I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten
Abwägungen.
- Beschlussvorschläge siehe
Begründung –
Zu II: Festlegung des Bauprogramms
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der
Straße
Grönings Hoff (von Nielandstraße bis Hohe Heideweg)/
Verkehrsberuhigter Bereich
Ausbau im Mischprinzip mit
folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit
Unterbau und einer Decke aus grauem bzw.
rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit
Baumbepflanzung/Strauchbepflanzung
und mit Unterpflanzung
c) Parkständen
mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
2. betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
3.
Straßenentwässerung mittels
Straßenabläufen und einer 30 cm breiten
Entwässerungsrinne mit Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu
den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße Grönings Hoff (von Nielandstraße bis Hohe Heideweg) hat in der Zeit vom 23.09.2020 bis zum 09.10.2020 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage wurden keine Anregungen und Änderungswünsche eingereicht.
Zu II: Festlegung des Bauprogramms
Grönings Hoff (von Nielandstraße bis
Hohe Heideweg)/ Verkehrsberuhigter Bereich
Die angrenzenden Grundstücke an der Straße Grönings Hoff (von Nielandstraße bis Hohe Heideweg)sind zu etwas über die Hälfte bebaut. Ein Bauzwang besteht nicht. Es ist nicht absehbar, wann die restlichen Grundstücke bebaut werden, so dass ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von insgesamt 6,00 vorgesehen ist. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.
Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen, wodurch eine optische Bremswirkung erzielt wird. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt zwischen 4,00 m und 6,00 m und weitet sich in den Einmündungen zu den Straße Nielandstraße und Hohe Heideweg auf.
Die Flächen werden
in Betonsteinpflaster in 8 cm
Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 12) angesetzt.
Die
Verkehrsberuhigung und Einengung der Fahrbahn erfolgt
durch den wechselseitigen Einbau von
Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite
von jeweils 2,00 m.
Die klimafreundliche Begrünung besteht aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung; im Bereich
von Versorgungsleitungen wird ein Strauch
eingesetzt.
Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine mit
R=9 cm verwendet.
Die 2,00 m breiten Längs-Parkstände
werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt
und sind zwischen
5,00 m und 6,00 m lang.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.
Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen, die durch Straßenabläufe an einen vorhandenen Regenwasserkanal angeschlossen sind.
Finanzierung:
Beim geplanten Ausbau der
Straße Grönings Hoff (von Nielandstraße bis Hohe Heideweg) handelt es sich um
die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen
des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine
abgerechnet wird (85 % Anliegeranteil).
Die Anlieger haben zur
Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses
Informationsschreiben hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch
Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe
enthalten.
Zusätzlich zu den im
Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits
in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der
Baustraße, anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu
berücksichtigen.
Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Mit Beginn der Straßenbauarbeiten werden Vorausleistungen in Höhe von 85 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben.
Auswirkung auf den kommunalen
Klimaschutz:
Der
verkehrsberuhigte Ausbau der Straße Grönings Hoff mit den
geplanten Einengungen der Fahr bahn und den Verschwenkungen
führt zu einer Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch
die Belastung der Umwelt reduziert wird.
Ebenso
trägt die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern
zum Klimaschutz bei.
Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch
die Anpflanzungen im Straßenbereich
erzielt.
Anlagen:
Anlage: Lageplanverkleinerung der Abwägung