Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Haupt-,
Digital- und Finanzausschuss nimmt im Rahmen der Delegierung gemäß
§ 60 Abs. 2 GO NRW den Bericht über die finanzielle Lage der Stadt
Rheine nach § 2 Abs. 2 NKF-CIG zur Kenntnis.
Begründung:
Gemäß §
2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden
Belastung der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen
(NKF-Covid-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) berichtet der Kämmerer dem für den
Beschluss über die Haushaltssatzung zuständigen Organ vierteljährlich über die
finanzielle Lage.
Die
Information erfolgt aufgrund des Standes der Ergebnisrechnung zum Buchungsdatum
31.12.2020. Bei
der Aufstellung des Jahresabschlusses für das Haushaltsjahr 2020 ist gemäß § 5
Abs. 2 NKF-CIG die Summe der Haushaltsbelastungen infolge der Corona-Pandemie
durch Mindererträge beziehungsweise Mehraufwendungen zu ermitteln.
Die
Ermittlung der coronabedingten Belastungen für das Jahr 2020 erfolgt durch eine
Gegenüberstellung der Ergebnisplanung des Haushaltsjahres 2020 mit dem Entwurf
der Ergebnisrechnung für 2020 oder durch eine gesonderte Erfassung der
konkreten Belastungen. Mit den Belastungen zusammenhängende Minderaufwendungen
und Zuwendungen des Bundes oder des Landes NRW sind direkt in Abzug zu bringen.
Daraus ergibt sich
ein zu isolierender Betrag von rund. 6,956 Mio. EUR, der als außerordentlicher
Betrag in der Jahresrechnung 2020 zu buchen ist.
Bei den
vorliegenden Zahlen (vgl. Anlage 1) handelt es sich aktuell noch um eine
Prognose zum 31.12.2020, deren Werte sich im Rahmen der Erstellung des
Jahresabschlussentwurfs 2020 noch ändern können.
Anlage:
Coronabedingte Belastungen 2020, Stand zum 31.12.2020