Betreff
39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine,
Kennwort: "Vereinsheim Hauenhorst"
I. Änderungsbeschluss
II. Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit
Vorlage
112/21
Aktenzeichen
PG 5.1 - hue
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.     Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Flächennutzungsplan der Stadt Rheine, Kennwort: "Vereinsheim Hauenhorst", der Stadt Rheine zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

 

Im Norden:     durch die Südseite des Hessenweges auf einer Länge von ca. 103 m,

Im Osten:        durch die Westseite des Vereinsgebäudes des SV Germania Hauenhorst bis eine Tiefe von ca. 18 m,

Im Süden:       durch eine südlich verlaufende Parallele zum Hessenweg, entlang der in der Örtlichkeit vorhandenen Stadionumzäunung in einer Tiefe von etwa 18 m am Vereinsgebäude des SV Germania Hauenhorst bis zu einer Tiefe von etwa 24 m am nordwestlich gelegenen Waldrand,

im Westen:      durch die Ostseite des in der Örtlichkeit vorhandenen Waldes in einer Tiefe von ca. 24 m.

 

Der Änderungsbereich befindet sich auf dem Flurstück 501 in der Flur 23 der Gemarkung Rheine links der Ems.

 

Der räumliche Änderungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Änderungsentwurf geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.   Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Rheine, Kennwort: „Vereinsheim Hauenhorst“ der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


 

Begründung:

 

Die Vereine SV Germania Hauenhorst 1930, Bürgerschützenverein Hauenhorst, Schützenverein Catenhorn, Schützenverein Hubertus Hauenhorst und die Karnevalsgesellschaft Da-La-Hau 1951 beabsichtigen, auf dem Sportgelände des SV Germania Hauenhorst ein gemeinschaftliches Vereinsheim zu realisieren.

 

Im Ortsteil Hauenhorst / Catenhorn mit seinen 4.300 Einwohner/innen steht seit der Schließung des Gasthofes „Lindenhof“ und der dazugehörigen Saalfläche im Jahr 2016 – insbesondere für die Aktivitäten der unterschiedlichen Stadtteilvereine – keine geeignete Versammlungsstätte mehr zur Verfügung. Die fünf Vereine haben sich einvernehmlich darauf verständigt, ein gemeinschaftliches und multifunktionales Vereinsheim zu realisieren, um einerseits wieder eine zentrale Versammlungsstätte zu schaffen, andererseits aber auch das Vereinsleben im Stadtteil Hauenhorst aufrecht zu erhalten. Darüber hinaus sollen die Hauehorster Kindergärten und die Grundschule das Vereinsheim mitnutzen können. Somit soll das geplante Vorhaben nicht nur rein sportlichen Zwecken dienen (z.B. Zuschaueraufenthaltsraum, Sportbetrieb, Turnabteilung, Reha-Sport, Gardetanz), sondern auch eine Nutzung außerhalb des Sportbetriebes, wie z. B. Vorstands-, Abteilungs- und Mannschaftssitzungen, Jahreshauptversammlungen, Arbeitsgruppen, Senioren- und Familiennachmittagen, Proben der Spielmannszügen sowie Sommerfeste und Weihnachtsfeiern der jeweiligen Vereine ermöglichen. Aufgrund dieser zusätzlichen Nutzungen, kann das Vereinsheim entgegen erster Annahmen nicht nach § 35 BauGB (Bauen im Außenbereich) genehmigt werden, da der Flächennutzungsplan widerspricht.

 

Der wirksame Flächennutzungsplan der Stadt Rheine stellt die Gesamtfläche als Grün- und Freifläche mit der Spezifikation „Sportplatz“ dar. Im Rahmen der 39. Änderung werden die für das Vereinsheim benötigten Flächen von „Grünfläche / Sportanlage“ in „Sondergebiet mit der Zweckbestimmung Vereinsheim“ geändert. Eine entsprechende landesplanerische Anfrage wird parallel zum Änderungsverfahren bei der Bezirksregierung gestellt.

 

Die 39. Änderung des Flächennutzungsplanes, Kennwort: „Vereinsheim Hauenhorst“ wird parallel mit der Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 317, Kennwort: „Vereinsheim Hauen-horst“ durchgeführt. Verfahrenstechnisch werden beide Bauleitplanverfahren nach § 2 BauGB im zweistufigen Verfahren aufgestellt. Im Rahmen der frühzeitigen Bürgerbeteiligung und der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erfolgt die Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung. Die Ergebnisse dieser Beteiligungsschritte werden zur Offenlege in die Pläne eingearbeitet, genau wie die Ergebnisse der noch ausstehenden Fachgutachten (insbesondere Schallgutachten, Umweltbericht, Artenschutz).

 

Die Stadt Rheine verzichtet auf die Erhebung der Verfahrenskosten, da überwiegende Gründe des Allgemeinwohls für die Planung bestehen und diese den stadtentwicklungspolitischen Zielen entspricht.

 

Alle weiteren wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung der Flächennutzungsplanänderung (Anlage 4) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist.

 

 

Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Vorentwurf der Flächennutzungsplanänderung liegt ebenfalls bei (Anlagen 1 und 2; Alt-Neu-Gegenüberstellung).

 


Anlagen:

 

Anlage 1:        FNP-Ausschnitt  -  ALT

Anlage 2:        FNP-Ausschnitt 39. Änderung  -  NEU

Anlage 3:        Legende

Anlage 4:        Begründung