Beschlussvorschlag
der Antragsteller:
Die Verwaltung
wird aufgefordert in Abstimmung mit den Sprecherinnen der
Kindertageseinrichtungen
und der Stadtschulleiterkonferenz ein verbindliches
Schutz- und
Sicherheitskonzept vorzulegen und zu implementieren.
der Verwaltung:
Der Antrag der UWG
wird abgelehnt.
Begründung:
Mit Datum vom 16.
Februar 2021 ging der als Anlage angefügte Antrag der UWG bei der Stadt Rheine
ein. Zu den dort aufgeführten Punkten wird seitens der Fachabteilungen wie folgt
Stellung genommen:
Bereich Schule
Für alle
Schulen in städtischer Trägerschaft, inklusive der Betreuungsbereiche und
Mensen, liegen Hygienekonzepte vor, die den Hygienevorschriften der
Coronaschutzverordnung und damit den Empfehlungen des RKI voll entsprechen.
Auch werden die Schulen laufend über die Schulverwaltung und die obere
Schulaufsicht über die weiteren Schritte und notwendigen Maßnahmen zur
Eindämmung des Infektionsgeschehens informiert.
Die Stadt
Rheine übernimmt die Begleitung dieser Aufgaben nur für die Schulen in
städtischer Trägerschaft. Für die Berufskollegs und andere Schulen in
Trägerschaft des Kreises, ist der Kreis Steinfurt der zuständige
Ansprechpartner. Informationen über den Umgang mit der Corona-Pandemie an
diesen Schulen, liegen der Stadt Rheine nicht vor. Auch kann die Stadt Rheine
an dieser Stelle nicht auf die Hygienemaßnahmen an Schulen in fremder
Trägerschaft einwirken.
Zu Punkt 1:
Die
Coronaschutzverordnung sieht an Schulen eine Maskenpflicht vor. Lediglich das
Lehrpersonal ist zum Tragen einer medizinischen Maske verpflichtet. Die Stadt
Rheine hat als Schulträger Mittel zur Beschaffung von FFP-2-Masken für das
Lehrpersonal zur Verfügung gestellt bekommen. Dementsprechend wurden
FFP-2-Masken für Lehrkräfte beschafft und den Schulen zur Verfügung gestellt.
Zur
Beschaffung von Masken für Kinder sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten
verpflichtet. Die Stadt Rheine hält an allen Schulen eine Maskenreserve vor,
sodass jedem Kind auch im Fall einer vergessenen Maske die Teilnahme am
Unterricht ermöglicht wird.
Zu Punkt 2:
Die
möglichen Testintervalle des Lehrpersonals werden vom Land bestimmt. Laut
E-Mail des Ministeriums vom 16. Februar 2021 wurde das Testangebot erweitert,
sodass bis zu den Osterferien 2 Testungen pro Woche möglich sind.
Zu Punkt 3:
Alle Fenster
von Schulen wurden geprüft und ertüchtigt, sodass ein regelmäßiges Lüften
möglich ist. Dazu wurden CO² Messgeräte angeschafft, die ein korrektes
Lüftungsverhalten unterstützen sollen.
Zu Punkt 4:
Ein Entzerren
der Schulanfangszeiten zur Verteilung der Schülerströme im ÖPNV ist nicht
möglich. Aufgrund der Kooperation in den Oberstufen aller weiterführenden
Schulen ist eine Verschiebung der Unterrichtszeit nicht durchführbar. Der ÖPNV
wird durch die Grundschulen nur geringfügig genutzt, sodass diese Option
ebenfalls entfällt.
Zur Beschaffung von Raumlüftern: Ein
Luftaustausch über eine Stoßlüftung in kurzen Intervallen ist nach aktuellem
Stand der Forschung die wirksamste Vorgehensweise, um die Aerosolbelastung in
den Klassenräumen gering zu halten. Dies bestätigte auch eine Handreichung des Bundesumweltamtes, die dem
Schulausschuss als Anlage zum Protokoll der letzten Sitzung vom 25. November
2021 beigefügt wurde.
Da in Rheine an allen Schulstandorten ausreichende
Fensterlüftungsmöglichkeiten bestehen, wird das Stoßlüften weiterhin als
Hauptinstrument für den Luftaustausch im Schulunterricht empfohlen.
Aus den Anlagen des Antrages der UWG geht weiterhin hervor, dass zwischen den Stoßlüftungen die Aerosolbelastung in geschlossenen Räumen wieder ansteigt. Es wurden daher für alle Schulen CO2-Ampeln beschafft. Diese sollen im Unterrichtsgeschehen kurzfristig auf den Bedarf eines Luftaustausches aufmerksam machen. Hiermit wird das Stoßlüften sinnvoll flankiert, um das Infektionsrisiko des Lehr- und Betreuungspersonals so gering wie möglich zu halten.
Bereich Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege
Für den Bereich
der Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflege gilt, dass alle
Einrichtungen über ein Hygienekonzept verfügen, das den Hygienevorschriften der
Coronaschutz-verordnung und damit den Empfehlungen des RKI voll entspricht.
Auch werden die
Einrichtungen der Kindertagesbetreuung laufend über die weiteren Schritte und
notwendigen Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens über das
Jugendamt/Landesjugendamt informiert.
In dem Schreiben
vom 16. Februar 2021 des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und
Integration der Landes Nordrhein–Westfalen betont Dr. Joachim Stamp
ausdrücklich, wie wichtig die Hygienemaßnahmen Maskenpflicht, Nutzung der
hygienischen Masken und die bereits existierenden Hygienekonzepte der
Einrichtungen der Kindertagesbetreuung sind. Auch wird in dem Schreiben auf das
angestrebte verbesserte Testverfahren für die Beschäftigten in den
Einrichtungen hingewiesen.
Zitat auf Seite 4
des angefügten Schreibens des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und
Integration der Landes Nordrhein–Westfalen vom 16. Februar 2021:
„Aus meinen Praktikumstagen in Kitas während
der Pandemie weiß ich, dass es im praktischen Kita-Alltag auch zwischen
Erwachsenen immer mal Situationen geben kann, z. B. bei Frühstückspausen oder
wenn sich ein Kind weh getan hat, wo es schwierig ist, die Masken-pflicht unter
den Erwachsenen konsequent einzuhalten. Hier müssen wir aber alle weiter sehr
vorsichtig sein und bei allen Kontakten untereinander medizinische Masken
aufbehalten. In der Coronabetreuungsverordnung wurden mit der letzten Änderung
ausdrücklich auch für
den Bereich der Kindertagesbetreuung und die dort vorgegebenen Tragepflichten
die medizinischen Masken aufgenommen.
Zudem will ich den Schutz für Ihre Arbeit
noch weiter verbessern. Wir bieten Ihnen daher an, dass Sie sich ab sofort
zweimal die Woche testen lassen können. Entsprechende Formulare sind als Anlage
beigefügt. Diese Regelung soll so lange gelten, bis wir zertifizierte
Selbsttests in ausreichender Menge zur Verfügung haben. Noch sind diese Tests
nicht zertifiziert. Wir haben dennoch die Beschaffung bereits in die Wege
geleitet, damit wir sie schnell einsetzen können, sobald sie als sicher
eingestuft sind.“
Berichterstattung
Der Erwartung einer regelmäßigen Berichterstattung an die Fraktionsvorsitzenden zur Entwicklung der Corona-Fallzahlen in Kindertagesstätten und Schulen wird entsprochen, da die Presse über die Pressestelle entsprechend informiert wird.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der UWG vom 16. Februar 2021
Anlage 2: Anlagen zum Antrag der UWG
Anlage 3: Ministerschreiben Kindertagesbetreuung