Betreff
Antrag der UWG Rheine zu Schutz und Sicherheitskonzepten an Schulen und KiTas
Vorlage
094/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag

 

der Antragsteller:

Die Verwaltung wird aufgefordert in Abstimmung mit den Sprecherinnen der

Kindertageseinrichtungen und der Stadtschulleiterkonferenz ein verbindliches

Schutz- und Sicherheitskonzept vorzulegen und zu implementieren.

 

 

 

der Verwaltung:

Der Antrag der UWG wird abgelehnt.

 

 


Begründung:

 

Mit Datum vom 16. Februar 2021 ging der als Anlage angefügte Antrag der UWG bei der Stadt Rheine ein. Zu den dort aufgeführten Punkten wird seitens der Fachabteilungen wie folgt Stellung genommen:

 

 

Bereich Schule

 

Für alle Schulen in städtischer Trägerschaft, inklusive der Betreuungsbereiche und Mensen, liegen Hygienekonzepte vor, die den Hygienevorschriften der Coronaschutzverordnung und damit den Empfehlungen des RKI voll entsprechen. Auch werden die Schulen laufend über die Schulverwaltung und die obere Schulaufsicht über die weiteren Schritte und notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens informiert.

 

Die Stadt Rheine übernimmt die Begleitung dieser Aufgaben nur für die Schulen in städtischer Trägerschaft. Für die Berufskollegs und andere Schulen in Trägerschaft des Kreises, ist der Kreis Steinfurt der zuständige Ansprechpartner. Informationen über den Umgang mit der Corona-Pandemie an diesen Schulen, liegen der Stadt Rheine nicht vor. Auch kann die Stadt Rheine an dieser Stelle nicht auf die Hygienemaßnahmen an Schulen in fremder Trägerschaft einwirken.

 

 

Zu Punkt 1:

Die Coronaschutzverordnung sieht an Schulen eine Maskenpflicht vor. Lediglich das Lehrpersonal ist zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet. Die Stadt Rheine hat als Schulträger Mittel zur Beschaffung von FFP-2-Masken für das Lehrpersonal zur Verfügung gestellt bekommen. Dementsprechend wurden FFP-2-Masken für Lehrkräfte beschafft und den Schulen zur Verfügung gestellt.

 

Zur Beschaffung von Masken für Kinder sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten verpflichtet. Die Stadt Rheine hält an allen Schulen eine Maskenreserve vor, sodass jedem Kind auch im Fall einer vergessenen Maske die Teilnahme am Unterricht ermöglicht wird.

 

Zu Punkt 2:

Die möglichen Testintervalle des Lehrpersonals werden vom Land bestimmt. Laut E-Mail des Ministeriums vom 16. Februar 2021 wurde das Testangebot erweitert, sodass bis zu den Osterferien 2 Testungen pro Woche möglich sind.

 

Zu Punkt 3:

Alle Fenster von Schulen wurden geprüft und ertüchtigt, sodass ein regelmäßiges Lüften möglich ist. Dazu wurden CO² Messgeräte angeschafft, die ein korrektes Lüftungsverhalten unterstützen sollen.

 

Zu Punkt 4:

Ein Entzerren der Schulanfangszeiten zur Verteilung der Schülerströme im ÖPNV ist nicht möglich. Aufgrund der Kooperation in den Oberstufen aller weiterführenden Schulen ist eine Verschiebung der Unterrichtszeit nicht durchführbar. Der ÖPNV wird durch die Grundschulen nur geringfügig genutzt, sodass diese Option ebenfalls entfällt.

 

Zur Beschaffung von Raumlüftern: Ein Luftaustausch über eine Stoßlüftung in kurzen Intervallen ist nach aktuellem Stand der Forschung die wirksamste Vorgehensweise, um die Aerosolbelastung in den Klassenräumen gering zu halten. Dies bestätigte auch eine Handreichung des Bundesumweltamtes, die dem Schulausschuss als Anlage zum Protokoll der letzten Sitzung vom 25. November 2021 beigefügt wurde.

 

Da in Rheine an allen Schulstandorten ausreichende Fensterlüftungsmöglichkeiten bestehen, wird das Stoßlüften weiterhin als Hauptinstrument für den Luftaustausch im Schulunterricht empfohlen.

 

Aus den Anlagen des Antrages der UWG geht weiterhin hervor, dass zwischen den Stoßlüftungen die Aerosolbelastung in geschlossenen Räumen wieder ansteigt. Es wurden daher für alle Schulen CO2-Ampeln beschafft. Diese sollen im Unterrichtsgeschehen kurzfristig auf den Bedarf eines Luftaustausches aufmerksam machen. Hiermit wird das Stoßlüften sinnvoll flankiert, um das Infektionsrisiko des Lehr- und Betreuungspersonals so gering wie möglich zu halten.

 

 

Bereich Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege

 

Für den Bereich der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gilt, dass alle Einrichtungen über ein Hygienekonzept verfügen, das den Hygienevorschriften der Coronaschutz-verordnung und damit den Empfehlungen des RKI voll entspricht.

Auch werden die Einrichtungen der Kindertagesbetreuung laufend über die weiteren Schritte und notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens über das Jugendamt/Landesjugendamt informiert.

 

In dem Schreiben vom 16. Februar 2021 des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration der Landes Nordrhein–Westfalen betont Dr. Joachim Stamp ausdrücklich, wie wichtig die Hygienemaßnahmen Maskenpflicht, Nutzung der hygienischen Masken und die bereits existierenden Hygienekonzepte der Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind. Auch wird in dem Schreiben auf das angestrebte verbesserte Testverfahren für die Beschäftigten in den Einrichtungen hingewiesen.

 

Zitat auf Seite 4 des angefügten Schreibens des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration der Landes Nordrhein–Westfalen vom 16. Februar 2021:

 

„Aus meinen Praktikumstagen in Kitas während der Pandemie weiß ich, dass es im praktischen Kita-Alltag auch zwischen Erwachsenen immer mal Situationen geben kann, z. B. bei Frühstückspausen oder wenn sich ein Kind weh getan hat, wo es schwierig ist, die Masken-pflicht unter den Erwachsenen konsequent einzuhalten. Hier müssen wir aber alle weiter sehr vorsichtig sein und bei allen Kontakten untereinander medizinische Masken aufbehalten. In der Coronabetreuungsverordnung wurden mit der letzten Änderung ausdrücklich auch für

den Bereich der Kindertagesbetreuung und die dort vorgegebenen Tragepflichten die medizinischen Masken aufgenommen.

 

Zudem will ich den Schutz für Ihre Arbeit noch weiter verbessern. Wir bieten Ihnen daher an, dass Sie sich ab sofort zweimal die Woche testen lassen können. Entsprechende Formulare sind als Anlage beigefügt. Diese Regelung soll so lange gelten, bis wir zertifizierte Selbsttests in ausreichender Menge zur Verfügung haben. Noch sind diese Tests nicht zertifiziert. Wir haben dennoch die Beschaffung bereits in die Wege geleitet, damit wir sie schnell einsetzen können, sobald sie als sicher eingestuft sind.“

 

 

Berichterstattung

 

Der Erwartung einer regelmäßigen Berichterstattung an die Fraktionsvorsitzenden zur Entwicklung der Corona-Fallzahlen in Kindertagesstätten und Schulen wird entsprochen, da die Presse über die Pressestelle entsprechend informiert wird.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Antrag der UWG vom 16. Februar 2021

Anlage 2: Anlagen zum Antrag der UWG

Anlage 3: Ministerschreiben Kindertagesbetreuung