Betreff
Beschlussfassung und Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt Rheine für das Jahr 2021
Vorlage
128/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss fasst im Rahmen der Delegierung gemäß § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW folgende Beschlüsse:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung NRW die nachfolgende Haushaltssatzung für das Jahr 2021 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2021 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt, Digital- und Finanzausschuss vorgeschlagenen sowie der in der Begründung unter Buchstabe B Ziffer 2 dargestellten Änderungen.

 

Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2021

 

Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), hat der Haupt-,  Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine im Rahmen der Delegierung gem. § 60 Abs. 2 GO NRW mit Beschluss vom

                        folgende Haushaltssatzung erlassen:

 

 

§ 1

 

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Rheine voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird

 

im Ergebnisplan mit dem

  Gesamtbetrag der Erträge auf                                                                             228.913.325 EUR

  Gesamtbetrag der Aufwendungen auf                                                               229.757.214 EUR

 

im Finanzplan mit dem

  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden

  Verwaltungstätigkeit auf                                                                                    202.272.565 EUR

  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden

  Verwaltungstätigkeit auf                                                                                    213.264.060 EUR

 

  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                       31.806.508 EUR

  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit auf                      68.418.504 EUR

 

  Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                    36.320.000 EUR

  Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der Finanzierungstätigkeit auf                     2.961.000 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 2

 

Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf

 

36.320.000 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 3

 

Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf

 

43.062.500 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 4

 

Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage wird aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan auf

 

843.889 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 5

 

Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf

25.000.000 EUR

 

festgesetzt.

 

 

§ 6

 

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2021 gemäß der Hebesatzsatzung vom 18. Dezember 2017 wie folgt festgesetzt:

 

     1.  Grundsteuer                    

          1.1  für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe

          (Grundsteuer A) auf                                                                                       440 v. H.

          1.2  für die Grundstücke

          (Grundsteuer B) auf                                                                                        600 v. H.

 

     2.  Gewerbesteuer auf                                                                                          430 v. H.

 

Die Angabe in dieser Haushaltssatzung hat nur deklaratorische Bedeutung.

 

 

§ 7

 

Als Investitionen unterhalb der Wertgrenze, die zusammengefasst dargestellt werden, gelten Investitionen unter 50.000 EUR. Alle anderen Investitionen werden im Investitionsplan als Einzelprojekte ausgewiesen.

 

 

§ 8

 

Soweit im Stellenplan ein Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, entfällt beim Ausscheiden eines Stelleninhabers/einer Stelleninhaberin eine Planstelle der angegebenen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe.

 

 

 

1.    Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt im Rahmen der Delegierung gem. § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 Gemeindeordnung NRW).

 

 


Begründung:

 

A. Allgemeine Hinweise

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2021 wurde am 22. September 2020 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt und in der Ratssitzung am 06. Oktober 2020 eingebracht.

 

Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW bekannt gemacht worden.

 

 

B. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen

 

1.      Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung

 

Den Einwohnern und Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung ab dem 26. Oktober 2020 für die Dauer des Beratungsverfahrens beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement einzusehen.

 

Ferner wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die Möglichkeit gegeben, in der Zeit vom 26. Oktober bis zum 09. November 2020 gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement zu erheben, über die der Rat in öffentlicher Sitzung zu entscheiden hat.

 

In dieser Frist sind keine Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2021 eingegangen.

 

2.      Haushaltssatzung für das Jahr 2021

 

In der Zeit vom 25. November bis zum 21. Dezember 2020 fanden Einzelberatungen von Fachausschüssen statt. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die für Januar 2021 geplanten Fachausschussberatungen abgesagt werden. Dies betraf neben dem Sozialausschuss und dem Kulturausschuss auch den Schulausschuss, der zusätzlich zu den Beratungen im November 2020 noch über weitere Ergänzungen beschließen sollte. Aus diesem Grund erfolgten die Beratungen in der Sitzung des Haupt-, Digital- und Finanzausschusses, der am 02. März 2021 im Rahmen der Delegierung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW mit Ratskompetenz getagt hat (vgl. Vorlage 065/21).

 

Den Ergebnissen der Fachausschussberatungen aus November und Dezember 2020 hat  der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss zugestimmt.

 

Darüber hinaus hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung weitere Änderungen der Fach- und Sonderbereichsbudgets beschlossen:

 

FB/
SB

Produkt

Produktbezeichnung

2021

2022

2023

2024

0

 

Büro d. Bürgermeisters

63 TEUR

66 TEUR

67 TEUR

68 TEUR

0

02

Verwaltungsführung, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit (Nikolausmarkt und Marktplatz, vgl. Vorlage 078/21)

-38 TEUR

-13 TEUR

-13 TEUR

-13 TEUR

0

02

Verwaltungsführung, Informations- und Öffentlichkeitsarbeit

(vgl. Antrag der CDU- & FDP-Fraktion v. 22.02.21)

5 TEUR

0 TEUR

0 TEUR

0 TEUR

0

0603

Städtische Museen

(vgl. Antrag der CDU- & FDP-Fraktion v. 22.02.21)

43 TEUR

44 TEUR

45 TEUR

46 TEUR

0

0603

Städtische Museen
(vgl. Antrag der CDU- & FDP-Fraktion v. 22.02.21)

19 TEUR

0 TEUR

0 TEUR

0 TEUR

0

0501

Gleichstellung

10 TEUR

10 TEUR

10 TEUR

10 TEUR

0

0501

Gleichstellung

20 TEUR

20 TEUR

21 TEUR

21 TEUR

0

0501

Gleichstellung

4 TEUR

  4 TEUR

4 TEUR

4 TEUR

7

 

Interner Service

5 TEUR

5 TEUR

5 TEUR

5 TEUR

7

73

Politische Gremien

(vgl. Antrag der CDU- & FDP-Fraktion v. 22.02.21)

5 TEUR

5 TEUR

5 TEUR

5 TEUR

8

 

Schulen, Soziales, Migration u. Integration

12 TEUR

12 TEUR

13 TEUR

14 TEUR

8

81

Integrationsarbeit

(vgl. Antrag der CDU- & FDP-Fraktion v. 22.02.21)

12 TEUR

12 TEUR

13 TEUR

14 TEUR

Gesamt 

80 TEUR

83 TEUR

85 TEUR

87 TEUR

 

Auch der Fortschreibung des Sonderbereiches 9 – Zentrale Finanzleistungen – hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss seine Zustimmung erteilt.

 

Wie in der Vorlage Nr. 065/21 angekündigt, ist auf der Grundlage dieser Daten noch die Neukalkulation der Zinsen für Liquiditätskredite erfolgt und eingearbeitet worden.

 

Die vorgenannten Änderungen wirken sich wie folgt auf das Ergebnis für das Haushaltsjahr 2021 sowie auf die mittelfristige Ergebnisplanung aus:

 

 

2021

2022

2023

2024

Jahresergebnis 2021:

Stand: Vorlage 065/21, HDF

-924 TEUR

-8.045 TEUR

-5.816 TEUR

-457 TEUR

HDF-Änderungen

80 TEUR

83 TEUR

85 TEUR

87 TEUR

Neukalkulation Liquiditätskredite

0 EUR

0 EUR

-28 TEUR

10 TEUR

Jahresergebnis 2021

nach den o. g. HDF-Änderungen 

-844 TEUR

-7.962 TEUR

-5.759 TEUR

-360 TEUR

 

Die im Beschlussvorschlag Nr. 1 enthaltene Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2021 enthält alle genannten Änderungen. Der ebenso aktualisierte Gesamtergebnis- und –finanzplan ergibt sich aus der Anlage 1. Zur weiteren Information sind als Anlage 2 die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche und als Anlage 3 die vollständige Auflistung aller in diesem Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 02. März 2021 dem Rat der Stadt Rheine empfohlen, die oben genannten Beschlussvorschläge 1 und 2 zu fassen.

 

 

3. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung

 

Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung zum Haushalt. Sie bildet die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.

 

 

C. Weitere Hinweise

 

Der vollständige Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen wird nach Fertigstellung zur Einsicht in das Gremieninformationssystem und unter www.rheine.de eingestellt.

 

Die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird dem Kreis Steinfurt als Aufsichtsbehörde angezeigt.

 

Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgt nach Abschluss des Anzeigeverfahrens. Mit der öffentlichen Bekanntmachung der Haushaltssatzung endet auch die vorläufige Haushaltsführung.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Gesamtpläne

Anlage 2: Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche

Anlage 3: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen