Betreff
Wahl der Delegierten für die Vertretung des Integrationsrates Rheine beim Landesintegrationsrat NRW
Vorlage
089/21
Aktenzeichen
II-FB 8.10-hf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Integrationsrat wählt folgende Mitglieder als Delegierte bzw. Ersatzdelegierte für den Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen

 

Delegierte(r) Hauptausschuss: ________________________________________________________

Ersatzdelegierte(r): ___________________________________________________________________

 

Die zwei gewählten Delegierten nehmen gleichzeitig die Funktion als Vertreter(in) in der Mitgliederversammlung wahr.

 


Begründung:

 

Der Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen ist das demokratisch legitimierte Vertretungsorgan der Integrationsräte in NRW. Im Februar 2012 wurde er mit der Verabschiedung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes gesetzlich verankert. Als Landesverband wurde er damit institutionalisiert und seine Rechte konkretisiert. So verpflichtet sich das Land, den Landesintegrationsrat bei der Erfüllung der Integrationsaufgaben anzuhören.

 

Der Landesintegrationsrat NRW vertritt die Interessen der Migrantinnen und Migranten in zahlreichen Institutionen und Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen. Vom Landtag wird er aufgefordert, Stellungnahmen zu Themen einzureichen, die integrationspolitische Bereiche berühren. Der Landesintegrationsrat initiiert darüber hinaus einige Fragestellungen selbst.

 

 

Rheine ist Mitglied des Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen. Jedes Mitglied entsendet Delegierte zu den Mitgliederversammlungen und zum Hauptausschuss (Erläuterung siehe unter B).

 

 

  1. Die Satzung des Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen bestimmt in ihrer derzeit gültigen Fassung vom 10.11.2018 (Auszug)

 

§ 6 Mitgliederversammlung

 

  1. Die Mitglieder werden durch ihre Delegierten vertreten, die direkt gewählte Integrationsratsmitglieder oder in den Integrationsrat entsandte Ratsmitglieder der Integrationsräte sind. Stellvertretende Mitglieder des Integrationsrates können nicht als Delegierte für die Mitgliederversammlung des Landesintegrationsrates NRW benannt werden. …

 

  1. Jedes Mitglied entsendet:

- für bis zu 5.000 ausländische Einwohner/innen eine/n Delegierten,

- für über 5.000 bis zu 20.000 ausländische Einwohner/innen eine/n weitere/n Delegierte/n,

- für jeweils weitere angefangene 20.000 ausländische Einwohner/innen eine/n weitere/n Delegierte/n.

  1.  Für die Delegierten können die Mitglieder Ersatzdelegierte benennen.

 

 

 

§ 7 Hauptausschuss

 

1. Der Hauptausschuss besteht aus

- je einem/einer vom jeweiligen Integrationsrat entsandten Vertreter/in.

- die Mitglieder können jeweils eine/n Ersatzdelegierte/n benennen.

- die Delegierten und Ersatzdelegierten sind direkt gewählte Integrationsratsmitglieder oder in den Integrationsrat entsandte Ratsmitglieder. Stellvertretende Mitglieder des Integrationsrates können nicht als Delegierte für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates NRW benannt werden.

- dem Vorstand.

 

2. …

 

 

  1. Erläuterungen zur Mitgliederversammlung und zum Hauptausschuss des Landesintegrationsrates

 

  • Mitgliederversammlung
    Sie besteht aus den Delegierten der örtlichen Integrationsräte und tagt einmal jährlich. Jedes Mitglied aus einer Gemeinde mit bis zu 5.000 ausländischen Einwohnern entsendet einen Delegierten. Mitglieder mit 5.000 bis 20.000 ausländischen Einwohnern entsenden jeweils zwei Delegierte. Für jeweils weitere angefangene 20.000 ausländische Einwohner gibt es jeweils ein weiteres Delegiertenmandat. Die Delegierten wählen den Vorstand und die Kontrollkommission und entscheiden über Anträge und Mitgliedsbeiträge sowie über Satzungsänderungen.

 

  • Hauptausschuss des Landesintegrationsrates
    Er ist das Verbindungsgremium zwischen Vorstand und Mitgliedern und tagt bis zu dreimal jährlich. Er besteht aus je einem Vertreter des jeweiligen Mitglieds und aus dem Vorstand. Gemeinsam entscheiden sie über den jährlichen Haushaltsplan und die Aufnahme neuer Mitglieder und beraten alle die Geschäftsführung betreffenden Fragen.

 

Empfehlung der Verwaltung:

 

Aufgrund der Anzahl der ausländischen Einwohner(innen) der Stadt Rheine, kann der Integrationsrat 2 Mitglieder in die Mitgliederversammlung entsenden. Im Hauptausschuss ist je Gemeinde nur eine Vertreterin bzw. ein Vertreter zu entsenden.

 

Die Verwaltung empfiehlt dem Integrationsrat, die Mitglieder, die als Delegierte bzw. Stellvertreter für den Hauptausschuss des Landesintegrationsrates bestimmt werden auch in der Funktion als Delegierte in die Mitgliederversammlung zu entsenden, damit eine kontinuierliche Vertretung im Landesintegrationsrat gesichert ist.