Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt das vorgelegte Straßen- und Wegekonzept
–Abschnitt Straßenbeleuchtung- für die Stadt Rheine.
Über das
Beteiligungsverfahren gemäß § 8 a Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) wird bei Maßnahmen,
für die Straßenbaubeiträge nach dem KAG erhoben werden, im Zuge des Beschlusses
der jährlichen Maßnahmenliste entschieden.
Begründung:
A)
Anlass für den Beschluss des Konzeptes
Im März
vergangenen Jahres hat die Landesregierung per Runderlass eine Richtlinie zur
Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen (Förderrichtlinie
Straßenausbaubeiträge) in Kraft gesetzt. Diese regelt, dass die Anlieger bei
Beitragspflicht nach dem Kommunalabgabengesetz zu einem Teil von diesen
Beiträgen entlastet werden.
Voraussetzung
für die Inanspruchnahme dieser Zuwendungen ist für alle Maßnahmen, die nach dem
1. Januar 2021 beschlossen werden, dass sie auf Basis eines vom kommunalen
Gremium beschlossenen Straßen- und Wegekonzeptes erfolgen.
Aus diesem
Grund soll das anliegende Straßen- und Wegekonzept – Abschnitt
Straßenbeleuchtung grundsätzlich beschlossen und jährlich durch den Beschluss
konkreter Maßnahmen für das laufende und das Folgejahr ergänzt werden. Das hier
zu beschließende Konzept ist als stetige Fortsetzung der bereits in den
vergangenen Jahren stattgefundenen Veränderungen und Ergänzungen im Bereich
Straßenbeleuchtung zu betrachten.
Im jetzt zu
beschließenden Konzept werden alle Maßnahmen im Bereich Beleuchtung
aufgeführt. Demnach werden auch solche Maßnahmen erwähnt, die definitiv nicht
beitragsfähig sind. Viele Maßnahmen bedürfen einer Prüfung, ob eine Beitragsfähigkeit
besteht. Diese Prüfung erfolgt in der Regel im Vorfeld der Erstellung der
Maßnahmenliste der jeweiligen Jahre, damit in der Maßnahmenliste bereits
Aussagen zur Beitragsfähigkeit gemacht werden können.
B) Anlass
für die Maßnahmen
In vielen
Bereichen des Stadtgebietes bedarf die Beleuchtung einer Erneuerung.
Neben
veralteten Leuchten wie Vulkan- und Peitschenleuchten sind in einigen
Abschnitten auch noch Kabel vorhanden, die aufgrund ihres Alters einer
Erneuerung bedürfen oder die den Anschluss energieeffizienter Leuchten aufgrund
der vorhandenen Querschnitte nicht ermöglichen. Insbesondere diese Missstände
sollen durch die Umsetzung des Straßen- und Wegekonzeptes –Abschnitt
Straßenbeleuchtung- in den kommenden Jahren weiterhin fortlaufend beseitigt
werden.
Während die
Kabelerneuerung langfristig umgesetzt wird, soll im Bereich der veralteten
Leuchten eher mittelfristig (maximal 12 Jahre) gehandelt werden. Bereits seit
vielen Jahren wird im Sinne der energetischen Erneuerung am Beleuchtungsnetz
gearbeitet. Beispielhaft seien hier die Maßnahmen im Zuge verschiedener
Konjunkturförderprogramme (z. B. Vorlage 016/10: Konjunkturpaket II –
Erneuerung der Straßenbeleuchtung und Einsatz energieeffizienter Technologien)
und auch die fortlaufenden Projekte (z. B. Vorlage 132/15: Sachstandsbericht
Straßenbeleuchtung – Sachstand und weitere Sanierung) genannt.
Zusätzlich
soll perspektivisch in allen noch nicht den heutigen Beleuchtungsstandards
entsprechenden Bereichen durch eine Verdichtung der Standorte in Kombination
mit einer Erneuerung der Leuchten eine deutliche Verbesserung der Ausleuchtung
erreicht werden.
In einigen
Fällen wird eine Kombination der verschiedenen Bestandteile des Konzeptes
durchgeführt. Das ist beispielsweise der Fall, wenn in Bereichen mit einer
notwendigen Erneuerung der Beleuchtungskabel alte Leuchtenköpfe getauscht
werden müssen und dann dort auch eine Verdichtung der Beleuchtung stattfindet.
Zum besseren
Verständnis der Maßnahmen wird in einer Spalte der Liste auf die Zuordnung zu
den Konzeptabschnitten hingewiesen. Die Maßnahmenliste für das Jahr 2021 wird
in der nächsten Beratung beschlossen werden. Für die Folgejahre erfolgt jeweils
ein Beschluss der Maßnahmenliste, ohne erneuten Beschluss des Konzeptes.
Straßen, die
in der Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen aufgeführt sind und bei
denen auch die Beleuchtung erneuert oder ergänzt wird, werden NICHT zusätzlich
in der Maßnahmenliste zum Straßen- und Wegekonzept –Abschnitt
Straßenbeleuchtung- aufgelistet, da die Straßenbeleuchtung in diesen Fällen
Bestandteil des endgültigen Straßenausbaus ist.
Das Straßen-
und Wegekonzept –Abschnitt Straßen- wird wie gewohnt als Prioritätenliste für
den Ausbau von Straßen in einer der nächsten Sitzungen zum Beschluss
vorgestellt.
Das Vorgehen
und die Begründungen für die einzelnen Bestandteile des Konzeptes mit Hinweisen
auf die Finanzierungsmöglichkeiten werden unter Punkt D) erläutert.
C) Das
Konzept (Straßen- und Wegekonzept –Abschnitt Straßenbeleuchtung-) und seine
Bestandteile
1)
Die
Stadt Rheine tauscht fortlaufend veraltete Leuchten.
Als priorisierte Reihenfolge wird festgelegt:
a)
Tausch
von rundumstrahlenden Leuchtenköpfen (z. B. Vulkanleuchten) gegen
LED-Leuchtenköpfe mit gezielter Strahlung auf die Verkehrsfläche; mit und ohne
Mast
b)
Tausch
von Langfeldleuchten an gebogenem Mast (z. B. Peitschen) gegen
LED-Leuchtenköpfe mit gezielter Strahlung auf die Verkehrsfläche; mit und ohne
Mast
c)
Tausch
weiterer veralteter Leuchten; mit und ohne Mast
d)
Tausch
von Leuchtenköpfen zum Erreichen eines einheitlichen Straßenbildes; ohne Mast
2)
Die
Stadt Rheine erneuert fortlaufend das Kabelnetz für ihre
Beleuchtungseinrichtungen.
Als priorisierte Reihenfolge wird festgelegt:
a)
Erneuerung
von Beleuchtungskabeln in Bereichen, in denen die Energieversorger oder auch
die Technischen Betriebe (Kanalnetz) Arbeiten durchführen, die die Mitnutzung
eines Grabens zur Beleuchtungskabelverlegung ermöglichen oder wobei sich andere
technische Vorteile ergeben (z. B. Oberflächenwiederherstellung)
b)
Erneuerung
von Beleuchtungskabeln in sonstigen Bereichen
3)
Die
Stadt Rheine verdichtet fortlaufend das bestehende Beleuchtungsnetz.
Als priorisierte Reihenfolge wird festgelegt:
a)
Verdichtung
im Zuge von Straßenbaumaßnahmen
b)
Verdichtung
der Beleuchtung in Bereichen mit großen Leuchtenabständen, in denen nach Punkt
2) das Kabelnetz erneuert wird
c) Verdichtung
der Beleuchtung in weiteren Bereichen
4)
Die
Stadt Rheine setzt projektbezogen intelligente Lichtkonzepte, wie die
bedarfsorientierte Straßenbeleuchtung, ein.
D) Erläuterungen
zu den Bestandteilen des Konzeptes
In diesem
Abschnitt werden die Begründungen und das Vorgehen für die einzelnen
Bestandteile des Beschlusses und des Konzeptes mit Hinweisen auf die
Finanzierungsmöglichkeiten erläutert.
Zu 1):
Im
Stadtgebiet befinden sich derzeit (Stand 2020) noch etwa 900 rundum
abstrahlende Leuchten wie etwa die Vulkanleuchten und etwa 1500
Peitschenleuchten verschiedener Höhen.
Nahezu alle
vorhandenen rundum abstrahlenden Leuchten sind veraltet, so dass nach z. T.
mehr als vierzig Jahren keine Ersatzteile mehr hergestellt werden bzw. nur zu
hohen Preisen zu bekommen sind. Da sich viele Köpfe in einem schlechten Zustand
befinden, d. h. dass sie beispielsweise durch Materialermüdung bei der
regelmäßigen Wartung schneller Schaden nehmen, führt dieser Umstand zu immer
höheren Wartungskosten, so dass ein Tausch wirtschaftlicher ist. Bei dem
erforderlichen Tausch der Leuchten sollen wie schon in den vergangenen Jahren
in der Regel LED-Leuchten zum Einsatz kommen. Die derzeit vorhandene
Abstrahlung in alle Richtungen ist in Straßen dieser Kategorie und bei den dort
vorhandenen Ausbaumerkmalen (i. d. R. Anliegerstraßen) nicht sehr effizient, so
dass ein Tausch hin zu Leuchten erfolgen soll, die zielgerichtet die Verkehrsfläche
ausleuchten. Ein Tausch der Masten ist in den meisten Fällen nicht
erforderlich, da vielfach wandverstärkte Stahlmasten aufgestellt wurden, die
sich in einem guten Zustand befinden. In Einzelfällen müssen allerdings auch
Masten getauscht werden.
Bei den
Peitschenleuchten sind ebenfalls das Alter und der schlechte Zustand
ausschlaggebend für den vorgesehenen Tausch. Anders als bei den zuvor genannten
Leuchten ist der Zustand der Masten häufig nicht mehr gut, so dass hier in
vielen Fällen ein Kompletttausch vorgesehen ist. Eingesetzt werden auch hier im
Regelfall LED-Leuchten.
Neben dem
Kompletttausch von abgängigen Leuchten werden –wenn möglich- im Zuge der
turnusmäßigen Wartung defekte, beschädigte oder auch veraltete Köpfe durch
LED-Leuchten ersetzt.
Der Austausch
der Leuchten soll aufgrund des teils recht schlechten Zustandes der Leuchten
und der fehlenden bzw. sehr teuren Ersatzteile möglichst zeitnah erfolgen. Aus
diesem Grunde sollen in den kommenden Jahren in Abhängigkeit von den finanziellen
Möglichkeiten alle betroffenen Leuchten erneuert werden.
Alle
Ausbaubereiche werden dahingehend geprüft, ob für die Erneuerung der
Beleuchtung Beiträge nach dem Kommunalabgabengesetz erhoben werden müssen. In
der Maßnahmenliste wird hierüber bereits eine erste Einschätzung gegeben. Die
beitragsrechtliche Beurteilung kann allerdings erst erfolgen, wenn der Umfang
der einzelnen konkreten Maßnahmen definiert ist.
Eine
Förderung nach aktueller Kommunalrichtlinie aufgrund des Klimaschutzes ist für
die an dieser Stelle betrachteten Vorhaben voraussichtlich ebenfalls nicht
aktivierbar, da dort Voraussetzung ist, dass Treibhausgaseinsparungen von
mindestens 50% nachgewiesen werden. Die heute vorhandenen Leuchten sind in der
Regel je nach Bauart mit 40 W (Vulkanleuchten) bzw. 2 x 20 W
(Peitschenleuchten) bestückt. Die einzubauenden LED werden voraussichtlich
jeweils mit LED mit einer Leistung von 26 W ausgestattet sein, so dass die
50%-Einsparung nicht erreicht wird. Dennoch wird maßnahmenbezogen überprüft, ob
diese Förderung in Anspruch genommen werden kann.
Zu 2):
Im
Stadtgebiet Rheine sind in den vergangenen Jahren bereits viele Kilometer
Beleuchtungskabel erneuert worden. Dennoch gibt es noch zahllose Abschnitte, in
denen noch 3-adriges Kabel vorhanden ist, das nicht mehr zeitgemäß und auch
nicht ideal geeignet ist, moderne Leuchten (LED) energieeffizient
anzuschließen. Langfristig muss dieses Kabel demnach erneuert werden.
Die
Stadtwerke Rheine verlegen im Rahmen ihres jährlichen Wirtschaftsplanes neue Leitungen
(z. B. Gas, Trinkwasser). In den betroffenen Bereichen macht eine Mitverlegung
des Beleuchtungskabels seitens der Stadt Sinn, da dann der ohnehin benötigte
Graben hierfür mitgenutzt werden kann, so dass eine deutliche Kostenersparnis
im Vergleich zur Alleinverlegung erzielt wird.
Kostenersparnis
ist auch das Ergebnis, wenn im Zuge von Kanal- oder Straßenbaumaßnahmen die
Mitverlegung des Kabels erfolgt, da dann die Kosten der
Oberflächenwiederherstellung optimiert werden können.
Weitere
Gründe, die die Neuverlegung eines Beleuchtungskabels verursachen könnten, sind
z. B. die Erweiterung der Beleuchtung in Straßenabschnitten, die durch eine
Änderung der Bebauung neue Bedarfe entwickelt haben.
In jedem Fall
wird auch hier die Erhebung von Beiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz NRW
geprüft.
Da der Tausch
des Beleuchtungskabels ohne Tausch der daran angeschlossenen Leuchten keinen
wesentlichen Einfluss auf den Energieverbrauch hat, ist auch für diese
Maßnahmen keine Förderung gemäß Kommunalrichtlinie abrufbar.
Zu 3):
Die
Leuchtenabstände in den vor mehreren Jahrzehnten ausgebauten Stadtgebieten
entsprechen nicht mehr den heutigen Anforderungen. Die Leuchten wurden in
deutlich größeren Abständen aufgebaut. Während die Leuchtenabstände damals im
Bereich zwischen 40 und 60 m lagen, sind in den aktuellen Neubaugebieten,
in denen in Rheine in der Regel normgerecht beleuchtet wird, in den meisten
Fällen Abstände zwischen 25 und 35 m (in Abhängigkeit von der
Straßenbreite, der Bedeutung der Straße und weiteren Faktoren) vorhanden. Der
dort erreichte Standard wird durch einen Eins-zu-eins-Tausch an den bestehenden
Standorten mit Sicherheit nicht erreicht. Daraus ergibt sich das Bestreben der
Stadt, alte Straßenzüge mit zusätzlichen Leuchten zu versehen, so dass das dann
zu erreichende Beleuchtungsniveau dem der neuen Straßen näher kommt. Auch bei
einer Verdichtung ist nicht sichergestellt, dass eine normgerechte Ausleuchtung
erreicht wird, da die örtlichen Gegebenheiten eventuell eine normgerechte
Beleuchtung aufgrund mangelnder Standortmöglichkeiten (z. B. wegen
Grundstückszufahrten) nicht ermöglichen.
Welche
Bereiche konkret für eine Verdichtung in Frage kommen, entscheidet sich auch in
Abhängigkeit von den Maßnahmen unter 2).
Sind von den Maßnahmen zur Erneuerung des Kabelnetzes Straßenzüge oder
–abschnitte betroffen, in denen sehr große Leuchtenabstände zu finden sind, ist
es vielfach sinnvoll, direkt neue Leuchtenstandorte mit an das neue Kabelnetz
anzuschließen.
Bei allen
Verdichtungen ist es sinnvoll, dass eine einheitliche Beleuchtung geschaffen
wird, so dass eventuell vorhandene noch gute Leuchtenköpfe abgebaut und neue
eingebaut oder evtl. neue Leuchtenstandorte mit vorhandenen Leuchtenköpfen
bestückt werden.
Für die
Maßnahmen in diesem Maßnahmenbereich sind aufgrund der zu erwartenden
Verbesserung der Beleuchtung in aller Regel Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz NRW zu erheben. Auch
hier wird eine umfangreiche beitragsrechtliche Prüfung nach Konkretisierung der
einzelnen Maßnahme erfolgen.
Eine
Förderung nach Kommunalrichtlinie aufgrund des Klimaschutzes ist für diese
Vorhaben nicht aktivierbar, da dort Voraussetzung ist, dass
Treibhausgaseinsparungen von mindestens 50% nachgewiesen werden. Es werden im
Zuge dieser Maßnahmen zwar auch Leuchten getauscht, aber lediglich im unter 1)
genannten Rahmen (2 x 20 W oder 40 W gegen 26 W), so dass keine
ausreichende Ersparnis erreicht wird. Die Maßnahmen fallen auch nicht unter den
in der Kommunalrichtlinie erwähnten Passus der Behebung von Beleuchtungsmissständen,
da hier keine konkreten Gefahrenpunkte beleuchtet und somit entschärft werden,
sondern gesamte Straßenabschnitte verbessert werden.
Dennoch wird
auch hier maßnahmenbezogen überprüft, ob diese Förderung in Anspruch genommen
werden kann.
Zu 4):
Es gibt in
den letzten Jahren immer wieder neue Innovationen auf dem Markt für
Straßenbeleuchtung. Neben immer effizienteren Leuchtmitteln gibt es
Bestrebungen und auch bereits erfolgreich umgesetzte Projekte, die Beleuchtung
von Verkehrsflächen nutzerabhängig zu gestalten. Diese adaptive oder auch
intelligente Beleuchtung hilft nicht nur dabei, Energiekosten zu senken, sie
hält auch die Umweltbelastung so gering wie möglich. Neben der Einsparung von
CO2-Emissionen können hierdurch auch Pflanzen und nachtaktive Tiere geschützt
werden.
Im
innerstädtischen Bereich ist dieses Bestreben vor dem Hintergrund der zu
leistenden Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer kritisch zu
betrachten. Dennoch wird es projektbezogen möglich sein, diese Variante der
Beleuchtung zu wählen. Alle anstehenden Maßnahmen werden dahingehend
betrachtet.
Aktuell wird
eine adaptive Beleuchtungslösung für den TRIANGEL-Radweg im Stadtgebiet Rheine
erarbeitet. Die Erfahrungen hieraus können dann auch für weitere städtische Projekte
hilfreich sein.
E) Bürgerbeteiligung
Soweit im
Straßen- und Wegekonzept beitragspflichtige Straßenausbaumaßnahmen enthalten
sind, ist die Stadt Rheine gemäß § 8 a Abs. 3 des Kommunalabgabengesetzes NRW
(KAG) verpflichtet, frühzeitig eine Anliegerversammlung durchzuführen. Nach §
8a Abs. 4 KAG kann ausnahmsweise von der Durchführung einer verbindlichen
Anliegerversammlung abgesehen werden, wenn es sich um eine nur geringfügige
Straßenausbaumaßnahme handelt. In diesem Fall kann durch Beschluss der kommunalen
Vertretung ein anderes Beteiligungsverfahren festgelegt werden.
Bei den
genannten Straßenbeleuchtungsmaßnahmen handelt es sich um geringfügige
Straßenausbaumaßnahmen. Bei den in den vergangenen Jahren abgerechneten
Straßenbeleuchtungsmaßnahmen variierten die Beitragssätze pro m²
Abrechnungsfläche zwischen 0,03 € und 2,33 €. Die Abrechnungsfläche für ein
Grundstück ergibt sich aus der Vervielfachung der Grundstücksfläche mit dem
maßgeblichen Nutzungsfaktor, welcher z.B. durch die Anzahl der Vollgeschosse,
gewerbliche Nutzung etc. bestimmt wird. Durch einen entsprechenden Beschluss
des Bau- und Mobilitätsausschusses kann das Beteiligungsverfahren durch eine
schriftliche Information an die beitragspflichtigen Anlieger der jeweiligen
Straße erfolgen. Zusätzlich wird ihnen in Abhängigkeit vom Umfang der
Veränderungen die Möglichkeit gegeben, zu den Vorhaben während einer Offenlage
in den Diensträumen des Fachbereiches 5 – Mobilitäts- und Verkehrsplanung
Bedenken und Anregungen vorzubringen.
Der Beschluss über den Verzicht auf die
Durchführung einer verbindlichen Anliegerversammlung und ein
Beteiligungsverfahren durch die schriftliche Information an die
beitragspflichtigen Anlieger und/ oder eine Offenlage wird für alle im Rahmen des Straßen- und
Wegekonzeptes –Abschnitt Straßenbeleuchtung- umzusetzenden Maßnahmen im Rahmen
des Beschlusses der jährlichen Maßnahmenliste gefasst. Die Information an die
Anlieger soll nach dem jährlichen Beschluss über die Maßnahmenliste für die im
laufenden Jahr anstehenden Maßnahmen rechtzeitig vor Baubeginn erfolgen.
Die für die Beitragserhebung nach § 8
Kommunalabgabengesetz NW erforderlichen Ausführungen zum Bauprogramm werden
jährlich im Zuge der Vorlage „Maßnahmenliste zum Straßen- und Wegekonzept
–Abschnitt Straßenbeleuchtung- (53014-545)“
beschlossen.
F) Finanzierung
Angaben zur
Finanzierung der konkreten Maßnahmen werden im Zuge des jährlichen Beschlusses
der Maßnahmenliste gemacht.
Der
Haushaltsplan 2021 sieht für investive Straßenbeleuchtungsmaßnahmen (beispielhaft
die Maßnahmen zu 3)) jährlich 150.000 € vor; für konsumtive
Straßenbeleuchtungsmaßnahmen sind jährlich 100.000 € eingeplant. Die
Maßnahmen zu 1) und 2) werden in der Regel konsumtiv verbucht. Im Rahmen der
Ermächtigungsübertragungen werden Restmittel aus 2020 nach 2021 übertragen, so
dass insgesamt die finanziellen Mittel für die in 2021 vorgesehenen Projekte in
ausreichender Weise zur Verfügung stehen. Eine ausführliche Erläuterung zur
Aufteilung auf einzelne Projekte und zur Berücksichtigung der Beiträge wird
ebenfalls in der jeweiligen Jahresliste erfolgen.
G) Auswirkungen
auf den kommunalen Klimaschutz
Der Tausch
veralteter Leuchten gegen neue unterstützt den Klimaschutz, indem die alten
Leuchtmittel durch neue, energieeffiziente und klimafreundliche ersetzt werden.
Diese beleuchten gezielter als die bisher genutzten die zu sichernden
Verkehrsflächen, so dass z. B. die Irritation von Insekten im Vergleich zum
derzeitigen Zustand reduziert wird.
In den
Bereichen, in denen lediglich Kabel erneuert werden, wird perspektivisch die
Möglichkeit geschaffen, energieeffiziente und klimafreundliche Leuchten
anzuschließen.
Dort, wo eine
Verdichtung der Beleuchtung und somit eine Erhöhung der Lichtpunktanzahl
stattfindet, ist häufig eine Steigerung des Energieverbrauchs zu erwarten.
Dennoch ist hier durch die gezielte Verkehrsflächenbeleuchtung der Effekt des
Schutzes vor Lichtverschmutzung (insbesondere für Insekten) gegeben.