und Hakenbrede Radweg (53014-3724)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bau- und Mobilitätsausschusses:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Der Bau- und Mobilitätsauschuss
beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.
- Beschlussvorschläge siehe
Begründung –
Zu II: Festlegung des Bauprogrammes
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der
Straße
a) Thiestraße (von Lindvennweg bis
Nielandstraße)/Verkehrsberuhigter Bereich
Ausbau im Mischprinzip mit
folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit
Unterbau und einer Decke aus grauem bzw.
rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit
Baumbepflanzung/Strauchbepflanzung
und mit Unterpflanzung
c) Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus
anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster
2. betriebsfertige elektrische
Straßenbeleuchtung
3.
Straßenentwässerung mittels
Straßenabläufen und einer 30 cm breiten
Entwässerungsrinne mit Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal
b) Fuß-/ Radweg (Hakenbrede)
1. Geh- und Radwegfläche mit Unterbau und
einer Decke aus rotem Betonsteinpflaster
2.
Entwässerung mittels
Straßenabläufen und einer 30 cm breiten
Entwässerungsrinne mit Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal
3. Abtrennungen zwischen den Geh- und Radwegflächen und den für den Anliegerverkehr
freigegebenen Geh- und Radwegflächen.
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße Thiestraße (von Lindvennweg bis Nielandstraße) hat in der Zeit vom 23.09.2020 bis zum 09.10.2020 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.
Im Rahmen der Offenlage wurden folgende Anregungen und Änderungswünsche eingereicht:
1 Eingabe (Anlage 1):
Wunsch auf
Integration des Grünbeetes in den Vorgarten
Abwägung
zu 1:
Von Anwohnerseite werden eine Integration des geplanten
Grünbeetes in den Vorgarten und der Wegfall des geplanten Baumes gewünscht, da
hierdurch die bereits gepflanzten Bäume mehr Raum erhalten.
Bei Beibehaltung der Baumstandorte würden sich die Bäume gegenseitig im Wachstum behindern. Die Änderungen wurden mit den Technischen Betrieben Grün abgesprochen.
Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss
zu 1:
Der Bauausschuss beschließt die Integration des Grünbeets und den Wegfall des Baumes.
2 Eingabe (Anlage 2):
Wunsch auf
Verschiebung eines Grünbeetes und einer Straßenleuchte und Anlage eines weiteren Parkstandes
Abwägung
zu 2:
Von Anwohnerseite werden eine Verschiebung des Grünbeetes
und der Straßenleuchte gewünscht. Des Weiteren soll ein weiterer Parkstand
angelegt werden.
Verkehrlich stehen der Verschiebung des Grünbeetes sowie der Anlegung eines weiteren Parkstandes keine Gründe entgegen.
Bezüglich der Versetzung der Leuchte auf die Nordseite des Grünbeetes wurde eine Stellungnahme der Stadtwerke für Rheine eingeholt. Diese Stellungnahme besagt, dass die gewünschte Versetzung der Leuchte auf die Nordseite des Grünbeetes nicht möglich sei, da durch die nähere Lage der Leuchte zum geplanten Baumstandort ein Schattenwurf vor dem Hindernis (Grünbeet) für die Verkehrsteilnehmer entstehen würde. Eine Versetzung der Leuchte sollte daher nicht erfolgen.
Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss
zu 2:
Der Bauausschuss beschließt die Verschiebung des Grünbeets und die Anlegung eines weiteren Parkstandes.
3 Eingabe (Anlage 3):
Wunsch auf
Verschiebung eines Stromverteilerkastens, sowie die Anlegung eines weiteren
Parkstandes vor dem Grundstück
Abwägung
zu 3:
Von Anwohnerseite werden eine Verschiebung des
Stromverteilerkastens und die Anlegung eines weiteren Parkstandes gewünscht.
Der
Stromverteilerkasten ist nicht Bestandteil der Offenlage und befindet sich im
Besitz der Stadtwerke für Rheine. Eine Versetzung muss dort beantragt werden.
Die Kosten der Versetzung gehen zu Lasten des Anliegers. Der neue Standort ist
abzusprechen.
Die Einplanung
eines weiteren PKW-Stellplatzes vor dem Grünbeet entlang des Grundstückes ist
aufgrund der Fahrbewegungen des Müllfahrzeuges, bzw. des Feuerwehrfahrzeuges
aus oder in die Heinrich-Hembrock-Straße leider nicht möglich.
Es ist in
einem Verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1/325.2) nur erlaubt, in dafür
gekennzeichneten Flächen zu parken.
Siehe: §42 (Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Abschnitt 4
„Verkehrsberuhigter Bereich“ lfd. Nr. 12 unter Punkt 4:
Wer
ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht
parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.
(StVO
Kommentar zur Straßenverkehrs-Ordnung mit VwV-StVO).
Abwägungsbeschluss
zu 3:
Der Bauausschuss beschließt den Plan der Abwägung.
4 Eingabe (Anlage 4):
Wunsch auf
Beibehaltung des Höhenniveaus und Wegfall einer Stellplatzfläche vor dem
Grundstück
Abwägung
zu 4:
Von Anwohnerseite wird der Wegfall eines Parkstandes auf
der dem Grundstück gegenüberliegenden Seite gewünscht.
Die Beibehaltung des Höhenniveaus im Bereich von Zufahrt und Zugang zum Haus ist nicht Gegenstand der Offenlage, wird aber bei der Ausbauplanung berücksichtigt.
Eine Sichtbehinderung im Kreuzungsbereich durch den doppelten Parkstand wird nicht gesehen, da es sich beim Ausbau der Thiestraße um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, der nur in Schrittgeschwindigkeit befahren werden darf. Um die uneingeschränkte Zufahrt zu weiteren Stellplatzflächen auf dem Grundstück zu gewährleisten, entfällt ein Stellplatz. Der Bereich vor dem Grundstück weist dann eine Breite von 7,00 m auf.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss
zu 4:
Der Bauausschuss beschließt den Wegfall des Parkstandes.
5 Eingabe (Anlage 5):
Wunsch auf
Versetzung einer Leuchte
Abwägung
zu 5:
Von Anwohnerseite wird die Versetzung einer Leuchte
gewünscht.
Verkehrliche Gründe stehen einer Versetzung der Leuchte nicht entgegen. Der neue Standort der Leuchte wurde mit den direkten Anliegern abgestimmt. Eine Stellungnahme der Stadtwerke für Rheine wurde eingeholt. Es bestehen keine Bedenken.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss
zu 5:
Der Bauausschuss beschließt die Versetzung der Leuchte.
6 Eingabe (Anlage 6):
Wunsch auf
Einbau einer weiteren Aufpflasterung
Abwägung
zu 6:
Von Anwohnerseite wird der Einbau einer 2. Aufpflasterung
gewünscht.
Verkehrliche Gründe stehen dem Einbau einer weiteren Aufpflasterung nicht entgegen.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss
zu 6:
Der Bauausschuss beschließt den Einbau einer weiteren Aufpflasterung.
7 Eingabe (Anlage 7):
Wunsch auf
Einbau einer weiteren Aufpflasterung
Abwägung
zu 7:
Von Anwohnerseite wird der Einbau einer 2. Aufpflasterung
gewünscht.
Verkehrliche Gründe stehen dem Einbau einer weiteren Aufpflasterung nicht entgegen.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss
zu 7:
Der Bauausschuss beschließt den Einbau einer weiteren Aufpflasterung.
8 Eingabe (Anlage 8):
Wunsch auf
Verkürzung des Grünbeetes und Aufstellung eines Begrenzungspfostens in der
Nielandstraße
Abwägung
zu 8:
Von Anwohnerseite werden die Verkürzung des Grünbeetes
und die Aufstellung eines Begrenzungspfostens in der Nielandstraße
gewünscht.
Die Verkehrsproblematik der Nielandstraße ist nicht Bestandteil der Offenlage. Das Anliegen wurde an den Arbeitskreis Verkehr weitergeleitet.
Verkehrliche Gründe stehen einer Verkürzung des Grünbeetes nicht entgegen. Der Bereich der roten Pflasterung wurde der Länge des Grünbeetes angepasst.
Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.
Abwägungsbeschluss
zu 8:
Der Bauausschuss beschließt die Verkürzung des Grünbeetes.
Zu II: Festlegung des Bauprogramms
Thiestraße (von Lindvennweg bis
Nielandstraße)/ Verkehrsberuhigter Bereich
Die angrenzenden Grundstücke an der Thiestraße von Lindvennweg bis Nielandstraße sind bereits alle bebaut. Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer wechselnden Breite von 10,00 m bis 5,60 m vorgesehen ist. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.
Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen, wodurch eine optische Bremswirkung erzielt wird. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt zwischen 4,00 m und 10,00 m und weitet sich in den Einmündungen zu den Straße Lindvennweg und Nielandstraße auf.
Die Flächen werden
in Betonsteinpflaster in 8 cm
Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 12) angesetzt.
Die
Verkehrsberuhigung und Einengung der Fahrbahn erfolgt
durch den wechselseitigen Einbau von
Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite
von jeweils 1,2,00 m.
Die klimafreundliche Begrünung besteht aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung; im Bereich
von Versorgungsleitungen wird ein Strauch
eingesetzt.
Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine mit
R=9 cm verwendet.
Die 2,00 m breiten Längs-Parkstände
werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt
und sind zwischen
5,00 m und 6,00 m lang.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.
Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen, die durch Straßenabläufe an einen vorhandenen Regenwasserkanal angeschlossen sind.
Fuß- und Radwege (Hakenbrede)
Wie
im Bebauungsplan festgelegt, wird nördlich der Thiestraße ein 2,50 m breiter
Fuß-/Radweg hergestellt, der eine Verbindung zum Hohe Heideweg schafft. Zusätzlich dient er als Verkehrsfläche für
die An- und Abfahrt der erschlossenen Flurstücke. Die Abtrennung erfolgt in
beiden Richtungen über Poller. Der
Fuß-/Radweg wird in rotem Betonsteinpflaster hergestellt.
Die Entwässerung der Fuß-/Radwege erfolgt zum einen über eine Entwässerungsrinne mit Straßenablauf und Anschluss an den vorhandenen Regenwassserkanal.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m eingesetzt.
Finanzierung:
Beim geplanten Ausbau der
Thiestraße von Lindvennweg bis Nielandstraße handelt es sich um die erstmalige
Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i.
V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 %
Anliegeranteil).
Die Anlieger haben zur
Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses
Informationsschreiben hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch
Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe
enthalten.
Zusätzlich zu den im
Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits
in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der
Baustraße, anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu
berücksichtigen.
Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Mit Beginn der Straßenbauarbeiten werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben.
Auswirkung auf den kommunalen
Klimaschutz:
Der
verkehrsberuhigte Ausbau der Thiestraße (von Lindvennweg bis
Nielandstraße) mit den geplanten
Einengungen der Fahrbahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung
der Geschwindigkeit des
Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung
der Umwelt reduziert wird.
Die Schaffung
von zusätzlichen Radwegeverbindungen führt zu einer Förderung des Radverkehrs,
wodurch die Belastung der Umwelt reduziert wird.
Ebenso
trägt die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern
zum Klimaschutz bei.
Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch
die Anpflanzungen im Straßenbereich
erzielt.
Anlagen:
Anlage 1: Eingaben der Anlieger
Anlage 2:
Lageplanverkleinerung der Abwägung