Betreff
Ausbau der Straße Grönings Hoff (53014-3708)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
090/21
Aktenzeichen
Planung/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

 

- Beschlussvorschläge siehe Begründung –

 

 

Zu II: Festlegung des Bauprogramms

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße

 

Grönings Hoff (von Nielandstraße bis Hohe Heideweg)/ Verkehrsberuhigter Bereich

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.     Mischfläche, bestehend aus

 

a)     niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. 

         rotem Betonsteinpflaster

 

b)     Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung/Strauchbepflanzung 
 und mit Unterpflanzung 

 

c)     Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem     Betonsteinpflaster 

 

 

2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3. Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen und einer 30 cm breiten  Entwässerungsrinne mit Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal 

 

 

 


Begründung:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße Grönings Hoff (von Nielandstraße bis Hohe Heideweg) hat in der Zeit vom 23.09.2020 bis zum 09.10.2020 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

 

Im Rahmen der Offenlage wurden keine Anregungen und Änderungswünsche eingereicht.   

 

 

 

Zu II: Festlegung des Bauprogramms

 

 

Grönings Hoff (von Nielandstraße bis Hohe Heideweg)/ Verkehrsberuhigter Bereich

 

 

Die angrenzenden Grundstücke an der Straße Grönings Hoff (von Nielandstraße bis Hohe Heideweg)sind zu etwas über die Hälfte bebaut. Ein Bauzwang besteht nicht. Es ist nicht absehbar, wann die restlichen Grundstücke bebaut werden, so dass ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von insgesamt 6,00 vorgesehen ist. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.

 

 

Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen, wodurch eine optische Bremswirkung erzielt wird. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt  zwischen 4,00 m und 6,00 m und weitet sich  in den Einmündungen zu den Straße Nielandstraße und Hohe Heideweg auf.

Die Flächen werden in Betonsteinpflaster in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird  die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 12) angesetzt. 

Die Verkehrsberuhigung und Einengung der Fahrbahn erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von jeweils 2,00 m.   

Die klimafreundliche Begrünung besteht aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung; im Bereich  von Versorgungsleitungen wird ein Strauch eingesetzt.  

Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine mit R=9 cm verwendet.  

Die 2,00 m breiten Längs-Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt und sind zwischen 5,00 m und 6,00 m lang.

 

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.

 

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen, die durch Straßenabläufe an einen vorhandenen Regenwasserkanal angeschlossen sind.

 

 

 

 

 

 

Finanzierung:

 

Beim geplanten Ausbau der Straße Grönings Hoff (von Nielandstraße bis Hohe Heideweg) handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (85 % Anliegeranteil).

Die Anlieger haben zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Mit Beginn der Straßenbauarbeiten werden Vorausleistungen in Höhe von 85 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben.

 

 

 

Auswirkung auf den kommunalen Klimaschutz:

 

Der verkehrsberuhigte Ausbau der Straße Grönings Hoff mit den geplanten Einengungen der Fahr bahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung der Umwelt reduziert wird.  

Ebenso trägt die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern zum Klimaschutz bei.  

Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch die Anpflanzungen im Straßenbereich erzielt.  

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage:  Lageplanverkleinerung der Abwägung