Betreff
Anträge der Fraktionen Die LINKEN und Bündnis 90/DIE GRÜNEN zu Einrichtung einer Gleichstelllungskommission und der personellen und sachlichen Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten
Vorlage
092/21
Aktenzeichen
BM - FB 7 - gr
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag

 

der Antragsteller:

 

Der Haupt, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine

 

1.      eine Gleichstellungskommission einzurichten und

 

2.      die Gleichstellungsstelle zu stärken, indem im Bereich 0, Produktgruppe 05 ab 2021

 

a)    der Stellenanteil dauerhaft von 0,93 auf 1,25 Stellen erhöht wird und der Stellenplan entsprechend angepasst und

 

b)    die Mittel für die Kostengruppe 52 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen auf jährlich 12.000 € aufgestockt werden

 

 

der Verwaltung:

 

Der Haupt, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine

 

1.        einen „Arbeitskreis Gender Mainstreaming“ entsprechend der nachfolgenden Begründung der Verwaltung einzurichten (sofern ein zusätzliches Gremium gewünscht wird)  und

 

2.        die Gleichstellungsstelle zu stärken, indem im Bereich 0, Produktgruppe 05 ab 2021

 

a)      der Stellenanteil dauerhaft von 0,93 auf 1,25 Stellen erhöht wird und der Stellenplan entsprechend angepasst und

 

b)      die Mittel für die Kostengruppe 52 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen auf jährlich 12.000 € aufgestockt werden.

 


Begründung:

 

Die  gemeinsamen Anträge der Fraktionen Die LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNE) beinhalten die intensivere Berücksichtigung der verfassungsrechtlichen Aufgabenstellung zur Gleichstellung von Mann und Frau, die Verankerung des Gender Mainstreaming (= Leitbild zur Geschlechtergerechtigkeit) in Verwaltung und Stadtgesellschaft sowie die Aufwertung der Gleichstellungsstelle der Stadt Rheine. Auf die als Anlage 1 und 2 beigefügten Anträge wird in Bezug auf die Begründung des Fraktionsantrags verwiesen.

 

 

Die Verwaltung nimmt wie folgt zu den Anträgen Stellung:

 

 

Zu 1.   Gemeinsamer Fraktionsantrag Die LINKE und Bündnis´90/DIE GRÜNEN „Einrichtung einer Gleichstellungskommission“ vom 7. Dezember 2020

 

 

a) Einrichtung eines Gremiums

 

Die Aufgaben der Gleichstellung von Mann und Frau werden –aufgrund keiner weiteren Regelung in der Zuständigkeitsordnung - im Rat beraten. Dieses betrifft im Wesentlichen den Gleichstellungsplan, dessen Fortschreibung und den Umsetzungsbericht. Im Übrigen ist der Verfassungsgrundsatz zur Gleichstellung von Frau und Mann – im weiterführenden Sinne der Gender Mainstreaming Ansatz - bei jeglicher Verwaltungsentscheidung bzw. politischen Beschlussfassung zu berücksichtigen. Diese Regelung führt auch dazu, dass eine Doppelbefassung (Rat-/Ausschussberatung zuzüglich Beratung in einem Gleichstellungsgremium) und somit eine verlängerte Beratungsfolge von relevanten Beschlussvorlagen ausgeschlossen ist.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte ist bei gleichstellungsrelevanten Entscheidungen/Maßnahmen der Verwaltung frühzeitig zu beteiligen, um an diesen beratend mitzuwirken zu können.

 

Ist künftig gewollt, dass Schwerpunktthemen im Aufgabenfeld „Gleichstellung von Mann und Frau“ durch die Verwaltung (Gleichstellungsstelle) umfassender oder grundsätzlicher Art bearbeitet werden, kann dieses nach entsprechender Beschlussfassung erfolgen. Diese politische Beschlussfassung zur Setzung von Schwerpunktthemen kann auch mit einer Anpassung der Zuständigkeitsordnung für die weiterführende Beratung in einem Ausschuss verbunden werden. Ein zusätzliches Gremium ist in diesem Falle  nicht erforderlich.

 

Sollte jedoch der politische Wille bestehen ein eigenständiges Gremium einzurichten, wird alternativ zur Einrichtung einer Gleichstellungskommission die Einrichtung eines  „Arbeitskreises Gender Mainstreaming“  (vgl. zu bestehenden Arbeitskreisen) vorgeschlagen. Die Zusammensetzung soll wie im Antrag der Fraktionen vorgeschlagen aus jeweils einer/einem  Vertreter/in der im Rat vertretenen Fraktionen und der Gleichstellungsbeauftragten bestehen. Zudem soll an dem Arbeitskreis auch der Verwaltungsvorstand II, Herr Gausmann, teilnehmen (Vertretung erfolgt durch den Fachbereichsleiter Interner Service). Ergänzend zum Antrag sieht die Verwaltung die Möglichkeit, themenfeldbezogen weitere Vertreter/innen der Stadtgesellschaft bzw. der Verwaltung  zu den Arbeitskreissitzungen hinzuzuziehen, um zusätzliche Expertise einzubringen. Eine eigene Entscheidungs-, Weisungs-, Kontroll- und Ressourcenkompetenz besteht für den politischen Arbeitskreis nicht. Diese Kompetenzen sind dem Rat bzw. den Ausschüssen vorbehalten.

 

 

b) Aufgabenkreis eines möglichen Arbeitskreises

 

Sollte ein Arbeitskreis eingerichtet werden, müssen die Zuständigkeiten (Aufgaben) der Beteiligten (Rat - Verwaltung – Gleichstellungsbeauftragte – Arbeitskreis) klar abgegrenzt werden. Wesentliche Regelungen zu den  Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten leiten sich  aus § 5 der Gemeindeordnung NRW und dem Landesgleichstellungsgesetz NRW ab. Gleiches gilt für die Verwaltung bzw. die Stellung des Bürgermeisters (insbesondere § 62 Gemeindeordnung NRW).

 

Diese gesetzlichen Grundlagen berücksichtigen unter anderem eine Mitwirkung der Gleichstellungsbeauftragten bei allen Vorhaben und Maßnahmen der Gemeinde, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberechtigung von Frau und Mann und die Anerkennung ihrer gleichberechtigten Stellung in der Gesellschaft haben. Mit dieser globalen Umschreibung sind sowohl dienstelleninterne als auch dienstellenexterne Angelegenheiten im Gemeindegebiet erfasst (vgl. Kommentar Gemeindeordnung NRW  Rehn, Cronauge, von Lennep, Knirsch).

 

§   Dienstelleninterne Aufgaben

Das Zusammenwirken von Dienststelle und der Gleichstellungsbeauftragte sowie die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten werden im § 17 des Landesgleichstellungsgesetzes NRW (LGG NRW) konkretisiert. Die Rechte der Gleichstellungsbeauftragten sind im § 18 LGG NRW definiert. Diese ihr nach dem Gesetz übertragenen Aufgaben und Rechte sind nicht teilbar und nicht auf eine „Kommission“ als „Beratungs- und Kontrollorgan gegenüber der Verwaltung und ihren Beschäftigten“ zu übertragen. Unabhängig hiervon unterliegt die Verwaltung selbstverständlich der Kontrolle des Rates.

 

Es ist aus Sicht der Verwaltung darauf zu achten, dass keine Doppelstrukturen geschaffenen werden, die das Verwaltungshandeln – insbesondere das Zusammenwirken zwischen Dienststelle und Gleichstellungsbeauftragten – belasten. Daher ist eine klare Abgrenzung der Aufgaben des Arbeitskreises dahingehend erforderlich, dass

 

o    die Rechte und Aufgabenzuweisungen der Gleichstellungsbeauftragten nach § 5 Gemeindeordnung und nach dem Landesgleichstellungsgesetz NRW gewahrt bleiben.

 

o    die Organisationshoheit des  Bürgermeisters gem. § 62 GO  gewahrt bleibt.

 

Die Aufstellung, Fortschreibung und Überprüfung des Gleichstellungsplans obliegen der Verwaltung. Die Gleichstellungsbeauftragte wirkt hierbei mit und berät die Verwaltung. Der Rat beschließt über Aufstellung, Fortschreibung und den Umsetzungsbericht. Hier bietet es sich wie im Antrag der Fraktionen formuliert an, dass der Arbeitskreis im Vorfeld  der Erstellung des Gleichstellungsplanes oder dessen Fortschreibung beratend eingebunden wird, um eine zusätzliche Expertise und Impulse einzubringen.

 

§   Dienststellenexterne Aufgaben

Die kommunale Gleichstellungsbeauftrage wirkt selbstverständlich auch bei allen dienststellenexternen Maßnahmen und Vorhaben mit, die die Belange von Frauen berühren oder Auswirkungen auf die Gleichberichtigung von Frau und Mann in der Gesellschaft haben. Die Verwirklichung des Verfassungsauftrages zur Gleichstellung kann jedoch nur innerhalb des Aufgabenbereiches der  Gemeinde erfolgen. 

 

Der Arbeitskreis wird durch die Gleichstellungsbeauftragte frühzeitig über die wesentlichen dienststellenexternen Maßnahmen der Verwaltung unterrichtet, die Einfluss auf die Gleichstellung von Frau und Mann nehmen.

 

Der  Rat bzw. ein Ausschuss kann den „Arbeitskreis Gender Mainstreaming“ insbesondere mit nachstehenden  Aufgaben beauftragen:

 

o   Abgabe von politischen Stellungnahmen zu dienststellenexternen Maßnahmen und Vorhaben der Verwaltung (Integration des Querschnittsthemas Gleichstellung)

 

o   Politische Bewertung von Petitionen zum Gender Mainstreaming die an die Stadt Rheine gerichtet werden (Grundlage für eine politische Beratung)

 

Daneben werden durch den „Arbeitskreis Gender-Mainstreaming“ Maßnahmen und Projekte zur Gleichstellung aller Geschlechter initiiert und die Öffentlichkeitsarbeit der Gleichstellungsbeauftragten unterstützt.

 

Dem  Arbeitskreis „Gender Mainstreaming“ soll sich mit seinen Aufgaben auf ein politisches Wirken konzentrieren.  Hiermit soll eine klare Trennung zwischen dem Politikfeld (Arbeitskreis) und dem Verwaltungshandeln (Gleichstellungsbeauftragte) herbeigeführt werden.

 

c) Verwaltungsempfehlung

 

Die Verwaltung erkennt in dem Fraktionsantrag die Chancen, den verfassungsrechtlichen Auftrag zur Gleichstellung von Frau und Mann neu zu akzentuieren und eine stärkere Verankerung des Gender Mainstreaming in der kommunalen Gesellschaft zu erreichen.

 

Bei der Einrichtung eines zusätzlichen Gremiums mit den im Fraktionsantrag aufgeführten Kompetenzen sieht die Verwaltung jedoch die latente Gefahr, dass eine Vermischung von Politikfeld und Verwaltungshandeln entsteht. Auch besteht die Sorge, dass sich die Beratungen durch ein zusätzliches Gremium verzögern.

 

Mit den in dieser Vorlage beschriebenen Zuständigkeiten für einen Arbeitskreis sieht die Verwaltung hingegen, die Möglichkeiten dem gemeinsamen Fraktionsantrag von DIE LINKE/Bündnis 90/DIE GRÜNEN in Teilen zu entsprechen.

 

 

Zu 2.)    Gemeinsamer Fraktionsantrag Die LINKE und Bündnis´90/DIE GRÜNEN „Bessere Ausstattung der Gleichstellungsbeauftragten“ vom 5. Februar 2021

 

Aus den gemeinsamen Anträgen der Fraktionen Die LINKE und Bündnis´90/DIE GRÜNEN sowie den vorstehenden Ausführung der Verwaltung wird deutlich, dass diese neue Schwerpunktsetzung mit der bestehenden Personal- und Finanzressource im Aufgabenbereich der Gleichstellung nicht erfüllt werden kann. Daher können wie beantragt in der Produktgruppe 05 (Gleichstellung von Männern und Frauen)

 

a)    im Stellenplanentwurf 2021 die nachstehenden zusätzlichen Stellenanteile aufgenommen werden:

 

+ 0,25 Stellenanteile   EG 11             Gleichstellungsbeauftragte

+ 0,07 Stellenanteile EG 8                 Verwaltungskraft Gleichstellung

 

b)    die Mittel für die Kostengruppe 52 Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen in der Haushaltsplanung 2021 ff auf jährlich 12.000 € aufgestockt werden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Fraktionsantrag  „Einrichtung einer Gleichstellungskommission“

Anlage 2: Fraktionsantrag  „Bessere Ausstattung der Gleichstellungsstelle“