I. Kenntnisnahme
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt das Arbeitsprogramm im Produkt
5.10 Stadtplanung für 2021 zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, dieses
unter dem Vorbehalt entsprechender Beschlüsse zu den jeweiligen Projekten und
Verfahren und unter Berücksichtigung der personellen Kapazitäten und Ressourcen
zu bearbeiten.
Begründung:
Die Vielzahl an
Anforderungen und Aufgabenstellungen im Produkt 5.10 Stadtplanung erfordern ein
strukturiertes Vorgehen in der Bearbeitung und eine größtmögliche Transparenz
der Prozesskommunikation und Verfahren nach innen und außen.
Daher beabsichtigt
die Verwaltung, zukünftig periodisch –einmal im Jahr – das im Produkt
Stadtplanung anstehende Arbeitsprogramm zusammenzustellen und zu kommunizieren.
Es ist vorgesehen,
dies zukünftig auch mit Vorschlägen einer Priorisierung von Projekten und
Verfahren sowie einer Einschätzung zu den personellen Kapazitäten und
Ressourcen zu verbinden.
Aktuell werden im
Bereich der Wohnbauflächenentwicklung – mit dem Wohnraumversorgungskonzept –
und der Gewerbeflächenentwicklung – mit dem Gewerbeflächenentwicklungskonzept
der EWG Rheine – Grundlagen ermittelt und Ziele, Instrumente und Maßnahmen für
das zukünftige Vorgehen erarbeitet. Daher steht das hier zusammengestellte
Arbeitsprogramm 2021 unter dem Vorbehalt abgestimmter und zu beschließender
Vorgaben, die sich aus diesen Untersuchungen ergeben.
Nach aktuellem
Sachstand ist im Produkt 5.10 Stadtplanung für 2021 das folgende
Arbeitsprogramm vorgesehen. Die folgende Auflistung und ihre Reihenfolge
enthalten noch keine Priorisierung oder Bewertung. Vorbehaltlich der o. g.
Vorgaben sei bereits jetzt darauf hingewiesen, dass ein erster
Plausibilitätsabgleich der Aufgaben und Ressourcen ergeben hat, dass der
voraussichtliche Umfang des Arbeitsprogrammes 2021 im Abgleich mit den im
Produkt vorhandenen Kapazitäten und Ressourcen nicht in Gänze in 2021 leistbar
sein wird. Somit wird in jedem Falle eine Prioritätensetzung erforderlich.
A. Bauleitplanung
2021
A.I Bebauungspläne
und Flächennutzungsplanänderungen 2021 im Verfahren
Diese Projekte und
Entwicklungen befinden sich bereits im Verfahrensprozess (in Summe 16). Soweit
möglich sollen die weiteren Arbeits- und Entscheidungsschritte in 2021
durchgeführt und abgeschlossen werden.
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82 St. Mariä Heimsuchung
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112 14. Änd. Johannesschule
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118 Gartenstraße
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145 23. FNP, BP Golfplatz Mesum
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179 2. Änd. GE Mesum Nord Brüggemann
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190 7. Änd. Engernstraße
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208 10. Änd. Bürgerzentrum CCH
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221 6. Änd. Humboldtstraße Antoniusschule
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231 25. FNP, 5. Änd. GE Rodder Damm KTR
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281 Zur Heide Nord
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309 37. FNP, BP Elsa Brandström
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316 1. Änd. Park-/Ferdinandstraße
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346 Anne-Frank-Straße
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351 Hauenhorster/Staelskotten
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VEP 9 Stadthotel
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VEP10 Im Winkel
A.II Bebauungspläne und
Flächennutzungsplanänderungen 2021 in Vorbereitung
Diese Projekte und
Entwicklungen werden zzt. vorbereitet (in Summe 16). Es ist vorgesehen, im
Laufe des Jahres 2021 – vorbehaltlich entsprechender Beschlüsse des Ausschusses
für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz - entsprechende Verfahren
einzuleiten und zu bearbeiten. In Abhängigkeit der Erfordernisse bezüglich fachlicher
und sachlicher Anforderungen des Einzelfalls werden diese Verfahren entweder in
2021 abgeschlossen oder in der Kategorie „im Verfahren“ in den Folgejahren
weiterbearbeitet.
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350 FNP-Änderung und BP ehem. Damloup-Kaserne
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BP Alte Straßenmeisterei
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R 58 5. Änd. BP Kanalhafen Ost
(Ölmühlengrundstück, Anpassungen)
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M 79 Änd. BP Johanneskirche Mesum
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130 11. Änd. BP Baarentelgen Süd, BV Berbel
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193 Flächenentwicklung BP Hörstkamp West
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220 mögliche FNP-Änderung, 5. Änd. BP im
Bereich eeC
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284 3. Änd. BP Industriegebiet GVZ Rheine
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341 35. FNP-Änderung, BP Wohnmobilstellplätze
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342 BP An den Kleingärten
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345 BP Schoppenkamp
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BP Friedhofstraße
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BP Merschkensheideweg, Gellendorf
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FNP-Änd., BP Vereinsheim Hauenhorst
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Städtebauliches
Konzept Kümpers, Walshagenstraße
A.III Perspektivplanung
Bauleitplanung für 2021 f.
Die folgend
aufgeführten Projekte bzw. Flächenentwicklungen sind insbesondere im Hinblick
auf die Ziele der Stadtentwicklung (Schaffung von Wohnbauland bzw.
Gewerbeangeboten) in 2021 für eine weitere Prüfung und ggf. einen
Verfahrenseinstieg angedacht (in Summe 9).
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88 1. Änd. Holsterfeld Ost Teil Nord
(aufgrund der Erfordernisse Unternehmer)
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130 Änd. Baarentelgen Süd, Bereitstellung
neuer GE-Flächen
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208 Änd. Bürgerzentrum, Bernburgplatz
(planungsrechtliche Absicherung)
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211 Ellinghorst Teil B
(Wohnbaulandentwicklung)
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220 B 1. Änd. / Neuaufstellung Lingener Str.
(Umsetzung Konzeptvergabe)
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299 Windpark Süd-West Aufhebung, Repowering
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GE Osnabrücker Str. Süd, Nord,
Bereitstellung neuer GE-Flächen
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Oststr. Süd, Nord
(Wohnbaulandentwicklung)
A.IV Ausblick
Bauleitplanung ab 2022 f.
Für die folgend
aufgeführten Projekte bzw. Überlegungen ist in 2021 keine Bearbeitung
vorgesehen. Hier kann – bei entsprechenden Grundlagen und Beschlüssen – in den
Folgejahren (2022 oder später) ein Einstieg erfolgen. Aufgrund früherer
Diskussionen und Begehrlichkeiten sind diese aber von Zeit zu Zeit Thema und
erfordern entsprechende Einzelfallprüfungen oder Rückkopplungen.
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5 GI Venhauser Damm
(Gewerbeflächenentwicklung)
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141 Hopstener Straße, Windmühlenstr.
(Wohnbaulandentwicklung)
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325 GE Elter Str., Kalksandsteinwerk
(Nachnutzung)
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Cäcilienstraße, Wohnungsverein, VBP
(Innenentwicklung Wohnen)
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Hallenbad (Nachnutzung,
Innenentwicklung)
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Dreikönigsstr. (Innenentwicklung
Wohnen)
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Felsenstraße
(Wohnbaulandentwicklung)
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Fontaneweg Mesum
(Wohnbaulandentwicklung)
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Schulte Mesum Str.
(Wohnbaulandentwicklung)
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Schwalbenweg Süd
(Wohnbaulandentwicklung)
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Holsterfeld Ost Südteil
(Gewerbeflächenentwicklung)
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Schultenstraße (Wohnbaulandentwicklung)
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Bereich Bentlage (zukunftsfähiges
Gesamtkonzept)
B. Daueraufgaben
und laufende Prozesse in der Stadtplanung
Im Vergleich der
letzten Jahre haben der Umfang und somit auch der Anteil an Daueraufgaben in
der Stadtplanung nicht unerheblich zugenommen. Neben Aufgaben aufgrund
gesetzlicher oder behördlicher Anforderungen sind hierfür auch Ergebnisse aus
Sonderprojekten (z. B. Soziale Stadt oder Rahmenplan) und Anforderungen
aufgrund von Beschlüssen Auslöser.
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Laufende
Bauberatung
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Stellungnahmen
zu Planungen "Dritter" (BezReg, Kreis, Nachbargemeinden etc.)
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Prüfung
/ Aktualisierung von Rechtsthemen im Bereich Bauleitplanung
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Prüfungsaufgabe
Nachverdichtungs-/WE-B-Pläne im Bestand
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Prüfungsaufgabe
Gewerbe-B-Pläne (laufende Anfragen der EWG)
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Prüfungsaufgabe
B-Pläne Innenstadt (insb. Kerngebietsabgrenzung, Wohnen)
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Prüfungsaufgabe
B-Pläne Märchenviertel (aufgrund Ergebnisse Fortschreibung SSD)
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Prüfungsaufgabe
B-Pläne Schotthock (im Zusammenhang mit dem ISEK)
C. Sonderprojekte,
Untersuchungen und Gutachten
Die aktuellen und
zukünftigen Sonderprojekte sind mittlerweile integraler Bestandteil der
Leistungen im Produkt Stadtplanung. Hinzu kommen Untersuchungsaufgaben für eine
zukunftsfähige Aufstellung der Stadtentwicklung in Rheine. Selbst bei einer
Vergabe konkreter Aufgaben nach außen sind Begleitung, Prüfung und Steuerung
dieser Projekte Aufgabe der Stadtplanung.
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Projekte
Rahmenplan Innenstadt 1.0
A5 Neugestaltung Umfeld Hertie,
Staelscher Hof
A6 Neugestaltung Bernburgplatz
B2 Fassadenprogramm
B4 ehem. Karstadt / Hertie,
Stadthotel
B5 Rathauszentrum
B9 Verfügungsfonds
C5 Bahnhofstraße (Bereich gelbe
Passage)
E1-3 Modernisierungsberatung
F4 Aktivierung Freizeitwert an
der Ems
X2 Dokumentation Rahmenplan
Innenstadt
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Bearbeitung
der bewilligten Projekte zum Soforthilfeprogramm Innenstadt
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Erarbeitung
/ Vorbereitung Rahmenplan Innenstadt 2.0
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Maßnahmen
SSD und Fortschreibung SSD (Dorenkamp)
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Aufstellung
ISEK für SSS (Schotthock)
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Mitarbeit
bei der Mobilisierung Konversionsflächen, Projekte BauLandPartner
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Erarbeitung
und Betreuung Wohnraumversorgungskonzept
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Mitwirkung
bei der Erstellung Gewerbeflächenentwicklungskonzept EWG
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Mitwirkung
bei der Fortschreibung Regionalplan BezReg Münster
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Konzeptvergabe
Lingener Straße
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Vorbereitung
Konzeptvergabe Laugestraße