Beschlussvorschlag:
Grundsatzbeschluss:
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beauftragt die
Verwaltung – auf Grundlage des aktualisierten Planungskonzeptes der Schomaker
Immobilien GmbH (vertreten durch ips Projekte | Architekten) – die Einleitung
eines Änderungsverfahrens für den Bebauungsplanes Nr. 27y, Kennwort:
„Lilienthalstraße“ vorzubereiten.
Begründung:
Mit dem am
12.1.1973 rechtskräftig gewordenen Bebauungsplan Nr. 27y, Kennwort:
„Lilienthalstraße“, wurde ein Wohngebiet für eine verdichtete Bebauung mit
Geschosswohnungsbau ausgewiesen. Entsprechend der getroffenen Festsetzungen
wurden im Gebiet mehrere Gebäude als Geschosswohnungsbau gestaffelt mit bis zu
sechs Vollgeschossen realisiert. Der in die Jahre gekommene Gebäudekomplex
wurde in den letzten Jahren sukzessive modernisiert.
Mit
Grundsatzbeschlusses vom 25.01.2017 (Vorlage Nr. 031/17), gefasst durch den
Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine, hat
der Ausschuss grundsätzlich der Änderung des Bebauungsplanes Nr. 27y, Kennwort:
„Lilienthalstraße“ zugestimmt. Des Weiteren wurde die Verwaltung beauftragt, die
Einleitung des Änderungsverfahrens vorzubereiten.
Vor
Initiierung des Verfahrens wurde die Erweiterungsplanung 2017 im Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz vorgestellt, jedoch im weiteren
Verlauf der Diskussion und Abstimmung abgelehnt. Die Diskussionspunkte waren
unter anderem die Wahl der Wohnformen sowie die Nachverdichtung am Standort,
die sich im aktualisierten Planungskonzept moderater darstellt. Die Nachfrage
nach barrierefreien oder gar rollstuhlgerechten Wohnungen ist in Rheine hoch,
wie dem derzeitigen Stand des in Bearbeitung befindlichen
Wohnraumversorgungskonzeptes zu entnehmen ist. Des Weiteren kann die Errichtung
selbstbestimmter und anbieterverantwortlicher (betreuter) Wohnformen zu einem
Durchmischungsprozess im Quartier beitragen. Beispielsweise Anwohner/innen, die
das Quartier nicht verlassen möchten, aber aus Altersgründen in ihrer Wohnung
nicht mehr bleiben wollen, wird eine neue Möglichkeit eröffnet. Gleichzeitig
kann der Freizug einer größeren Wohnung bzw. eines Hauses die Möglichkeit zur
Ansiedlung junger Menschen oder Familie ermöglichen.
Ein
Schwerpunkt des IHK Soziale Stadt
Dorenkamp 2011 war und ist immer noch – durch die Fortschreibung des ISEK
Soziale Stadt Dorenkamp in 2020 – der „Generationenwandel und die
Wohnumfeldverbesserung für junge Familien“. Dieser Transformationsprozess
bedingt jedoch neben „jungem und modernem Wohnen auch das selbstbestimmte
Altwerden in den eigenen Wänden“ zu unterstützen, mit bspw.
„Servicedienstleistungen und innovativen Wohnmodellen“. Aktualisiert wurde
dieser Anspruch in der Evaluation und der Fortschreibung zur Sozialen Stadt im
Handlungsfeld A „Wohnen und Wohnumfeld“, weiterhin „[besteht] ein erheblicher
Bedarf an altengerechten bzw. barrierefreien Wohnungen“. Die Ziele, „Organisation
des Generationenwechsels“ sowie „Schaffung altengerechten Wohnraums in
möglichst zentraler Lage“, wurden ebenso aktualisiert.
Der gültige
Bebauungsplan wird mit seinen Darstellungen und Festsetzungen seiner
städtebaulich ordnenden Funktion nach wie vor im Wesentlichen gerecht. Im
vorliegenden Änderungsbereich soll jedoch eine ergänzende Bebauung für ein
besonderes Wohnangebot geschaffen werden. Es soll östlich der Zeppelinstraße
und südlich des bestehenden Gebäudekomplexes ein weiterer Gebäudeteil angebaut
werden. Das Gebäude verfügt über vier Geschosse und beinhaltet 15 Wohneinheiten
für selbstbestimmte und anbieterverantwortliche (betreute) Wohnformen. Es gibt
einen Gemeinschaftraum und Räumlichkeiten für die Betreuer. Der bisher angedachte
südlichste ein- bis zweigeschossige Gebäudeteil soll nach aktueller Planung
entfallen, um einen größeren Innenhof zu erhalten. Im Zuge der weiteren
Modernisierungsarbeiten wird dann auch der Innenhof einer neuen Gestaltung
zugeführt und damit aufgewertet.
Zugunsten der
Neubebauung werden die in die Jahre gekommenen Gemeinschaftsgaragen an der
Zeppelinstraße beseitigt und durch offene eingegrünte Stellplätze ersetzt.
Durch den Anbau, der entlang der Zeppelinstraße straßenbegleitend erfolgt,
ergibt sich ein geschützter Innenhof, dessen Aufenthaltsqualität durch die
Umgestaltung nachhaltig verbessert wird. Insgesamt wird das Quartier durch
die Modernisierung des Bestandes, durch
das Angebot neuer Wohneinheiten und
–formen sowie durch die Neugestaltung des Außengeländes städtebaulich
aufgewertet.
Der
Antragssteller wird die notwendigen Arbeiten für eine Bebauungsplanänderung
extern durch das Architekturbüro ips Projekte durchführen lassen. In einem noch
zu erarbeitenden städtebaulichen Vertrag wird der Antragssteller zusätzlich
verpflichtet, die Planungskosten der Stadt Rheine – insbesondere die
Veröffentlichungskosten – zu übernehmen.
Verwaltungsseitig
wird vorgeschlagen, dem Antrag zu folgen und eine Änderung des Bebauungsplanes
Nr. 27y, Kennwort: „Lilienthalstraße“ vorzubereiten.
Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz:
Dem kommunalen Klimaschutz wird bei der Weiterentwicklung dieses Standortes Rechnung getragen, indem das Ziel einer verträglichen und angemessenen Innenentwicklung bzw. Nachverdichtung verfolgt wird (Innenentwicklung vor Außenentwicklung, Prinzip der kurzen Wege etc.).
Die Planungen werden sowohl durch Umbau- als auch Neubaumaßnahmen zusätzliche Flächen in Anspruch nehmen und versiegeln. Nachhaltige nachteilige Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz oder bspw. eine erhöhte CO2-Produktion im Planungsgebiet sind nicht zu erwarten. Im weiteren Verlauf der Planungen werden Klimaschutz- sowie Klimaanpassungsmaßnahmen tiefergehend geprüft.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan Bebauungsplan 27y, Kennwort: „Lilienthalstraße“
Anlage 2: Ausschnitt Bebauungsplan 27y, Kennwort: „Lilienthalstraße“
Anlage 3: Entwurfskonzept
Anlage 4: Entwurfskonzept Detail 1. und 2. Obergeschoss
Anlage 5: Entwurfskonzept Detail 3. Obergeschoss + 3D-Ansichten
Anlage 6: Ansicht Zeppelinstraße