Betreff
Vierteljährlicher Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Rheine nach § 2 Abs. 2 NKF-CIG
Vorlage
130/21
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt im Rahmen der Delegierung gemäß § 60 Abs. 2 GO NRW den Bericht über die finanzielle Lage der Stadt Rheine nach § 2 Abs. 2 NKF-CIG zur Kenntnis. 

 

 


Begründung:

 

Gemäß § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastung der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) berichtet der Kämmerer dem für den Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen Organ vierteljährlich über die finanzielle Lage.

 

Die Information erfolgt aufgrund des Standes der Ergebnisrechnung zum Buchungsdatum 31.12.2020. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 ist gemäß § 5 Abs. 2 NKF-CIG die Summe der Haushaltsbelastungen infolge der Corona-Pandemie durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu ermitteln.

 

Die Ermittlung der coronabedingten Belastungen für das Jahr 2020 erfolgt durch eine Gegenüberstellung der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2020 mit dem Entwurf der Ergebnisrechnung für 2020 oder durch eine gesonderte Erfassung der konkreten Belastungen. Mit den Belastungen zusammenhängende Minderaufwendungen und Zuwendungen des Bundes oder des Landes NRW sind direkt in Abzug zu bringen.

 

Daraus ergibt sich ein zu isolierender Betrag von rund. 6,956 Mio. EUR, der als außerordentlicher Betrag in der Jahresrechnung 2020 zu buchen ist.

 

Bei den vorliegenden Zahlen (vgl. Anlage 1) handelt es sich aktuell noch um eine Prognose zum 31.12.2020, deren Werte sich im Rahmen der Erstellung des Jahresabschlussentwurfs 2020 noch ändern können.

 

 


Anlage:

 

Coronabedingte Belastungen 2020, Stand zum 31.12.2020