vermeiden oder ihr entsprechend entgegenzuwirken. Durch die Zusammenarbeit des Fachbereiches 5 - Planen und Bauen – mit dem Fachbereich 8 - Schulen, Soziales, Migration und Integration - wird eine Übernahme in die Arbeitsstruktur der Verwaltung sichergestellt.
Darüber hinaus findet eine vertiefende Bearbeitung von Stadtteilen z. B. in Projekten der Sozialen Stadt statt (Dorenkamp/ Schotthock).
Ebenso wie die Bestandsaufnahme unter Frage 1 halten wir dieses iterative, konkrete Vorgehen für zielführender als die Beauftragung eines externen Gutachtens, welches zwangsläufig eine reine Momentaufnahme zur Analyse und Ermittlung von 24 Stadtteilprofilen darstellen würde.
zu Frage 3 – Maßnahmen bzgl. Entmischungs- und
Segregationstendenzen / mögliche soziale und fiskalische Folgen einer
Nichtbeachtung
Ergänzend zum vorhergehenden
Vorschlag zum Vorgehen i. S. Einbindung sozialer Aspekte bei der
Wohnraumentwicklung wird das Wohnraumversorgungskonzept Vorschläge für
Maßnahmen und Instrumente beinhalten, die insbesondere auch einer Durchmischung
und Belebung von Wohnquartieren dienen. Beispielhaft seien hier Quotierungen
und Anteilsfestlegungen für verschiedene Wohnformen und –angebote bei allen
Wohnbaulandentwicklungen genannt (Anteile für MFH, öffentlich geförderten
Wohnraum oder verdichtete EFH).
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Fraktion Bündnis 90/die Grünen vom 05.02.2021