Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss fasst im Rahmen der Delegierung gemäß § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW folgende Beschlüsse:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt gemäß §§ 78 – 80 Gemeindeordnung NRW die nachfolgende Haushaltssatzung für das Jahr 2021 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2021 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt, Digital- und Finanzausschuss vorgeschlagenen sowie der in der Begründung unter Buchstabe B Ziffer 2 dargestellten Änderungen.
Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das
Haushaltsjahr 2021
Aufgrund
der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der
Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 29. September 2020 (GV. NRW. S. 916), hat der
Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der
Stadt Rheine im Rahmen der Delegierung gem. § 60 Abs. 2 GO NRW mit Beschluss
vom
folgende Haushaltssatzung erlassen:
§ 1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021, der die für
die Erfüllung der Aufgaben der Stadt Rheine voraussichtlich erzielbaren Erträge
und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden
Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird
im Ergebnisplan mit dem
Gesamtbetrag der Erträge auf 228.913.325 EUR
Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 229.757.214 EUR
im Finanzplan mit dem
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 202.272.565 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der laufenden
Verwaltungstätigkeit auf 213.264.060 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 31.806.508 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Investitionstätigkeit auf 68.418.504 EUR
Gesamtbetrag der Einzahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 36.320.000 EUR
Gesamtbetrag der Auszahlungen aus der
Finanzierungstätigkeit auf 2.961.000 EUR
festgesetzt.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf
36.320.000 EUR
festgesetzt.
§ 3
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszahlungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf
43.062.500 EUR
festgesetzt.
§ 4
Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage wird aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnisses im Ergebnisplan auf
843.889
EUR
festgesetzt.
§ 5
Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
25.000.000 EUR
festgesetzt.
§ 6
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern sind für das Haushaltsjahr 2021 gemäß der Hebesatzsatzung vom 18. Dezember 2017 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) auf 440 v. H.
1.2 für die Grundstücke
(Grundsteuer B) auf 600 v. H.
2. Gewerbesteuer auf 430 v. H.
Die Angabe in dieser Haushaltssatzung hat nur deklaratorische Bedeutung.
§ 7
Als Investitionen unterhalb der Wertgrenze, die zusammengefasst dargestellt werden, gelten Investitionen unter 50.000 EUR. Alle anderen Investitionen werden im Investitionsplan als Einzelprojekte ausgewiesen.
§ 8
Soweit im Stellenplan ein Vermerk „künftig wegfallend“ (kw) angebracht ist, entfällt beim Ausscheiden eines Stelleninhabers/einer Stelleninhaberin eine Planstelle der angegebenen Besoldungs- bzw. Entgeltgruppe.
1.
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss der Stadt
Rheine beschließt im Rahmen der Delegierung gem. § 60 Abs. 2 Gemeindeordnung
NRW die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung (§ 84 Gemeindeordnung NRW).
Begründung:
A. Allgemeine Hinweise
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Stadt für das Haushaltsjahr 2021 wurde am 22. September 2020 vom Kämmerer aufgestellt und vom Bürgermeister festgestellt und in der Ratssitzung am 06. Oktober 2020 eingebracht.
Nach der Einbringung des Entwurfes der Haushaltssatzung in den Rat ist dieser gem. § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW bekannt gemacht worden.
B. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen
1. Einwendungen
gegen den Entwurf der Haushaltssatzung
Den Einwohnern und
Abgabepflichtigen der Stadt Rheine wurde mit der öffentlichen Bekanntmachung
die Möglichkeit gegeben, den Entwurf der Haushaltssatzung ab dem
26. Oktober 2020 für die Dauer des Beratungsverfahrens beim Fachbereich
Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement einzusehen.
Ferner wurde mit
der öffentlichen Bekanntmachung den Einwohnern und Abgabepflichtigen die
Möglichkeit gegeben, in der Zeit vom 26. Oktober bis zum 09. November 2020
gegen den Entwurf der Haushaltssatzung Einwendungen beim Fachbereich Finanzen,
Wohn- und Grundstücksmanagement zu erheben, über die der Rat in öffentlicher
Sitzung zu entscheiden hat.
In dieser Frist sind keine Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2021 eingegangen.
2. Haushaltssatzung
für das Jahr 2021
In der Zeit vom
25. November bis zum 21. Dezember 2020 fanden Einzelberatungen von
Fachausschüssen statt. Aufgrund der Corona-Pandemie mussten die für Januar 2021
geplanten Fachausschussberatungen abgesagt werden. Dies betraf neben dem
Sozialausschuss und dem Kulturausschuss auch den Schulausschuss, der zusätzlich
zu den Beratungen im November 2020 noch über weitere Ergänzungen beschließen
sollte. Aus diesem Grund erfolgten die Beratungen in der Sitzung des Haupt-,
Digital- und Finanzausschusses, der am 02. März 2021 im Rahmen der Delegierung
gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW mit Ratskompetenz getagt hat (vgl. Vorlage 065/21).
Den Ergebnissen
der Fachausschussberatungen aus November und Dezember 2020 hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
zugestimmt.
Darüber hinaus hat
der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung weitere Änderungen
der Fach- und Sonderbereichsbudgets beschlossen:
FB/ |
Produkt |
Produktbezeichnung |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
0 |
|
Büro d. Bürgermeisters |
63 TEUR |
66 TEUR |
67 TEUR |
68 TEUR |
0 |
02 |
Verwaltungsführung,
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit (Nikolausmarkt und Marktplatz, vgl.
Vorlage 078/21) |
-38 TEUR |
-13 TEUR |
-13 TEUR |
-13 TEUR |
0 |
02 |
Verwaltungsführung,
Informations- und Öffentlichkeitsarbeit (vgl.
Antrag der CDU- & FDP-Fraktion v. 22.02.21) |
5 TEUR |
0 TEUR |
0 TEUR |
0 TEUR |
0 |
0603 |
Städtische
Museen (vgl.
Antrag der CDU- & FDP-Fraktion v. 22.02.21) |
43 TEUR |
44 TEUR |
45 TEUR |
46 TEUR |
0 |
0603 |
Städtische
Museen |
19 TEUR |
0 TEUR |
0 TEUR |
0 TEUR |
0 |
0501 |
Gleichstellung |
10 TEUR |
10 TEUR |
10 TEUR |
10 TEUR |
0 |
0501 |
Gleichstellung |
20 TEUR |
20 TEUR |
21 TEUR |
21 TEUR |
0 |
0501 |
Gleichstellung |
4 TEUR |
4 TEUR |
4 TEUR |
4 TEUR |
7 |
|
Interner
Service |
5 TEUR |
5 TEUR |
5 TEUR |
5 TEUR |
7 |
73 |
Politische
Gremien (vgl. Antrag
der CDU- & FDP-Fraktion v. 22.02.21) |
5 TEUR |
5 TEUR |
5 TEUR |
5 TEUR |
8 |
|
Schulen,
Soziales, Migration u. Integration |
12 TEUR |
12 TEUR |
13 TEUR |
14 TEUR |
8 |
81 |
Integrationsarbeit (vgl.
Antrag der CDU- & FDP-Fraktion v. 22.02.21) |
12 TEUR |
12 TEUR |
13 TEUR |
14 TEUR |
Gesamt |
80 TEUR |
83 TEUR |
85 TEUR |
87 TEUR |
Auch der Fortschreibung des Sonderbereiches 9 – Zentrale Finanzleistungen – hat der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss seine Zustimmung erteilt.
Wie in der Vorlage
Nr. 065/21 angekündigt, ist auf der Grundlage dieser Daten noch die Neukalkulation
der Zinsen für Liquiditätskredite erfolgt und eingearbeitet worden.
Die vorgenannten
Änderungen wirken sich wie folgt auf das Ergebnis für das Haushaltsjahr 2021
sowie auf die mittelfristige Ergebnisplanung aus:
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
Jahresergebnis 2021: Stand:
Vorlage 065/21, HDF |
-924 TEUR |
-8.045 TEUR |
-5.816 TEUR |
-457 TEUR |
HDF-Änderungen |
80
TEUR |
83
TEUR |
85
TEUR |
87
TEUR |
Neukalkulation Liquiditätskredite |
0
EUR |
0
EUR |
-28
TEUR |
10
TEUR |
Jahresergebnis
2021 nach
den o. g. HDF-Änderungen |
-844 TEUR |
-7.962 TEUR |
-5.759 TEUR |
-360 TEUR |
Die im Beschlussvorschlag Nr. 1 enthaltene Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2021 enthält alle genannten Änderungen. Der ebenso aktualisierte Gesamtergebnis- und –finanzplan ergibt sich aus der Anlage 1. Zur weiteren Information sind als Anlage 2 die Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche und als Anlage 3 die vollständige Auflistung aller in diesem Haushaltsplan veranschlagten Verpflichtungsermächtigungen beigefügt.
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 02. März 2021 dem Rat der Stadt Rheine empfohlen, die oben genannten Beschlussvorschläge 1 und 2 zu fassen.
3. Mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung
Die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung ist Bestandteil der Beschlussfassung zum Haushalt. Sie bildet die Planungsgrundlage für die künftigen Haushalte.
C. Weitere Hinweise
Der vollständige Haushaltsplan mit seinen Bestandteilen wird nach Fertigstellung zur Einsicht in das Gremieninformationssystem und unter www.rheine.de eingestellt.
Die beschlossene Haushaltssatzung mit ihren Anlagen wird dem Kreis Steinfurt als Aufsichtsbehörde angezeigt.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung
erfolgt nach Abschluss des Anzeigeverfahrens. Mit der öffentlichen
Bekanntmachung der Haushaltssatzung endet auch die vorläufige Haushaltsführung.
Anlagen:
Anlage 1: Gesamtpläne
Anlage 2: Teilpläne der Fach- und Sonderbereiche
Anlage 3: Übersicht über die Verpflichtungsermächtigungen