Betreff
Ausbau der Thiestraße (von Lindvennweg bis Nielandstraße) (53014-3705)
und Hakenbrede Radweg (53014-3724)
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
096/21
Aktenzeichen
Planung/schw.
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschluss des Bau- und Mobilitätsausschusses:

 

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Der Bau- und Mobilitätsauschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

- Beschlussvorschläge siehe Begründung –

 

 

Zu II: Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau der Straße

 

 

a) Thiestraße (von Lindvennweg bis Nielandstraße)/Verkehrsberuhigter Bereich

 

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

 

1.     Mischfläche, bestehend aus

 

a)     niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus grauem bzw. 

         rotem Betonsteinpflaster

 

b)     Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung/Strauchbepflanzung 
 und mit Unterpflanzung 

 

c)     Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem     Betonsteinpflaster 

 

 

2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

 

 

3. Straßenentwässerung mittels Straßenabläufen und einer 30 cm breiten  Entwässerungsrinne mit Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal 

 

 

 

b) Fuß-/ Radweg  (Hakenbrede)

 

 1. Geh- und Radwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus rotem Betonsteinpflaster

 

2. Entwässerung mittels Straßenabläufen und einer 30 cm breiten  Entwässerungsrinne mit Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal 

 

3. Abtrennungen  zwischen den Geh- und Radwegflächen und den für den Anliegerverkehr

     freigegebenen Geh- und Radwegflächen.

 

 


Begründung:

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße Thiestraße (von Lindvennweg bis Nielandstraße) hat in der Zeit vom 23.09.2020 bis zum 09.10.2020 in den Räumen der Technischen Betriebe Rheine im Rathaus (Planung und Bau) stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage wurden folgende Anregungen und Änderungswünsche eingereicht:

 

 

 

    1   Eingabe (Anlage 1):                                                                                       

 

        Wunsch auf Integration des Grünbeetes in den Vorgarten

                                                                                                                            

Abwägung zu 1:

 

Von Anwohnerseite werden eine Integration des geplanten Grünbeetes in den Vorgarten und der Wegfall des geplanten Baumes gewünscht, da hierdurch die bereits gepflanzten Bäume mehr Raum erhalten.

 

Bei Beibehaltung der Baumstandorte würden sich die Bäume gegenseitig im Wachstum behindern. Die Änderungen wurden mit den Technischen Betrieben Grün abgesprochen.

Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 1:

 

Der Bauausschuss beschließt die Integration des Grünbeets und den Wegfall des Baumes.

 

 

 

 

 

    2   Eingabe (Anlage 2):                                                                                       

 

Wunsch auf Verschiebung eines Grünbeetes und einer Straßenleuchte und  Anlage eines weiteren Parkstandes

                                                                                                                                                           

 

 

Abwägung zu 2:

 

Von Anwohnerseite werden eine Verschiebung des Grünbeetes und der Straßenleuchte gewünscht. Des Weiteren soll ein weiterer Parkstand angelegt werden.

 

Verkehrlich stehen der Verschiebung des Grünbeetes sowie der Anlegung eines weiteren Parkstandes keine Gründe entgegen.

Bezüglich der Versetzung der Leuchte auf die Nordseite des Grünbeetes wurde eine Stellungnahme der Stadtwerke für Rheine eingeholt. Diese Stellungnahme besagt, dass die gewünschte Versetzung der Leuchte auf die Nordseite des Grünbeetes nicht möglich sei, da durch die nähere Lage der Leuchte zum geplanten Baumstandort ein Schattenwurf vor dem Hindernis (Grünbeet) für die Verkehrsteilnehmer entstehen würde. Eine Versetzung der Leuchte sollte daher nicht erfolgen.

 

Die Änderungen wurden in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 2:

 

Der Bauausschuss beschließt die Verschiebung des Grünbeets und die Anlegung eines weiteren Parkstandes.

 

 

 

 

 

    3   Eingabe (Anlage 3):                                                                                       

 

Wunsch auf Verschiebung eines Stromverteilerkastens, sowie die Anlegung eines weiteren Parkstandes vor dem Grundstück

         

Abwägung zu 3:

 

Von Anwohnerseite werden eine Verschiebung des Stromverteilerkastens und die Anlegung eines weiteren Parkstandes gewünscht.

 

Der Stromverteilerkasten ist nicht Bestandteil der Offenlage und befindet sich im Besitz der Stadtwerke für Rheine. Eine Versetzung muss dort beantragt werden. Die Kosten der Versetzung gehen zu Lasten des Anliegers. Der neue Standort ist abzusprechen.

Die Einplanung eines weiteren PKW-Stellplatzes vor dem Grünbeet entlang des Grundstückes ist aufgrund der Fahrbewegungen des Müllfahrzeuges, bzw. des Feuerwehrfahrzeuges aus oder in die Heinrich-Hembrock-Straße leider nicht möglich.

 

Es ist in einem Verkehrsberuhigten Bereich (Zeichen 325.1/325.2) nur erlaubt, in dafür gekennzeichneten Flächen zu parken.

 Siehe:  §42 (Anlage 3 (zu § 42 Absatz 2) Abschnitt 4 „Verkehrsberuhigter Bereich“ lfd. Nr. 12 unter Punkt 4:

Wer ein Fahrzeug führt, darf außerhalb der dafür gekennzeichneten Flächen nicht parken, ausgenommen zum Ein- oder Aussteigen und zum Be- oder Entladen.

(StVO Kommentar zur Straßenverkehrs-Ordnung mit VwV-StVO). 

 

Abwägungsbeschluss zu 3:

 

Der Bauausschuss beschließt den Plan der Abwägung.

 

 

 

 

 

4      Eingabe (Anlage 4):                                                                                       

 

Wunsch auf Beibehaltung des Höhenniveaus und Wegfall einer Stellplatzfläche vor dem Grundstück

                                                                                                                                                           

Abwägung zu 4:

 

Von Anwohnerseite wird der Wegfall eines Parkstandes auf der dem Grundstück gegenüberliegenden Seite gewünscht. 

 

Die Beibehaltung des Höhenniveaus im Bereich von Zufahrt und Zugang zum Haus ist nicht Gegenstand der Offenlage, wird aber bei der Ausbauplanung berücksichtigt.

Eine Sichtbehinderung im Kreuzungsbereich durch den doppelten Parkstand wird nicht gesehen, da es sich beim Ausbau der Thiestraße um einen verkehrsberuhigten Bereich handelt, der nur in Schrittgeschwindigkeit befahren werden darf. Um die uneingeschränkte Zufahrt zu weiteren Stellplatzflächen auf dem Grundstück zu gewährleisten, entfällt ein Stellplatz. Der Bereich vor dem Grundstück weist dann eine Breite von 7,00 m auf.

 Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 4:

 

Der Bauausschuss beschließt den Wegfall des Parkstandes.

 

 

 

 

5      Eingabe (Anlage 5):                                                                                       

 

Wunsch auf Versetzung einer Leuchte

                                                                                                                                                           

Abwägung zu 5:

 

Von Anwohnerseite wird die Versetzung einer Leuchte gewünscht. 

 

Verkehrliche Gründe stehen einer Versetzung der Leuchte nicht entgegen. Der neue Standort der Leuchte wurde mit den direkten Anliegern abgestimmt. Eine Stellungnahme der Stadtwerke für Rheine wurde eingeholt. Es bestehen keine Bedenken.

Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 5:

 

Der Bauausschuss beschließt die Versetzung der Leuchte.

 

 

 

 

6      Eingabe (Anlage 6):                                                                                       

 

Wunsch auf Einbau einer weiteren Aufpflasterung

                                                                                                                                                           

Abwägung zu 6:

 

Von Anwohnerseite wird der Einbau einer 2. Aufpflasterung gewünscht. 

 

Verkehrliche Gründe stehen dem Einbau einer weiteren Aufpflasterung nicht entgegen.

 Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 6:

 

Der Bauausschuss beschließt den Einbau einer weiteren Aufpflasterung.

 

 

 

7      Eingabe (Anlage 7):                                                                                       

 

Wunsch auf Einbau einer weiteren Aufpflasterung

                                                                                                                                                           

Abwägung zu 7:

 

Von Anwohnerseite wird der Einbau einer 2. Aufpflasterung gewünscht. 

 

Verkehrliche Gründe stehen dem Einbau einer weiteren Aufpflasterung nicht entgegen.

 Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 7:

 

Der Bauausschuss beschließt den Einbau einer weiteren Aufpflasterung.

 

 

 

 

8      Eingabe (Anlage 8):                                                                                       

 

Wunsch auf Verkürzung des Grünbeetes und Aufstellung eines Begrenzungspfostens in der Nielandstraße

                                                                                                                                                           

Abwägung zu 8:

 

Von Anwohnerseite werden die Verkürzung des Grünbeetes und die Aufstellung eines Begrenzungspfostens in der Nielandstraße gewünscht. 

 

 

Die Verkehrsproblematik der Nielandstraße ist nicht Bestandteil der Offenlage. Das Anliegen wurde an den Arbeitskreis Verkehr weitergeleitet.

Verkehrliche Gründe stehen einer Verkürzung des Grünbeetes nicht entgegen. Der Bereich der roten Pflasterung wurde der Länge des Grünbeetes angepasst.

 

Die Änderung wurde in den Plan der Abwägung eingearbeitet.

 

Abwägungsbeschluss zu 8:

 

Der Bauausschuss beschließt die Verkürzung des Grünbeetes.

 

 

 

Zu II: Festlegung des Bauprogramms

 

 

Thiestraße (von Lindvennweg bis Nielandstraße)/ Verkehrsberuhigter Bereich

 

 

Die angrenzenden Grundstücke an der Thiestraße von Lindvennweg bis Nielandstraße sind bereits alle bebaut. Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer wechselnden Breite von 10,00 m bis 5,60 m vorgesehen ist. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.

 

 

Die Mischfläche besteht aus sich abwechselnden grauen und roten Betonstein-pflasterbereichen, wodurch eine optische Bremswirkung erzielt wird. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt  zwischen 4,00 m und 10,00 m und weitet sich  in den Einmündungen zu den Straße Lindvennweg und Nielandstraße auf.

Die Flächen werden in Betonsteinpflaster in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird  die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 12) angesetzt. 

Die Verkehrsberuhigung und Einengung der Fahrbahn erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von jeweils 1,2,00 m.   

Die klimafreundliche Begrünung besteht aus Grünbeeten mit Baumbepflanzung; im Bereich  von Versorgungsleitungen wird ein Strauch eingesetzt.  

Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine mit R=9 cm verwendet.  

Die 2,00 m breiten Längs-Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt und sind zwischen 5,00 m und 6,00 m lang.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.

 

Die Entwässerung erfolgt über Entwässerungsrinnen, die durch Straßenabläufe an einen vorhandenen Regenwasserkanal angeschlossen sind.

 

 

Fuß- und Radwege (Hakenbrede)

 

Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird nördlich der Thiestraße ein 2,50 m breiter Fuß-/Radweg hergestellt, der eine Verbindung zum Hohe Heideweg schafft.  Zusätzlich dient er als Verkehrsfläche für die An- und Abfahrt der erschlossenen Flurstücke. Die Abtrennung erfolgt in beiden Richtungen über Poller.  Der Fuß-/Radweg wird in rotem Betonsteinpflaster hergestellt.

 

Die Entwässerung der Fuß-/Radwege erfolgt zum einen über eine Entwässerungsrinne mit Straßenablauf und Anschluss an den vorhandenen Regenwassserkanal.

 

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von     4,50 m eingesetzt. 

 

 

Finanzierung:

 

Beim geplanten Ausbau der Thiestraße von Lindvennweg bis Nielandstraße handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil).

Die Anlieger haben zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten (z. B. Herstellung der Baustraße, anteilige Kanalbaukosten für die Straßenentwässerung) zu berücksichtigen.

Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Mit Beginn der Straßenbauarbeiten werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages erhoben.

 

 

 

Auswirkung auf den kommunalen Klimaschutz:

 

Der verkehrsberuhigte Ausbau der Thiestraße (von Lindvennweg bis Nielandstraße) mit den geplanten Einengungen der Fahrbahn und den Verschwenkungen führt zu einer Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die Belastung der Umwelt reduziert wird.  

Die Schaffung von zusätzlichen Radwegeverbindungen führt zu einer Förderung des Radverkehrs, wodurch die Belastung der Umwelt reduziert wird.

Ebenso trägt die Anpflanzung von Bäumen und Sträuchern zum Klimaschutz bei.  

Somit wird zusätzlich zu den privaten Gartenflächen eine Verbesserung des Kleinklimas durch die Anpflanzungen im Straßenbereich erzielt.  

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:   Eingaben der Anlieger

Anlage 2:   Lageplanverkleinerung der Abwägung