I. Grundsatzbeschluss
Beschlussvorschlag:
I. Grundsatzbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz stimmt dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 130, Kennwort: „Baarentelgen Süd“ zu.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einleitung des Änderungsverfahrens vorzubereiten.
Begründung:
Mit Datum 11.
November 2020 stellt die Berbel Ablufttechnik GmbH einen Antrag auf Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 130, Kennwort: „Baarentelgen Süd“ (s. Anlage 1).
Die Firma Berbel
verzeichnete in den letzten Jahren eine stetige Ausweitung der Produktion
verbunden mit einer stetigen Zunahme der Mitarbeiter (2012: 60; Sep. 2020: 205,
Sep. 2024: geplant 285 Mitarbeiter). Die Betriebsstätte an der Sandkampstraße
reicht kaum noch aus, die ständig wachsende Nachfrage nach Dunstabzugshauben zu
decken. Bereits zu jetzigen Zeitpunkt bestehen folgende Probleme: fehlende
Lagerflächen, Notwendigkeit externen
Lagerbedarf anzumieten, fehlende Büroflächen
(aktuell läuft ein Bauantrag für die temporäre Aufstellung von Bürocontainern),
notwendiger Personalaufbau in der Verwaltung, Probleme beim Anliefer- und
Ablieferverkehr, fehlende Parkplätze für Mitarbeiter und fehlende
Schulungsmöglichkeiten für Kunden.
Um ein Verbleiben
des Unternehmens am Standort an der Sandkampstraße zu sichern, ist es zwingend
erforderlich, eine neue Lager- und Logistikhalle zu bauen unter Einbeziehung
des angrenzenden Flurstücks 540. Dieses Flurstück steht gegenwärtig zum
Verkauf. Eine alternative Fläche am Standort Rheine kann dem Unternehmen derzeit
nicht angeboten werden, so dass sich der Betrieb aufgrund seiner Entwicklung
vorrausichtlich anderweitig orientieren müsste.
Mit diesen beiden
Vorhaben besteht die Möglichkeit der Nachverdichtung der bestehenden
Betriebsgebäude insbesondere durch Lager- und Büroflächen und Neuordnung der
Verkehrsinfrastruktur (s. Anlage 3, Endausbaustufe Berbel).
Die Realisierung
dieser Maßnahmen setzt jedoch eine Änderung des Bebauungsplanes Nr. 130 voraus.
Grundlage ist die
Einbeziehung des nordöstlich des Betriebsgeländes gelegenen Flurstücks 540 in
das Firmengelände. Um die bauliche Entwicklung auf dieser Fläche mit dem
vorhandenen Betriebseinheiten verbinden zu können, ist es notwendig, die an der
nördlichen Grundstücksgrenze verlaufende Fläche mit der Bindung zum Erhalt von
Bäumen und Sträuchern (s. Anlage 4, bestehender Bebauungsplan) aufzugeben
zugunsten einer überbaubaren Fläche. Damit würden die bestehenden Baufelder auf
den Flurstücken 540 und 475 (bestehendes Betriebsgelände Berbel)
zusammengezogen. Darüber hinaus soll
durch die Erhöhung der zulässigen Zahl der Vollgeschosse von „3“ auf „4“ die
Errichtung von Büroeinheiten ermöglicht werden. In dem Zusammenhang muss im
Verfahren geprüft werden, ob eine Erweiterung auf Nachbargrundstücke
städtebaulich sinnvoll ist.
Verwaltungsintern
ist bereits eine mögliche Ausgleichsmaßnahme für die Überplanung der mit Bäumen
und Sträuchern bestandenen Fläche erarbeitet worden (s. Anlage 5). Der
Ausgleich wäre damit innerhalb des Plangebietes möglich. Eine Erhöhung des
Gesamtversiegelungsgrades im Plangebiet erfolgt nicht, da die hierfür
maßgebliche Grundflächenzahl mit 0,8 unverändert bleibt.
Auswirkungen auf
den kommunalen Klimaschutz
Bei Realisierung der Planung wird sich der Ausstoß klimaschädlicher Gase, insbesondere von CO2 erhöhen durch
§
Erhöhung des Verkehrsaufkommens (Erhöhung der Stellplatzzahl analog der
Zunahme der gewerblichen Bau- und Büroflächen/Abstellflächen für PKW und
Zunahme des Zu- und Ablieferverkehrs)
§
Herstellung
und Transport von Baustoffen für die neu zu errichtenden Gebäude
Das
Bauleitplanverfahren hat das Ziel, den vorhandenen Gewerbebetrieb zu vergrößern
und damit dauerhaft zu sichern. Eine
Alternative zur Vergrößerung als Maßnahme der Standortsicherung wäre die
Verlagerung der Firma Berbel an einen neuen Standort. Gegenwärtig verfügt die
Stadt Rheine nur über ein sehr eingeschränktes Angebot an gewerblichen
Bauflächen, die zusätzlich weiter vom Stadtkern bzw. von Wohnbauflächen
entfernt liegen als die Fläche an der Sandkampstraße.
Die
Standortsicherung trägt deshalb dazu bei, längere PKW- und
Transportanfahrtswege zu einem weiter entfernt liegenden Alternativstandort zu
vermeiden. Tendenziell trägt das Bauleitplanverfahren deshalb dazu bei,
den CO2 - Ausstoß durch
motorisierten Individualverkehr bzw. gewerblichen Transportverkehr nicht zu
vergrößern.
Ein weiterer klimabeeinflussender Faktor ist die Versiegelung.
Versiegelung führt zu
§ einer Reduzierung der
Grundwasserneubildung
§ einer Verringerung der Rückhaltung von
Niederschlagswasser (Erhöhung von Starkregenereignissen)
§ einem Verlust klimaausgleichender
Vegetationsflächen (Verringerung von Kalt- und Frischluft, Temperaturausgleich)
Der maßgebliche Faktor für den Grad der Versiegelung stellt
die Grundflächenzahl –GRZ – dar. Der bisher im Bebauungsplan festgesetzte Wert
von 0,8 bleibt unverändert. Durch die Zusammenziehung der Baufelder auf den
Flurstücken 540 und 475 wird lediglich die mögliche Lage von Gebäuden
verändert, der insgesamt zulässige Grad der Versiegelung – Gebäude, Stellplätze,
Rangierflächen – wird beibehalten.
Gegenüber dem gegenwärtigen Zustand in der Örtlichkeit nimmt die Versiegelung jedoch zu, da das Flurstück 540 sich gegenwärtig als Brachfläche darstellt. Die Umwandlung dieser Fläche in gewerbliche Baufläche ist jedoch bereits bei der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 130 berücksichtigt worden. Die Auswirkungen auf das Mikroklima sind auf Grund der Lage des Gewerbegebietes in der Nähe von landwirtschaftlichen Flächen gering anzusetzen.
Für die Zusammenlegung der Baufelder auf den genannten Grundstücken ist die Überplanung einer Fläche mit Bindungen für den Erhalt von Bäumen und Sträuchern erforderlich. Für diese Überplanung werden Ausgleichsmaßnahmen auf den Grundstücken festgesetzt. Durch den Wegfall der bestehenden Bäume und die Zeit, die es brauchen wird, die Ersatzpflanzungen von Gewicht zu etablieren, kommt es zu temporären Nachteilen. Diese zeitlich begrenzten Nachteile sind im Sinne einer Abwägung mit den Zielen der Planänderung als hinnehmbar einzuschätzen.
Dazu kommt, dass das Unternehmen mit einer Dachbegrünung der Hallen plant (s. Anlage 1).
Aufgrund der beschriebenen Größenordnungen ist insgesamt nach Umsetzung der Planung nicht mit einer erheblich erhöhten CO2 Produktion sowie erheblich nachteiligen Auswirkungen auf die klimatische Situation zu rechnen.
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Anlagen:
Anlage 1: Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 130, Kennwort: „Baarentelgen Süd“
Anlage 2: Übersichtsplan
Anlage 3 Endausbaustufe Berbel
Anlage 4: ursprünglicher Bebauungsplan
Anlage 5: mögliche Ausgleichsmaßnahmen
Anlage 6: Luftbild (Hinweis: das Luftbild gibt nicht die aktuelle Bebauung wieder, insbe sondere die Caritas-Bebauung auf den Flursstücken 541 und 542 nördlich des Berbelgrundstücks sind nicht aufgenommen)